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BGH, 03.11.1961 - 4 StR 400/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 03.11.1961 - 4 StR 400/61
Sein Leugnen ist daher kein Strafschärfungsgrund, sofern nicht die Annahme gerechtfertigt ist, daß es ihm an Unrechtseinsicht mangele und deshalb eine härtere Strafe zur Erreichung des Abschreckungszwecks notwendig sei (BGHSt 1, 105; LM Nr. 1 zu § 251 StPO). - BGH, 23.10.1958 - 4 StR 327/58
Auszug aus BGH, 03.11.1961 - 4 StR 400/61
In der neuen Verhandlung wird der Tatrichter Gelegenheit haben, auf Grund einer Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Beschwerdeführers erneut zu prüfen, ob das Vorliegen der Voraussetzungen des § 105 JGG zur Tatzeit mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann (BGHSt 12, 116 [BGH 23.10.1958 - 4 StR 327/58]).