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   BGH, 03.11.1993 - IV ZR 36/93   

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https://dejure.org/1993,1402
BGH, 03.11.1993 - IV ZR 36/93 (https://dejure.org/1993,1402)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1993 - IV ZR 36/93 (https://dejure.org/1993,1402)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1993 - IV ZR 36/93 (https://dejure.org/1993,1402)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2288 Abs. 1
    Vernachlässigung des erbvertraglichen Vermächtnisgegenstandes keine ersatzpflichtige Beeinträchtigung

  • Wolters Kluwer

    Vermächtnis - Anspruch gegen Erben - Wertersatz wegen Zerstörung - Nichtinstandhaltung durch Erblasser

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2288 Abs. 1
    Anspruch des Vermächtnisnehmers auf Wertersatz wegen Zerstörung oder Beschädigung eines vermachten Hausgrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 2288 Abs. 1
    Vermächtnis eines Hausgrundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 124, 35
  • NJW 1994, 317
  • NJW-RR 1994, 516 (Ls.)
  • MDR 1994, 175
  • DNotZ 1994, 386
  • FamRZ 1994, 165
  • WM 1994, 123
  • DB 1994, 576
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1959 - V ZR 66/58

    Erbvertragsvermächtnis

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - IV ZR 36/93
    Er kann daher unter Lebenden nicht nur gemäß § 2286 BGB dinglich wirksam über den Zuwendungsgegenstand verfügen, sondern ist auch nicht verpflichtet, ihn für den Vermächtnisnehmer ordnungsmäßig zu verwalten oder überhaupt zu erhalten (BGHZ 31, 13, 15ff., insbesondere 21).

    Im Hinblick auf diesen Grundsatz der lebzeitigen Entschließungsfreiheit des Erblassers ist § 2288 BGB als Ausnahmeregelung zwar seinem Sinne entsprechend, aber eng auszulegen (BGHZ 31, 13, 23 in bezug auf § 2288 Abs. 2 Satz 1 BGB).

  • BGH, 08.02.1957 - IV ZR 216/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - IV ZR 36/93
    Zuvor steht ihm weder ein künftiger Anspruch noch eine rechtlich gesicherte Anwartschaft zu (BGH, Urteil vom 8. Februar 1957 - IV ZR 216/56 - LM BGB § 2288 Nr. 2; BGHZ 12, 115, 118).
  • BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53

    Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - IV ZR 36/93
    Zuvor steht ihm weder ein künftiger Anspruch noch eine rechtlich gesicherte Anwartschaft zu (BGH, Urteil vom 8. Februar 1957 - IV ZR 216/56 - LM BGB § 2288 Nr. 2; BGHZ 12, 115, 118).
  • BGH, 17.12.1997 - IV ZR 138/96

    Beeinträchtigung des Vertragserben bzw. -vermächtnisnehmers

    Für das weitere Verfahren wird zu berücksichtigen sein, daß es nach dem Senatsurteil BGHZ 124, 35, 38 regelmäßig nicht der Sinn eines erbvertraglichen Vermächtnisses ist, das Objekt unabhängig vom Interesse des Erblassers durch zusätzliche Aufwendungen zu seinen Lebzeiten zugunsten des Vermächtnisnehmers zu erhalten oder es den im Laufe der Zeit gestiegenen Anforderungen anzupassen.
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2009 - 24 U 139/09

    Zustandekommen eines Pachtvertrages; Erledigung eines Räumungs- und

    Offen bleiben kann das schon deshalb, weil der Beklagte nicht vorträgt, welchen genauen Inhalt der Hauptvertrag haben sollte (vgl. dazu BGH NJW 1994, 317).
  • BayObLG, 27.01.1995 - 1Z BR 22/94

    Gegenleistung für Erbverzicht

    Durch diesen Erbvertrag wurde der Erblasser nur von Todes wegen gebunden; gemäß § 2286 BGB konnte er unter Lebenden dinglich wirksam über die Zuwendungsgegenstände verfügen (vgl. BGH NJW 1994, 317 ).
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