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   BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 253/03, 2 AR 151/03   

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https://dejure.org/2003,8440
BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 253/03, 2 AR 151/03 (https://dejure.org/2003,8440)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2003 - 2 ARs 253/03, 2 AR 151/03 (https://dejure.org/2003,8440)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2003 - 2 ARs 253/03, 2 AR 151/03 (https://dejure.org/2003,8440)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 58 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.1980 - 2 ARs 336/80

    Rechtliche Bedeutung des Unterbleibens einer dem § 85 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz

    Auszug aus BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 253/03
    Der vom abgebenden Jugendrichter des Amtsgerichts Siegburg hervorgehobene Gesichtspunkt der Vollzugsnähe ist ein wichtiger Grund im Sinne des § 85 Abs. 5 JGG (vgl. BGHSt 30, 9, 10; Eisenberg, 9. Aufl. Rdnr. 14; Diemer/Schoreit/Sonnen 4. Aufl. Rdnr. 11; Brunner/Dölling 11. Aufl. Rdnr. 19, alle zu § 85 JGG).".
  • BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 85/05

    Besonderer Vollstreckungsleiter; Übernahme der Vollstreckungsleitung

    Die Übertragung der Vollstreckungsleitung an das Amtsgericht Rottenburg a. N. durch Beschluß des Amtsgerichts Adelsheim vom 30. März 2004 war nach § 85 Abs. 5 JGG unter dem Gesichtspunkt der Vollzugsnähe gerechtfertigt und sachlich geboten, weil der Verurteilte zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg aufgenommen worden war (vgl. BGHSt 30, 9; BGH, Beschluß vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03).
  • OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04

    Begriff der groben Pflichtwidrigkeit bei Übersehen eines Verkehrszeichens;

    (2) Da ein Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVG schon aus diesem Grund ausscheidet, kommt es hier nicht darauf an, ob die Grundsätze, die der BGH in seiner Entscheidung vom 11. September 1997 (BGHSt 43, 241 ) zum Augenblicksversagen bei den in § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV erfassten groben Pflichtverletzungen entwickelt hat, auch für Fälle beharrlicher Pflichtwidrigkeiten gelten (so OLG Hamm VRS 97, 449 ; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 ; BayObLG NZV 2001, 46 ; OLG Köln NZV 2001, 442; NStZ-RR 2003, 154; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ) oder ob das, wovon der Senat (im Anschluss an BGHSt 38, 231 ) in ständiger Rechtsprechung ausgeht, nicht der Fall ist (NStZ-RR 2004, 58 ; zuletzt Beschlüsse 1 Ss 13/04 vom 05.02.2004 sowie 1 Ss 31/04 vom 16.02.2004).
  • BGH, 15.03.2006 - 2 ARs 71/06

    Übertragung der Vollstreckungsleitung (Sachgerechtigkeit; Vollzugsnähe)

    Hierbei ist der Gesichtspunkt der Vollzugsnähe ein wichtiger Grund im Sinne des § 85 Abs. 5 JGG (Senat Beschluss vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03).
  • BGH, 29.03.2006 - 2 ARs 49/06

    Übertragung der Vollstreckungsleitung (Vollzugsnähe)

    Hierbei ist der Gesichtspunkt der Vollzugsnähe ein wichtiger Grund im Sinne des § 85 Abs. 5 JGG (Senat Beschluss vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03).
  • BGH, 23.03.2005 - 2 AR 60/05

    Verpflichtung des besonderen Vollstreckungsleiters zur Rücknahme der

    Die Übertragung der Vollstreckungsleitung an das Amtsgericht Rottenburg a. N. durch Beschluß des Amtsgerichts Adelsheim vom 30. März 2004 war nach § 85 Abs. 5 JGG unter dem Gesichtspunkt der Vollzugsnähe gerechtfertigt und sachlich geboten, weil der Verurteilte zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg aufgenommen worden war (vgl. BGHSt 30, 9; BGH, Beschluß vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03).
  • BGH, 26.09.2003 - 2 ARs 291/03

    Übertragung der Vollstreckungsleitung auf den Jugendrichter (Vollzugsnähe)

    Die Übertragung der Vollstreckungsleitung auf den Jugendrichter des Amtsgerichts Gelsenkirchen gemäß § 85 Abs. 5 JGG durch das Amtsgericht Siegburg ist sachgerecht; der Gesichtspunkt der Vollzugsnähe ist ein wichtiger Grund im Sinne des § 85 Abs. 5 JGG (vgl. Senatsbeschluß vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03).
  • BGH, 15.03.2006 - 2 AR 51/06
    Hierbei ist der Gesichtspunkt der Vollzugsnähe ein wichtiger Grund im Sinne des § 85 Abs. 5 JGG (Senat Beschluss vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03).
  • BGH, 03.09.2003 - 2 AR 151/03
    2 ARs 253/03 2 AR 151/03.
  • BGH, 26.09.2003 - 2 AR 184/03

    Sachgerechtigkeit der Übertragung der Vollstreckungsleitung auf einen

    Die Übertragung der Vollstreckungsleitung auf den Jugendrichter des Amtsgerichts Gelsenkirchen gemäß § 85 Abs. 5 JGG durch das Amtsgericht Siegburg ist sachgerecht; der Gesichtspunkt der Vollzugsnähe ist ein wichtiger Grund im Sinne des § 85 Abs. 5 JGG (vgl. Senatsbeschluß vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03).
  • BGH, 29.03.2006 - 2 AR 39/06
    Hierbei ist der Gesichtspunkt der Vollzugsnähe ein wichtiger Grund im Sinne des § 85 Abs. 5 JGG (Senat Beschluss vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03).
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