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   BGH, 03.11.1953 - 1 StR 488/53   

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BGH, 03.11.1953 - 1 StR 488/53 (https://dejure.org/1953,1157)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1953 - 1 StR 488/53 (https://dejure.org/1953,1157)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1953 - 1 StR 488/53 (https://dejure.org/1953,1157)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 01.10.1880 - 1543/80

    1. Gehören Berichte, welche ein Beamter der Staatsanwaltschaft über die

    Auszug aus BGH, 03.11.1953 - 1 StR 488/53
    Zwar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 2, 301; 43, 188; GA Bd. 40 S. 50; DJZ 1905 Sp 171 Nr. 8; 1912 Sp 459; JW 1911 S. 247 Nr. 27; 1915 S. 1265 Nr. 1) nur solche Beschränkungen der Öffentlichkeit mit der Revision anfechtbar, die auf dem Willen des Gerichts oder des Vorsitzenden beruhen, nicht aber solche, die auf eine Eigenmächtigkeit oder ein Versehen des Gerichtswachtmeisters oder einer sonstigen dritten Person zurückzuführen sind, ohne dass das Gericht oder der Vorsitzende davon Kenntnis erhält.
  • RG, 14.01.1910 - II 1229/09

    Sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung dadurch verletzt,

    Auszug aus BGH, 03.11.1953 - 1 StR 488/53
    Zwar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 2, 301; 43, 188; GA Bd. 40 S. 50; DJZ 1905 Sp 171 Nr. 8; 1912 Sp 459; JW 1911 S. 247 Nr. 27; 1915 S. 1265 Nr. 1) nur solche Beschränkungen der Öffentlichkeit mit der Revision anfechtbar, die auf dem Willen des Gerichts oder des Vorsitzenden beruhen, nicht aber solche, die auf eine Eigenmächtigkeit oder ein Versehen des Gerichtswachtmeisters oder einer sonstigen dritten Person zurückzuführen sind, ohne dass das Gericht oder der Vorsitzende davon Kenntnis erhält.
  • BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.11.1953 - 1 StR 488/53
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes 2 StR 539/52 vom 22. Mai 1953 (BGHSt 4, 279) stellt die Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei der Urteilsverkündung einen unbedingten Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO dar.
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

    Der Bundesgerichtshof hat in den unveröffentlichten Urteilen 1 StR 488/53 vom 3. November 1953 und 5 StR 54/61 vom 16. Mai 1961 auf die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts verwiesen.
  • BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64

    Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und

    Die Vorschriften über die Öffentlichkeit im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO, § 169 GVG sind nur dann verletzt, wenn die Beschränkung der Öffentlichkeit auf den Willen des Gerichts oder des Vorsitzenden zurückzuführen ist, nicht aber dann, wenn sie auf einem Versehen einer anderen Person beruht (RGSt 43, 188; BGH Urt. v. 3. November 1953 - 1 StR 488/53 -, 16. Mai 1961 - 5 StR 54/61 -).
  • BGH, 16.05.1961 - 5 StR 54/61

    Rechtsmittel

    Ein gesetzwidriger Ausschluß der Öffentlichkeit, der auf solche Umstände zurückzuführen ist, erfüllt die Voraussetzungen des § 338 Nr. 6 StPO (ebenso BGH 1 StR 488/53 vom 3. November 1953).
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