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   BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52   

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BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52 (https://dejure.org/1953,155)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1953 - I ZR 155/52 (https://dejure.org/1953,155)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1953 - I ZR 155/52 (https://dejure.org/1953,155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß eines Kaufvertrages gegen ein gesetzliches Verbot - Bestätigung im Sinne einer Neuvornahme des Geschäftes - Bedeutung eines Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben - Annahme der Begründung eines neuen selbständigen Rechtsverhältnisses - Verbot der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 11, 59
  • NJW 1954, 549
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51

    Sport-Toto. Vertragsbedingungen

    Auszug aus BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52
    Die Prüfung wird sich auch darauf zu erstrecken haben, ob sich der Kläger unter Umständen auf den Rechtsschein einer Bevollmächtigung (BGHZ 5, 111 [116]) berufen kann, indem er etwa nach Treu und Glauben von der Annahme ausgehen durfte, die Beklagte kenne und dulde das Verhalten des Schmidt.

    Bei Annahme einer Scheinvollmacht bleibt allerdings zu beachten, daß die Beklagte nur dann für die seitens des S. eingegangenen Verpflichtungen haftbar gemacht werden könnte, wenn sie bei pflichtgemässer Sorgfalt das Verhalten des S. hätte erkennen müssen und verhindern können (BGHZ 5, 111 [116]; HRR 1931, 529).

  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51

    Stillschweigende Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel

    Auszug aus BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52
    Es ist seit langem in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß durch die widerspruchslose Annahme eines Bestätigungsschreibens der Empfänger grundsätzlich seine Zustimmung zu dem Inhalt des Schreibens zum Ausdruck bringt, und zwar in der Segel auch dann, wenn es Abweichungen von den mündlich getroffenen Abmachungen enthält (BGHZ 7, 188 [BGH 24.09.1952 - II ZR 305/51] [189]).

    Die Auslegung, die das Berufungsgericht dem Bestätigungsschreiben zuteil werden laßt, wäre nur beachtlich, wenn der Kläger diesem Schreiben etwa bewußt einen unrichtigen Inhalt gegeben und bösgläubig von dem wirklich Vereinbarten abgewichen wäre (LZ 1927, 97; RGZ 129, 347 [349]) oder das Bestätigungsschreiben jedenfalls soweit von dem Vereinbarten abgewichen wäre, daß der Kläger selbst nicht mehr mit einem Einverständnis rechnen konnte (BGHZ 7, 187 [190]).

  • RG, 30.05.1929 - VIII 161/29

    1. Über die Frage der Aufwertung eines in ausländischer Währung vereinbarten,

    Auszug aus BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52
    In einer dahingehenden Willensrichtung der Parteien liegt bereits eine Bestätigung i.S. des § 141 BGB (RGZ 125, 3 [7]).

    Dieser Bestätigungswille bezieht sich im Gegensatz zu dem der zitierten Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 125, 3 ff) zugrunde liegenden Sachverhalt im vorliegenden.

  • BGH, 18.10.1951 - IV ZR 63/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52
    (Marcuse in Gruchot 66, 159 [165]; RGR Kom § 134 Anm 1; die Entscheidung des Bundesgerichtshofes IV ZR 63/50 vom 18.10.1951 in IM BGB § 134 (5) bezieht sich auf einen anderen Sachverhalt.).
  • RG, 19.03.1936 - IV 277/35

    1. Wann ist der Unterhaltsvertrag geschiedener Ehegatten als Leibrentenvertrag

    Auszug aus BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52
    Voraussetzung einer wirksamen Bestätigung eines nichtigen Geschäftes ist jedoch, daß die Parteien in Kenntnis der Nichtigkeit gehandelt oder jedenfalls mit dieser Möglichkeit gerechnet haben, weil sie anderenfalls nicht den Willen der erneuten Vornahme gehabt haben können (RGZ 138, 52 [56]; 150, 385 [388]).
  • RG, 05.07.1930 - I 66/30

    Kann ein Vertrag trotz widerspruchsloser Hinnahme eines Bestätigungsschreibens

    Auszug aus BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52
    Die Auslegung, die das Berufungsgericht dem Bestätigungsschreiben zuteil werden laßt, wäre nur beachtlich, wenn der Kläger diesem Schreiben etwa bewußt einen unrichtigen Inhalt gegeben und bösgläubig von dem wirklich Vereinbarten abgewichen wäre (LZ 1927, 97; RGZ 129, 347 [349]) oder das Bestätigungsschreiben jedenfalls soweit von dem Vereinbarten abgewichen wäre, daß der Kläger selbst nicht mehr mit einem Einverständnis rechnen konnte (BGHZ 7, 187 [190]).
  • RG, 13.10.1932 - VIII 292/32

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist Zahlung in ausländischer Währung als

