Rechtsprechung
BGH, 03.11.1988 - IX ZR 230/86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,16495) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten (Empfehlung eines offensichtlich aussichtslosen Rechtsmittels) - Nichtberücksichtigung eines entscheidungserheblichen Vorbringens
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86
Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung
Auszug aus BGH, 03.11.1988 - IX ZR 230/86
Sofern es dabei auf die behauptete Verletzung der Beratungspflicht ankommen sollte, wird der Grundsatz zu beachten sein, daß derjenige, der einen Rechtsanwalt auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Beratungspflicht nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast trägt (BGH, Urt. v. 5. Februar 1987 - IX ZR 65/86, ZIP 1987, 581, 582; v. 2. April 1987 - IX ZR 68/86, ZIP 1987, 1058, 1061). - BGH, 02.04.1987 - IX ZR 68/86
Darlegungs- und Beweislast bei Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung einer …
Auszug aus BGH, 03.11.1988 - IX ZR 230/86
Sofern es dabei auf die behauptete Verletzung der Beratungspflicht ankommen sollte, wird der Grundsatz zu beachten sein, daß derjenige, der einen Rechtsanwalt auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Beratungspflicht nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast trägt (…BGH, Urt. v. 5. Februar 1987 - IX ZR 65/86, ZIP 1987, 581, 582; v. 2. April 1987 - IX ZR 68/86, ZIP 1987, 1058, 1061).