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   BGH, 03.11.2003 - NotZ 7/03   

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https://dejure.org/2003,7108
BGH, 03.11.2003 - NotZ 7/03 (https://dejure.org/2003,7108)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2003 - NotZ 7/03 (https://dejure.org/2003,7108)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2003 - NotZ 7/03 (https://dejure.org/2003,7108)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Justizverwaltung, einen abgelehnten Bewerber zum Notar zu bestellen; Beschaffenheit der Planstelle und des Dienstpostens für den abgelehnten Bewerber; Vorbereitung einer Amtshaftungsklage

  • Judicialis

    BNotO § 111

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 111 § 4
    Zulässigkeit eines Fortsetzungs-Feststellungsantrages im Verfahren der Ernennung zum Notar; Rechtsstellung des abgewiesenen Bewerbers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Stellenbesetzung: Konkurrentenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.07.1991 - NotZ 18/90

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags zur Vorbereitung einer Amtshaftungsklage

    Auszug aus BGH, 03.11.2003 - NotZ 7/03
    Dies ist der Fall, wenn der Antragsteller ohne die Feststellungsmöglichkeit in seinen Rechten verletzt wäre und das Feststellungsverfahren zur Klärung einer Rechtsfrage führt, die sich der Justizverwaltung auch bei künftigen Bewerbungen des Antragstellers stellt (BGH, Beschl. v. 29. Juli 1991, NotZ 18/90, BGHR BNotO § 111 Abs. 1, Feststellungsantrag 2 m.w.N.).

    Zur Vorbereitung einer Amtshaftungsklage (zum Überspielen des einstweiligen Rechtsschutzes in Notarsachen und zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Hintanstellung "sogenannter Seiteneinsteiger ohne Rücksicht auf deren Qualität" - juristischer Abschluß des Antragstellers "sehr gut", des Mitbewerbers "befriedigend"; notarielle Praxis des Antragstellers zum Ausschreibungszeitpunkt ca. 13 Jahre, des Mitbewerbers "über 7 Jahre" - vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.7.2002, 1 BvR 152/02, NJW 2002, 3090) ist die Fortsetzungsfeststellungsklage nicht gegeben (Senatsbeschl. v. 29. Juli 1991, aaO).

  • BGH, 22.06.1981 - NotZ 3/81

    Anrechnung von Wehr- und Ersatzdienst bei Notarbewerbern

    Auszug aus BGH, 03.11.2003 - NotZ 7/03
    Der Senat läßt sie nur dann zu, wenn andernfalls die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) leerliefe (BGHZ 67, 343, 346; 81, 66, 68).
  • BVerfG, 01.07.2002 - 1 BvR 152/02

    Ausschreibung von Notarstellen in Hamburg - Erledigung des ursprünglich auf die

    Auszug aus BGH, 03.11.2003 - NotZ 7/03
    Zur Vorbereitung einer Amtshaftungsklage (zum Überspielen des einstweiligen Rechtsschutzes in Notarsachen und zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Hintanstellung "sogenannter Seiteneinsteiger ohne Rücksicht auf deren Qualität" - juristischer Abschluß des Antragstellers "sehr gut", des Mitbewerbers "befriedigend"; notarielle Praxis des Antragstellers zum Ausschreibungszeitpunkt ca. 13 Jahre, des Mitbewerbers "über 7 Jahre" - vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.7.2002, 1 BvR 152/02, NJW 2002, 3090) ist die Fortsetzungsfeststellungsklage nicht gegeben (Senatsbeschl. v. 29. Juli 1991, aaO).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00

    Politischer Beamter; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Neubesetzung des

    Auszug aus BGH, 03.11.2003 - NotZ 7/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in einem Rechtsstreit um die Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand Zweifel an seiner, mit dem Senat übereinstimmenden, Rechtsprechung geäußert (BVerwGE 115, 89 = NVwZ 2002, 604), von einer Beantwortung der Frage aber abgesehen, weil sie über die Anträge des Beamten hinausführte.
  • BGH, 02.12.2002 - NotZ 13/02

    Besetzung einer Notarstelle mit einem überdurchschnittlich geeigneten

    Auszug aus BGH, 03.11.2003 - NotZ 7/03
    Diese Voraussetzungen sind hier schon deshalb nicht gegeben, weil der Senat die Frage nach dem Ermessensspielraum der Justizverwaltung bei der Konkurrenz zwischen "Laufbahnbewerbern" und "Seiteneinsteigern" bereits geklärt hat (Beschl. v. 2. Dezember 2002, NotZ 13/02, DNotZ 2003, 228 = ZNotP 2003, 154; Beschl. v. 14. Juli 2003, NotZ 47/02, z. Veröff.
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 47/02

    Anforderungen an die Entscheidung der Landesjustizverwaltung bei Besetzung einer

    Auszug aus BGH, 03.11.2003 - NotZ 7/03
    Diese Voraussetzungen sind hier schon deshalb nicht gegeben, weil der Senat die Frage nach dem Ermessensspielraum der Justizverwaltung bei der Konkurrenz zwischen "Laufbahnbewerbern" und "Seiteneinsteigern" bereits geklärt hat (Beschl. v. 2. Dezember 2002, NotZ 13/02, DNotZ 2003, 228 = ZNotP 2003, 154; Beschl. v. 14. Juli 2003, NotZ 47/02, z. Veröff.
  • BGH, 13.02.1967 - NotZ 4/66

    Notarbestellung nach Schwerbeschädigtengesetz

    Auszug aus BGH, 03.11.2003 - NotZ 7/03
    Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Berufsrechts der Notare und Rechtsanwälte vom 29. Januar 1991 (BGBl. I S. 150) ging der Senat für das Anwaltsnotariat davon aus, daß die Verpflichtung der Justizverwaltung, einen abgelehnten Bewerber zum Notar zu bestellen, auch dann noch ausgesprochen werden kann, wenn die Stelle zwischenzeitlich mit einem Mitbewerber besetzt wurde (BGHZ 47, 84, 87 f.).
  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

    Auszug aus BGH, 03.11.2003 - NotZ 7/03
    Der Senat läßt sie nur dann zu, wenn andernfalls die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) leerliefe (BGHZ 67, 343, 346; 81, 66, 68).
  • BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92

    Rechtsschutz im Ausschreibungsverfahren vor Besetzung der Notarstelle

    Auszug aus BGH, 03.11.2003 - NotZ 7/03
    Nach Besetzung der Stelle kann sich der abgelehnte Bewerber nur um eine im Bedarfsfalle ausgeschriebene andere Stelle und nur in Konkurrenz mit den Interessenten an dieser Stelle bewerben (Senatsbeschl. v. 19. Oktober 1992, NotZ 42/92, NJW 1993, 2040).
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