    Auszug aus BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52
    Voraussetzung einer wirksamen Bestätigung eines nichtigen Geschäftes ist jedoch, daß die Parteien in Kenntnis der Nichtigkeit gehandelt oder jedenfalls mit dieser Möglichkeit gerechnet haben, weil sie anderenfalls nicht den Willen der erneuten Vornahme gehabt haben können (RGZ 138, 52 [56]; 150, 385 [388]).
  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 1/06

    Wirksamkeit eines Vertrages bei besonders grobem Missverhältnis zwischen Leistung

    Den notwendigen Bestätigungswillen, der mindestens Zweifel der Parteien an der Rechtsbeständigkeit des Rechtsgeschäfts erfordert (vgl. BGHZ 11, 59, 60; 129, 371, 377), sieht das Berufungsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise als gegeben an, weil die Beklagte zu 2 in Ziffer 9 der notariellen Ergänzungsvereinbarung vom 24. Mai 1995 erklärt hat, die gegen den Bestand des Kaufvertrages erhobenen Einwände nicht mehr geltend zu machen.
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Anders verhält es sich jedoch dann, wenn das Verbot sich auch auf das Erfüllungsgeschäft erstreckt (vgl. Krüger-Nieland in RGRK 12. Aufl. § 134 BGB Rdn. 150; Mayer-Maly in MünchKomm § 134 BGB Rdn. 8 ff; BGHZ 11, 59, 61/62).
  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12

    Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der

    Dem entspricht die Judikatur des BGH 118 S. statt vieler nur BGH 3.11.1953 - I ZR 155/52 - BGHZ 11, 59 ["juris"-Rn. 23]: "Voraussetzung einer wirksamen Bestätigung eines nichtigen Geschäftes ist jedoch, dass die Parteien in Kenntnis der Nichtigkeit gehandelt oder jedenfalls mit dieser Möglichkeit gerechnet haben, weil sie anderenfalls nicht den Willen der erneuten Vornahme gehabt haben können (...)"; ständige Rechtsprechung.

    S. statt vieler nur BGH 3.11.1953 - I ZR 155/52 - BGHZ 11, 59 ["juris"-Rn. 23]: "Voraussetzung einer wirksamen Bestätigung eines nichtigen Geschäftes ist jedoch, dass die Parteien in Kenntnis der Nichtigkeit gehandelt oder jedenfalls mit dieser Möglichkeit gerechnet haben, weil sie anderenfalls nicht den Willen der erneuten Vornahme gehabt haben können (...)"; ständige Rechtsprechung.

    118) S. statt vieler nur BGH 3.11.1953 - I ZR 155/52 - BGHZ 11, 59 ["juris"-Rn. 23]: "Voraussetzung einer wirksamen Bestätigung eines nichtigen Geschäftes ist jedoch, dass die Parteien in Kenntnis der Nichtigkeit gehandelt oder jedenfalls mit dieser Möglichkeit gerechnet haben, weil sie anderenfalls nicht den Willen der erneuten Vornahme gehabt haben können (...)"; ständige Rechtsprechung.

  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03

    Dresdner Modrow-Käufe aus dem Jahre 1996 sind wirksam

    Anders liegt es nur, wenn das Verbotsgesetz gerade auch das Erfüllungsgeschäft verhindern will (BGHZ 11, 59, 61 f.; 47, 364, 369; 115, 123, 130 f.) oder wenn der Verstoß gegen die guten Sitten auch im Erfüllungsgeschäft selbst liegt (Senatsurt. v. 21. März 1997, aaO).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2023 - 14 U 256/21

    Rückzahlungsanspruch gegen Online-Casino

    Für den Fall einer nachträglichen Aufhebung eines Verbotsgesetzes ist anerkannt, dass die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts, das zuvor unter Verstoß gegen ein aufgehobenes Gesetz abgeschlossen wurde, hiervon grundsätzlich unberührt bleibt (vgl. nur BGH, Urteil vom 03.11.1953 - I ZR 155/52, NJW 1954, 549).
  • BGH, 24.10.2003 - V ZR 48/03

    Anfechtung einer Entscheidung der Europäischen Kommission durch den

    Denn ein wegen Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz nichtiges Rechtsgeschäft kann nur dann wirksam bestätigt werden, wenn das Verbot zwischenzeitlich entfallen ist (OLG Düsseldorf, NJW 1976, 1638, 1639; Staudinger/Roth, BGB, 1996, § 141 Rdn. 18; MünchKomm-BGB/Mayer-Maly/ Busche, 4. Aufl., § 141 Rdn. 9; vgl. auch BGHZ 11, 59, 60).
  • LG Heidelberg, 07.12.2023 - 5 O 5/23
    Über eine solche Erlaubnis verfügte die Beklagte zu 2. im Zeitraum von Oktober 2020 bis September 2022 nicht, in dem sie mit dem Kläger Spielverträge geschlossen hat und auf den es für die Ermittlung des Gesetzesverstoßes ankommt (vgl. bereits BGH NJW 1954, 549; ferner etwa BGH GRUR 2012, 1048 Rn. 22).
  • BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74

