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   BGH, 03.11.1994 - 1 StR 470/94   

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https://dejure.org/1994,3781
BGH, 03.11.1994 - 1 StR 470/94 (https://dejure.org/1994,3781)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1994 - 1 StR 470/94 (https://dejure.org/1994,3781)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1994 - 1 StR 470/94 (https://dejure.org/1994,3781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Öffentlichkeit - Fortsetzung des Verfahrens - Terminverkündung - Geständnis - Widersprüchlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 169; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 219
  • NStZ 1995, 221
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 1 StR 470/94
    b) Die Revision kann nicht alternativ darauf gestützt werden, entweder habe der Tatrichter einen Widerspruch zwischen den Akten und den Urteilsgründen unter Verletzung seiner Aufklärungspflicht nicht in die Hauptverhandlung eingeführt, oder aber er habe es unterlassen, den Widerspruch in den Urteilsgründen zu erörtern (BGH NStZ 1992, 506).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 1 StR 470/94
    Der Inhalt dessen, was Zeugen über die Einlassungen des Angeklagten D. im Ermittlungsverfahren ausgesagt haben, kann vom Revisionsgericht nicht über das hinaus ermittelt werden, was in den Urteilsgründen enthalten ist (BGHSt 21, 149, 151; 29, 18, 20; BGH StV 1991, 548).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 1 StR 470/94
    Der Inhalt dessen, was Zeugen über die Einlassungen des Angeklagten D. im Ermittlungsverfahren ausgesagt haben, kann vom Revisionsgericht nicht über das hinaus ermittelt werden, was in den Urteilsgründen enthalten ist (BGHSt 21, 149, 151; 29, 18, 20; BGH StV 1991, 548).
  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 1 StR 470/94
    Es genügt zur Wahrung des Grundsatzes, daß jeder Interessierte die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeit Kenntnis vom Augenscheinstermin zu verschaffen (BGH NStZ 1982, 476, 477).
  • BGH, 07.06.1991 - 2 StR 14/91

    Grenzen der tatrichterlichen Freiheit in der Überzeugungsbildung bei der

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 1 StR 470/94
    Der Inhalt dessen, was Zeugen über die Einlassungen des Angeklagten D. im Ermittlungsverfahren ausgesagt haben, kann vom Revisionsgericht nicht über das hinaus ermittelt werden, was in den Urteilsgründen enthalten ist (BGHSt 21, 149, 151; 29, 18, 20; BGH StV 1991, 548).
  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist ein solcher Widerspruch, wenn er sich nicht aus den Urteilsgründen selbst ergibt, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich; ist der Widerspruch nämlich nicht aus dem Urteil selbst zu entnehmen, läuft die Rüge, der Tatrichter habe es unterlassen, den Widerspruch aufzuklären (§ 244 Abs. 2 StPO) oder in den Urteilsgründen zu erörtern (§ 261 StPO), im Ergebnis auf die unzulässige Rüge der Aktenwidrigkeit der Urteilsgründe hinaus (BGH NStZ 1992, 506; StV 1995, 175; BGH, Urteil vom 3. November 1994 - 1 StR 470/94).
  • OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 SsBs 144/10

    Sitzungsort: Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes wegen Verlegung einer

    Diesbezügliche Erkundigungen sind einem Besucher zuzumuten (vgl. BVerfG in NJW 2002, 814; BGH in NStZ 1983, 208 und in BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ortstermin 1 und 3; OLG Hamm in NJW 1974, 1780; Kukein in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 338 Rdn 85).
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 442/99

    Aufklärungspflicht; Untersuchungsgrundsatz; Beweiswürdigung; Inbegriff der

    Diese Argumentation läuft auf eine unzulässige Rüge der Aktenwidrigkeit hinaus (BGH NStZ 1992, 506; NStZ 1992, 599; NStZ 1995, 27; NStZ 1997, 450; NStZ-RR 1998, 17; BGH, Urteil vom 3. November 1994 - 1 StR 470/94 - Beschlüsse vom 24. April 1996 - 5 StR 727/95 -und vom 7. Oktober 1998 - 1 StR 287/98 -).
  • OLG Celle, 25.04.2005 - 222 Ss 69/05

    Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheids wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit;

    Der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens ist verletzt, wenn ein Interessierter nicht die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeit Kenntnis vom Augenscheinstermin zu verschaffen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ortstermin 1 und 3).
  • OLG Celle, 25.05.2005 - 222 Ss 69/05

    Hauptverhandlung an einen anderen Ort - Bei Verlegung Aushang erforderlich

    Der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens ist verletzt, wenn ein Interessierter nicht die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeit Kenntnis vom Augenscheinstermin zu verschaffen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ortstermin 1 und 3).
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