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   BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77   

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BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77 (https://dejure.org/1977,719)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77 (https://dejure.org/1977,719)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1977 - RiZ(R) 1/77 (https://dejure.org/1977,719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Richters gegen eine Maßnahme der Dienstaufsicht (dienstliche Beurteilungen) - Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 69, 309
  • NJW 1978, 760
  • MDR 1978, 488
  • DÖV 1978, 108
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71

    Dienstleistungszeugnis für Richter

    Auszug aus BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77
    Daß entgegen § 73 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VwGO der Senator für Justiz, nicht der Präsident des Landessozialgerichts über den Widerspruch der Antragstellerin entschieden hat, ist unschädlich (vgl. BGH DRiZ 1972, 101, 102, insoweit BGHZ 57, 344 nicht abgedruckt).

    Da es sich um dienstliche Beurteilungen handelt, ist die Prüfung auf ihre sachliche Begründetheit (dazu BVerwGE 21, 127, 129; BGHZ 57, 344, 350; BGH DRiZ 1976, 317) zu erstrecken.

  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77
    Da es sich um dienstliche Beurteilungen handelt, ist die Prüfung auf ihre sachliche Begründetheit (dazu BVerwGE 21, 127, 129; BGHZ 57, 344, 350; BGH DRiZ 1976, 317) zu erstrecken.
  • BGH, 03.01.1969 - RiZ(R) 6/68

    Kritik an richterlicher Tätigkeit durch Dienstaufsichtsbehörde

    Auszug aus BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77
    Da die angefochtenen Maßnahmen die Unabhängigkeit der Antragstellerin nicht beeinträchtigen, ist zu prüfen, ob sie aus anderen Gründen rechtswidrig und infolgedessen unzulässig sind (vgl. BGHZ 42, 163, 170 f; 51, 280, 284; BGH DRiZ 1976, 382).
  • BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77
    Da die angefochtenen Maßnahmen die Unabhängigkeit der Antragstellerin nicht beeinträchtigen, ist zu prüfen, ob sie aus anderen Gründen rechtswidrig und infolgedessen unzulässig sind (vgl. BGHZ 42, 163, 170 f; 51, 280, 284; BGH DRiZ 1976, 382).
  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegenüber einem Richter - Verletzung der

    Auszug aus BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77
    Da die angefochtenen Maßnahmen die Unabhängigkeit der Antragstellerin nicht beeinträchtigen, ist zu prüfen, ob sie aus anderen Gründen rechtswidrig und infolgedessen unzulässig sind (vgl. BGHZ 42, 163, 170 f; 51, 280, 284; BGH DRiZ 1976, 382).
  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 2/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

    Der Versuch, den Richter in seine Entscheidungsfreiheit beeinträchtigender Weise zu einer bestimmten Art der Erledigung zu veranlassen, wäre mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht zu vereinbaren (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1977 - RiZ (R) 1/77, BGHZ 69, 309, 313).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

    Ein solcher Vergleich von Erledigungszahlen in der dienstlichen Beurteilung eines Richters beeinträchtigt für sich allein noch nicht die richterliche Unabhängigkeit (BGH, Dienstgericht für Richter, Urteil vom 03.10.1977 - RiZ (R) 1/77.

    BGHZ 69, 309, 313 = NJW 1978, 760).

  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch Anhalten

    Auch der Vergleich der Erledigungszahlen des Richters mit denjenigen anderer Richter stellt für sich genommen keinen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit dar (ständige Rspr., vgl. BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteile vom 03.10.1977, RiZ (R) 1/77, juris Rn. 18; vom 31.01.1984, RiZ (R) 1/83, juris Rn. 15, 17; vom 16.09.1987, RiZ (R) 4/87, juris Rn. 16; vom 10.08.2001, RiZ (R) 5/00, juris Rn. 41).
  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 1/13