    Betriebsrat: Beteiligung an einer Kündigung, Anhörungsfrist

    Die Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts (vgl. § 141 BGB ) setzt einen Bestätigungswillen, d. h. Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit oder zumindest das Bewußtsein der möglichen Fehlerhaftigkeit, voraus (RGZ 138, 52; BGHZ 11, 59).
  • VG Berlin, 19.03.2013 - 26 K 6.13

    Vereinbarkeit einer Beihilfe für Kletterhalle mit Gemeinschaftsrecht

    Die an einem wegen Verbotswidrigkeit nichtigen Geschäft Beteiligten haben die Möglichkeit, dieses nach Wegfall des Verbots durch eine Bestätigung gemäß § 141 BGB (in Verbindung mit § 62 Satz 2 VwVfG) wirksam werden zu lassen (vgl. Armbrüster, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 134 BGB, Rn. 22 mit Verweis unter anderem auf BGHZ 11, 59 = NJW 1954, 549; BGH, NJW-RR 1997, 641 ; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 136 ).
  • BGH, 27.06.1962 - VIII ZR 94/61

    Rechtsmittel

    In einer dahingehenden Willensrichtung der Parteien soll bereits eine Bestätigung im Sinne des § 141 BGB liegen (BGHZ 11, 59, 60).

    Ob, wie die Revision meint, die Ausdrucksweise des Berufungsgerichts erkennen läßt, daß ihm die in jenem Urteil enthaltene Auslegung des § 141 BGB nicht gegenwärtig gewesen ist, kann dahingestellt bleibend Haben die Parteien, wie das Berufungsgericht es feststellt, sich darüber, in welcher Weise das nichtige Rechtsgeschäft nach Aufhebung des Verbotsgesetzes aufrecht erhalten werden soll, nicht geeinigt, so liegt auch bei Anwendung der im Urteil BGHZ 11, 59 vertretenen Auffassung eine Bestätigung nicht vor.

    Da eine Neuvornahme des nichtigen Rechtsgeschäfts nach § 141 BGB erforderlich ist, bedarf es auch vom Standpunkt des Urteils BGHZ 11, 59 aus des übereinstimmenden, wenn auch in schlüssiger Weise erklärten Willens, daß das nichtige Rechtsgeschäft so, wie es geschlossen war, gelten solle.

  • BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75

    Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben - Wirksamkeitsvoraussetzung -

  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 192/02

    Unmöglichkeit der Rückübertragung aufgrund Weiterveräußerung an einen Dritten;

  • BGH, 01.06.1994 - XII ZR 241/92

    Wirksamkeit der Übertragung von Grundstücken aus der Bodenreform

  • BAG, 13.10.1976 - 5 AZR 510/75

    Angestellter Leiter eines Hotels - Zugang einer Willenserklärung - Buchhalter -

  • OLG Brandenburg, 18.07.1994 - 3 U 18/94

    Wirksamkeit des Abschlusses eines Pachtvertrages über Grundstücke zwischen

  • BGH, 29.06.2010 - KZR 50/07

    Telekommunikationsmarkt: Pflicht des Telefondiensteanbieters zur kostenlosen

  • OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 40/02

    Finanzierung einer Beteiligung an einer Immobilienfonds-GbR durch Bankdarlehen:

  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 63/82

    Beginn der Vorbehaltsfrist nach Ankündigung einer Schlußzahlung

  • BGH, 26.11.1990 - II ZR 92/90

    Wirksamkeit einer nach deutschem Recht zu beurteilenden Abtretung einer

  • BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75

    Betrachtung eines Kaufvertrages und einer notariell beurkundeten Übernahme einer

  • OLG Hamm, 24.03.1987 - 29 U 196/86

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft; Vereinbarung einer Abfindungssumme

  • LG Köln, 29.11.2018 - 14 O 111/17
  • OLG Düsseldorf, 10.09.1996 - 6 WF 78/96

    Wirksamkeit einer Einziehungsermächtigung zugunsten des Sozialamts

  • VG Weimar, 19.06.2002 - 1 K 1355/00
  • OLG Dresden, 26.06.1995 - 2 U 339/95

    Fortgeltung und Anwendungsbereich der Gewerberaumlenkungsverordnung

  • LAG Nürnberg, 21.06.1994 - 2 (4) Sa 510/91

    Berufsausbildungsverhältnis; Außerordentliche Kündigung; Kündigungsgründe;

  • BGH, 21.12.1955 - IV ZR 36/55

    Rechtsmittel

  • OLG Celle, 17.07.1990 - 16 U 225/89
  • BGH, 04.05.1965 - V ZR 104/63

    "Verkauf" eines Grundstücks gegen Lieferung von Eisenwaren - Nichtigkeit eines

  • BGH, 12.11.1968 - VI ZR 216/66

    Bestätigung eines angefochtenen Vertrages durch den Anfechtenden - Formloser

  • BGH, 25.05.1959 - VII ZR 208/58

    Rechtsmittel

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