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BGH, 03.10.1983 - AnwZ (B) 16/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt - Auschlussgründe für die Zulassung - Beschwerde vor dem Ehrengericht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62
Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte
Auszug aus BGH, 03.10.1983 - AnwZ (B) 16/83
Der Senat hat stets anerkannt, daß längeres Wohlverhalten unter Umständen eine mildere Beurteilung früherer Verfehlungen rechtfertigen kann (BGHZ 39, 110, 115; Senatsbeschlüsse vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 5/77 - und vom 21. September 1981 - AnwZ (B) 6/81). - BGH, 21.09.1981 - AnwZ (B) 6/81
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.10.1983 - AnwZ (B) 16/83
Der Senat hat stets anerkannt, daß längeres Wohlverhalten unter Umständen eine mildere Beurteilung früherer Verfehlungen rechtfertigen kann (BGHZ 39, 110, 115; Senatsbeschlüsse vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 5/77 - und vom 21. September 1981 - AnwZ (B) 6/81). - BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 4/81
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 03.10.1983 - AnwZ (B) 16/83
Mit dem Fristablauf darf die Tat gemäß §§ 49, 50 Abs. 1 Nr. 4 BZRG nur dann zum Nachteil des Antragstellers verwertet werden, wenn eine erhebliche Gefährdung der Allgemeinheit nach Sachlage nicht ausgeschlossen ist (Senatsbeschluß vom 7. Dezember 1981 - AnwZ (B) 4/81). - BGH, 27.06.1983 - AnwZ (B) 5/83
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.10.1983 - AnwZ (B) 16/83
Der vom Senat in Zulassungssachen angenommene Regelwert beträgt 100.000 DM (Senatsbeschluß vom 27. Juni 1983 - AnwZ (B) 5/83 m.N.). - BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 5/77
Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwaltes wegen Vermögensverfalls - …
Auszug aus BGH, 03.10.1983 - AnwZ (B) 16/83
Der Senat hat stets anerkannt, daß längeres Wohlverhalten unter Umständen eine mildere Beurteilung früherer Verfehlungen rechtfertigen kann (BGHZ 39, 110, 115; Senatsbeschlüsse vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 5/77 - und vom 21. September 1981 - AnwZ (B) 6/81).