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   BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94   

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BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94 (https://dejure.org/1994,999)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1994 - 3 StR 62/94 (https://dejure.org/1994,999)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1994 - 3 StR 62/94 (https://dejure.org/1994,999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 25 StGB; § 59 StGB; § 107a StGB; § 22 StGB-DDR; § 211 StGB-DDR; Art. 315 Abs. 1 EG-StGB; § 26 StGB; § 27 StGB
    Strafbarkeit der Wahlfälschung im Auftrag der SED-Parteiführung; Kettenanstiftung; psychische Beihilfe; mittelbare Täterschaft (Organisationsherrschaft)

  • Wolters Kluwer

    (Anstiftung zu) Wahlfälschung bei Wahlen in der ehemaligen DDR; Fälschungen bei der Ermittlung der Ergebnisse aus Sonderwahllokalen und der endgültigen Wahlergebnisse der Kreise; Voraussetzungen einer "Kettenanstiftung"; Tateinheit oder Tatmehrheit; Anstiftung oder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 59, § 107a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • berliner-zeitung.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 01.08.1995)

    Prozeß wegen Wahlfälschungen neu aufgerollt: Hans Modrow erneut vor Gericht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 307
  • NJW 1995, 1564
  • MDR 1995, 296
  • NStZ 1995, 126
  • NStZ 1995, 129
  • NJ 1995, 96
  • StV 1995, 70
  • JR 1995, 433
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92

    Strafbarkeit von Fälschungen der Kommunalwahl vom 7. Mai 1989 in der DDR nach der

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94
    Zur Verantwortung von SED-Bezirksfunktionären bei Wahlfälschungen im Auftrag der Parteiführung und zur Strafzumessung (hier: Verwarnung mit Strafvorbehalt) in diesen Fällen (im Anschluss an BGH, 3. November 1994, 3 StR 62/94, BGHSt 39, 54).

    aa) Der Senat hat die Rechtsfragen zur fortdauernden Strafbarkeit der Fälschung sozialistischer Kommunalwahlen in der ehemaligen DDR bereits in BGHSt 39, 54 geklärt.

    Die Strafkammer beachtet nicht, daß der Gesetzgeber der durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik eingetretenen "tiefgreifenden epochalen Veränderung der Verhältnisse" dadurch Rechnung getragen hat, daß nach dem Einigungsvertrag Verstöße gegen das Strafrecht der DDR nur dann weiter verfolgt werden dürfen, wenn und soweit sie zur Zeit der Aburteilung auch nach dem StGB der Bundesrepublik geschützte Rechtsgüter betreffen (vgl. BGHSt 39, 54, 68).

    Wie der Senat in BGHSt 39, 54, 70 ausgeführt hat und auch die Feststellungen des angefochtenen Urteils belegen, war es das Ziel der Manipulationen, die wirkliche Anzahl der Gegenstimmen zu verschweigen und eine höhere Wahlbeteiligung vorzutäuschen, um damit das Ausmaß des ablehnenden Wählerverhaltens zu unterdrücken, das sich gegen die Einheitsliste der Nationalen Front insgesamt und die durch sie repräsentierte Zwangsherrschaft der SED richtete.

    Im übrigen wäre eine darauf bezogene Wahlfälschung nach der Wiedervereinigung ohnehin strafrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 39, 54, 69/70).

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94
    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht, von dieser Rechtslage ausgehend, auch unter Zugrundelegung des DDR-Strafrechts (StrafR Allg. Tl., Lehrbuch 2. Aufl. Staatsverlag der DDR 1978, "DDR-Lehrb.", S. 392/393) eine sog. Kettenanstiftung durch den Angeklagten Dr. M. angenommen, indem er seine Beauftragten dazu bestimmte, über die 1. SED-Kreissekretäre auf die Leitung der Wahlkommissionen in seinem Sinn einzuwirken (vgl. zur Kettenanstiftung zu den Tötungen an der innerdeutschen Grenze: KG NJW 1991, 2653, 2654 und BGH, Urteil vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NStZ 1994, 537).

