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   BGH, 03.11.1983 - 1 StR 515/83   

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https://dejure.org/1983,1666
BGH, 03.11.1983 - 1 StR 515/83 (https://dejure.org/1983,1666)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1983 - 1 StR 515/83 (https://dejure.org/1983,1666)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1983 - 1 StR 515/83 (https://dejure.org/1983,1666)
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Modell-Hostess Jutta

§ 187 StGB, 'Drittbezug', § 185 StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Drittbezug - Kompromittierende Sachlage - Verleumdung - Beleidigung - Voraussetzungen für das Erfüllen des Tatbestandes der Verleumdung - Möglichkeit der Verleumdung durch Schaffen einer den Betroffenen kompromititerenden Sachlage - Erfüllen des Tatbestandes der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beleidigung - Drittbezug

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 216
  • StV 1984, 422
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91

    Freiheitsberaubung - Autofahrt - Beleidigung - Sexuelle Selbstbestimmung -

    Damit ist eine Mißachtung der Ehre des Mädchens zum Ausdruck gekommen, die den Beleidigungstatbestand erfüllt (vgl. BGH NStZ 1984, 216 sowie NJW 1986, 2442 f.; vgl. ferner BGHSt 7, 129, 131 f. [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54] sowie BGH NJW 1989, 3029).
  • BGH, 27.11.1984 - 1 StR 675/84

    Prüfung der Schwere einer Beleidigung bei Erörterung des Vorliegens eines minder

    Hätte sie aber wegen der Beleidigungen schon die erste Alternative des § 213 StGB angewandt, hätte sie den Strafrahmen dieser Vorschrift wegen der erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zusätzlich mildern können (BGH NStZ 1984, 216 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 739/84

    Gespanntes sexuelles Verhältnis als Grund für die Annahme eines minderschweren

    Eine Berücksichtigung dieser Umstände einschließlich der Unverhältnismäßigkeit der beleidigenden Äußerung und der allgemein labilen Verfassung des Angeklagten hätte die Strafkammer möglicherweise zu einer ihm günstigeren Beurteilung veranlaßt als zu derjenigen, er habe mit seinen Annäherungsversuchen seine Ehefrau nur rücksichtslos als Lustobjekt behandelt und damit schuldhaft die schweren Beleidigungen hervorgerufen, die verständlich, nachvollziehbar und nicht unangemessen seien (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 546; BGH NStZ 1983, 554; 1984, 216; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1984-3 StR 605/84; Jähnke in LK 10. Aufl. § 213 Rdn. 10 mit Nachweisen.
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