    Richterdienstgerichtliches Verfahren: Beeinträchtigung der richterlichen

    Auch der Vergleich der Erledigungs- und Bestandszahlen des Richters mit denjenigen anderer Richter - wie er hier im Vermerk vom 12.10.2011 erfolgt ist - stellt für sich genommen keinen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit dar (ständige Rspr., vgl. BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteile vom 03.10.1977, RiZ (R) 1/77, juris Rn. 18; vom 31.01.1984, RiZ (R) 1/83, juris Rn. 15, 17; vom 16.09.1987, RiZ (R) 4/87, juris Rn. 16; vom 10.08.2001, RiZ (R) 5/00, juris Rn. 41).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Ihm steht eine der gesetzlichen Regelung immanente Beurteilungsermächtigung zu, so daß die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle sich darauf zu beschränken hat, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62] [129 f.];Urteile vom 23. November 1966 - BVerwG 6 C 94.63 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 3];vom 21. März 1969 - BVerwG 6 C 114.65 - [Buchholz 237.1 Art. 12 BayBG 60 Nr. 1];vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 14] undvom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 17; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]; BGHZ 57, 344 [BGH 10.12.1971 - V ZR 90/69] [350]; 69, 309 [314] jeweils unter Hinweis auf BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62] [129]).
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Ein solcher Vergleich von Erledigungszahlen in der dienstlichen Beurteilung eines Richters beeinträchtigt für sich allein noch nicht die richterliche Unabhängigkeit (vgl. BGHZ 69, 309 ).
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Soweit in der dienstlichen Beurteilung im Zusammenhang mit der Bewertung der Absetzungsfristen als unangemessen lang zum Ausdruck gebracht wird, daß die Zahl der Entscheidungen in dem Dezernat des Antragstellers hinter der vergleichbarer Dezernate gelegen habe, ist auch in diesem Vergleich keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit zu erblicken (vgl. BGHZ 69, 309, 313).

    Ergebe sich, daß eine vor dem Richterdienstgericht angefochtene Maßnahme der Dienstaufsicht nicht wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig sei, so habe das Richterdienstgericht außerdem zu prüfen, ob die Maßnahme aus anderen Gründen rechtswidrig und damit unzulässig sei (BGHZ 51, 280, 284 f.; 51, 363, 367, 369 f.; 57, 344, 346, 350; 69, 309, 314).

  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Hiernach hat das Richterdienstgericht, wenn eine bei ihm angefochtene Maßnahme der Dienstaufsicht nicht wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig ist, außerdem noch zu prüfen, ob sie aus anderen Gründen rechtswidrig und infolgedessen unzulässig ist (vgl. u.a. BGHZ 42, 163 [171]; 51, 363 [367 ff.]; 57, 344 [346 f.]; 69, 309 [314]; anders nur BGHZ 46, 66 [70, 73]).
  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01

    Beförderung eines Richters; Auswahlverfahren bei der Besetzung einer

    Demgemäß ist es auch zulässig, in einer dienstlichen Beurteilung die Erledigungszahlen eines Richters zu erörtern und mit denen anderer Richter zu vergleichen und sie bei der Leistungseinschätzung zu würdigen (BGH Dienstgericht des Bundes, Beschl. v. 16.9.1987, NJW 1988, 419 und Urt. v. 3.10.1977, BGHZ 69, 309).
  • DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18

    Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit: Dienstaufsichtlicher Vorhalt von

    Mit der richterlichen Unabhängigkeit wäre es nicht zu vereinbaren, wenn durch die Maßnahme der Dienstaufsicht versucht werden sollte, den Richter in seine Entscheidungsfreiheit beeinträchtigender Weise zu einer bestimmten Art der Erledigung zu veranlassen (BGH, Urteil vom 03.10.1977 - RiZ (R) 1/77, juris, Rn. 11).
  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 4/87

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine dienstliche

  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87

    Anregung zur Abhaltung von mehr Sitzungstagen

  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

  • VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21

    Dienstliche Beurteilung eines Proberichters als für die Ausübung des Berufs des

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst;

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 22.10.2021 - DG 5/18
  • BGH, 14.01.1991 - RiZ(R) 5/90

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in der

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 6/18
  • BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94

    Unzulässigkeit einer Personalnachweisung und Befähigungsnachweisung -

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 7/15
  • OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18

    Konkurrentenstreitverfahren um Richterstelle

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 1/83

    Dienstliche Beurteilung - Mündliche Verhandlung - Richterliche Unabhängigkeit

  • BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 6/94

    Beeinträchtigung richterlicher Unabhängigkeit - Maßnahmen eines

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