    Das kommt für einen Hintermann in Betracht, wenn der als unmittelbarer Täter handelnde Tatmittler in bestimmte Organisationsstrukturen oder Befehlshierarchien fest eingebunden ist und der Hintermann die dadurch geschaffenen Rahmenbedingungen und die unbedingte Bereitschaft des Täters zum Gehorsam zur Tatbegehung ausnutzt (vgl. BGH aaO NStZ 1994, 537 für Tötungen von Flüchtlingen durch Grenzsoldaten der DDR; Roxin in LK, 11. Aufl. § 25 Rdn. 128 ff.).

    Der Senat braucht hier jedoch nicht zu entscheiden, ob die vom 5. Strafsenat in dem genannten Urteil (NStZ 1994, 537) für Tötungsdelikte entwickelten Grundsätze über mittelbare Täterschaft trotz uneingeschränkt verantwortlichem Tatmittler auf Wahlfälschungsdelikte nach den §§ 107 a ff. StGB übertragen werden können.

  • BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90

    Bestimmung des milderen Gesetzes gegenüber StGB -DDR

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94
    Für diesen Sonderbereich ist im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG eine Ausnahme von dem Grundsatz strikter Alternativität bei dem Vergleich unterschiedlicher Normen zur Zeit der Tat in der DDR und der Aburteilung nach der Wiedervereinigung anzuerkennen (vgl. dazu BGHSt 37, 320, 322).
  • LG Dresden, 27.05.1993 - 3 (c) KLs 51 Js 4048/91

    Hans Modrow

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94
    Das Landgericht Dresden hat den Angeklagten Dr. M. wegen Anstiftung zur Wahlfälschung in drei tateinheitlichen Fällen unter Freispruch im übrigen, den Angeklagten W. wegen Wahlfälschung in Tateinheit mit Anstiftung zur Wahlfälschung in drei tateinheitlichen Fällen, den Angeklagten S. wegen Anstiftung zur Wahlfälschung unter Freispruch im übrigen sowie den Angeklagten N. wegen Anstiftung zur Wahlfälschung in zwei tateinheitlichen Fällen verwarnt (NJ 1993, 493).
  • KG, 06.03.1991 - 4 Ws 288/90

    Erich Honecker

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94
    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht, von dieser Rechtslage ausgehend, auch unter Zugrundelegung des DDR-Strafrechts (StrafR Allg. Tl., Lehrbuch 2. Aufl. Staatsverlag der DDR 1978, "DDR-Lehrb.", S. 392/393) eine sog. Kettenanstiftung durch den Angeklagten Dr. M. angenommen, indem er seine Beauftragten dazu bestimmte, über die 1. SED-Kreissekretäre auf die Leitung der Wahlkommissionen in seinem Sinn einzuwirken (vgl. zur Kettenanstiftung zu den Tötungen an der innerdeutschen Grenze: KG NJW 1991, 2653, 2654 und BGH, Urteil vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NStZ 1994, 537).
  • BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 292/93

    Strafbarkeit der Fälschung von Kommunalwahlen in der ehemaligen DDR

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg versprach (Kammer-Beschluß vom 31. März 1993 - 2 BvR 292/93, NJW 1993, 2524).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94
    Diese Bewertung des Konkurrenzverhältnisses trifft jedenfalls nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138; vgl. auch BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 595/93, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) zur Aufgabe des Begriffs der fortgesetzten Handlung nicht (mehr) zu.
  • BGH, 29.03.1951 - 3 StR 82/51
    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94
    a) Die Strafkammer beachtet nicht, daß Gleichgesinnte, die durch dieselben Ereignisse zu einem ihrer gemeinsamen Überzeugung widersprechenden Verhalten veranlaßt werden, regelmäßig durch das Mitmachen des anderen in ihrem eigenen Tun bestärkt werden, indem ihnen dadurch das Gefühl der alleinigen Verantwortung genommen wird und die der Tat entgegenstehenden Hemmungen unterdrückt werden (vgl. Dallinger MDR 1957, 395/396; BGH, Urt. v. 30. April 1953 - 3 StR 295/52; zur psychischen Beihilfe gegenüber einem bereits zur Tat Entschlossenen: BGH NJW 1951, 451).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 595/93

    Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung im Bereich des

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94
    Diese Bewertung des Konkurrenzverhältnisses trifft jedenfalls nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138; vgl. auch BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 595/93, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) zur Aufgabe des Begriffs der fortgesetzten Handlung nicht (mehr) zu.
  • OLG Stuttgart, 28.09.2015 - 3 StE 6/10

    Kriegsverbrecherprozess wegen Straftaten im Bürgerkrieg in der Demokratischen

    In der Rechtsprechung anerkannt ist aber auch die Möglichkeit einer auf den Willen des Haupttäters einwirkenden psychischen Beihilfe durch Bestärkung des Tatentschlusses (BGHSt 40, 307 [315]; BGH NStZ 1999, 609 [610]).
  • BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16

    Rechtsfehlerhafte Verneinung des doppelten Gehilfenvorsatzes (psychische

    Denn K. W. konnte sich dadurch in seinem Tatentschluss bestärkt sehen und ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt bekommen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 21. Juli 1993 - 2 StR 282/93, NStZ 1993, 535; vom 3. November 1994 - 3 StR 62/94, BGHSt 40, 307, 315 f.; Beschluss vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95, NStZ 1995, 490, 491).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07

    Strafrechtliches Risiko für Ehegatten bei Zusammenveranlagung

    Nach Lage der Akten sind auch die Annahme einer psychischen Beihilfe (vgl. etwa BGHSt 40, 307, 315; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 27 Rdnrn. 2, 6, 7 m.w.N.) begründende -von straflosem Verhalten der bloßen Anwesenheit, Zustimmung oder Nutznießung abzugrenzende- aktive Handlungen oder garantenpflichtwidrige Unterlassungen der Beschuldigten S. K., die H. K. in seinem Tatentschluss bestärkt hätten, nicht konkretisiert; solche allein auf Grund einer ehelichen Lebensgemeinschaft unsubstantiiert zu unterstellen, geht fehl.
  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 652/96

    Rechtsbeugung von Staatsanwälten der DDR durch Nichtverfolgung von

    Die - von den Anzeigenden zumindest konkludent behauptete - wahrheitswidrige Weitergabe regionaler Wahlergebnisse innerhalb des Systems der Ermittlung des Gesamtwahlergebnisses der DDR-Kommunalwahlen erfüllte in der Person der jeweils tauglichen Täter den Tatbestand der Wahlfälschung nach § 211 StGB-DDR (BGHSt 39, 54; 40, 307).

    Die Bedeutung von Wahlen in der DDR, insbesondere der Kommunalwahlen vom 7. Mai 1989, hat der 3. Strafsenat in der Entscheidung BGHSt 39, 54 (vgl. auch BGHSt 40, 307) ausführlich dargelegt.

  • BGH, 02.11.2021 - 3 StR 259/21

    Mittäterschaft bei Einfuhr von Betäubungsmitteln (bloßes Veranlassen einer

    Die Anstiftung zur Anstiftung wird als Anstiftung zur Haupttat bestraft (s. BGH, Urteile vom 8. Juli 1954 - 3 StR 796/53, BGHSt 6, 359, 360 ff.; vom 27. Januar 1955 - StE 22/54, BGHSt 7, 234, 237; vom 1. März 1960 - 5 StR 22/60, BGHSt 14, 156, 157; vom 3. November 1994 - 3 StR 62/94, BGHSt 40, 307, 313; LK/Schünemann/Greco, StGB, 13. Aufl., § 26 Rn. 104 mwN; Schönke/ Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 26 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 123/99

    Militärregierungsgesetz; Kommerzielle Koordinierung; Verfolgungshindernis;

    Die hier zu beurteilenden Taten unterscheiden sich grundlegend von dem in BGHSt 40, 307 beurteilten Sachverhalt.
  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 115/00

    Tenorierung bei Vergewaltigung; Tateinheit

    Der Angeklagte hat sich daher insgesamt des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Beihilfe zur Vergewaltigung in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen (vgl. BGHSt 40, 307, 314; BGH bei Dallinger MDR 1957, 266) schuldig gemacht.
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