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   BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03   

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https://dejure.org/2004,6029
BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03 (https://dejure.org/2004,6029)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03 (https://dejure.org/2004,6029)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2004 - RiZ(R) 4/03 (https://dejure.org/2004,6029)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter wegen verzögerter Sachbearbeitung; Schutz der Erwägungen eines Richters hinsichtlich der Eilbedürftigkeit von Angelenheiten durch die richterliche Unabhängigkeit; Pflicht eines Richters zum angemessenen Umgang ...

  • Judicialis

    VGG § 3 Abs. 4; ; AGGVG § 12 a; ; WEG § 44 Abs. 3; ; DRiG § 26 Abs. 2; ; DRiG § 80 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 154 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 26 Abs. 2
    Zulässigkeit von Vorhalten in Bezug auf einzelne Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 433
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87

    Anregung zur Abhaltung von mehr Sitzungstagen

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03
    Damit ist eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit nicht verbunden, solange das noch anhängige Verfahren als Beleg und Beispiel für den Vorhalt ungenügender Beschleunigung dient und der Vorhalt sich auf "Fälle dieser Art" bezieht (BGH, Urteile vom 27. September 1976 - RiZ(R) 3/75, BGHZ 67, 184, 190 und vom 16. September 1987 - RiZ(R) 5/87, NJW 1988, 421, 422).

    Hingegen ist ein solcher Vorhalt aus Anlaß eines anhängigen Einzelfalles unzulässig, wenn der Richter veranlaßt werden soll, das noch nicht abgeschlossene Verfahren anderen gleich bearbeitungsbedürftigen Verfahren vorzuziehen (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ(R) 5/87, NJW 1988, 421, 422).

  • BGH, 03.01.1969 - RiZ(R) 6/68

    Kritik an richterlicher Tätigkeit durch Dienstaufsichtsbehörde

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03
    Auch dieses stellt eine Maßnahme der Dienstaufsicht dar (vgl. BGH, Urteil vom 3. Januar 1969 - RiZ(R) 6/68, BGHZ 51, 280, 284).

    Die Dienstaufsicht darf sich auch in laufenden Verfahren darüber vergewissern, daß keine Unzuträglichkeiten in der Laufzeit der Prozesse auftreten (BGH, Urteil vom 19. September 1986 - RiZ (R) 1/86, DRiZ 1987, 57), und ggf. auch einen Einzelfall zum Anlaß nehmen, dem Richter die ordnungswidrige Ausübung seiner Tätigkeit vorzuhalten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Januar 1969 - RiZ(R) 6/68, BGHZ 51, 280, 286).

  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich;

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03
    Damit ist eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit nicht verbunden, solange das noch anhängige Verfahren als Beleg und Beispiel für den Vorhalt ungenügender Beschleunigung dient und der Vorhalt sich auf "Fälle dieser Art" bezieht (BGH, Urteile vom 27. September 1976 - RiZ(R) 3/75, BGHZ 67, 184, 190 und vom 16. September 1987 - RiZ(R) 5/87, NJW 1988, 421, 422).

    Das Unterlassen eines Zwischenbescheides war kein offensichtlicher, jedem Zweifel entrückter Fehlgriff, der auch im Kernbereich der richterlichen Tätigkeit zum Gegenstand dienstaufsichtlicher Maßnahmen gemacht werden darf (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1966 - RiZ(R) 1/66, BGHZ 46, 147, 150, vom 27. September 1976 - RiZ(R) 3/75, BGHZ 67, 184, 187, vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77, BGHZ 70, 1, 4, vom 5. Februar 1980 - RiZ(R) 2/79, BGHZ 76, 288, 291 und vom 12. Oktober 1995 - RiZ(R) 2/95, DRiZ 1996, 371, 372).

  • BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 7/86

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Aufforderung zu

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03
    Dies gilt unabhängig davon, ob diese Äußerung einen Vorhalt im Sinne des § 26 Abs. 2 DRiG oder nur eine schwächere Maßnahme der Dienstaufsicht (vgl. BGH, Urteile vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 285 und vom 30. März 1987 - RiZ(R) 7/86, BGHZ 100, 271, 276), etwa einen Hinweis (Kissel, GVG 3. Aufl. § 1 Rdn. 52), darstellt.
  • BGH, 06.11.1986 - RiZ(R) 4/86

    Ersuchen des Dienstvorgesetzten zur bevorzugten Bearbeitung bestimmter Verfahren

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03
    Da nur der Richter in richterlicher Unabhängigkeit über die Reihenfolge der Bearbeitung seiner Dienstgeschäfte entscheidet, darf die Dienstaufsicht ihn selbst dann nicht um die umgehende Bearbeitung eines ganz bestimmten Verfahrens aus seinem Dezernat ersuchen, wenn sie insoweit ein pflichtwidriges Verhalten des Richters für gegeben erachtet (BGH, Urteil vom 6. November 1986 - RiZ(R) 4/86, NJW 1987, 1197, 1198).
  • BGH, 08.05.1989 - RiZ(R) 6/88

    Heranziehung eines Zivilkammervorsitzenden zur Referendarausbildung

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03
    Der Bereich der richterlichen Unabhängigkeit umfaßt nicht nur die eigentliche Rechtsfindung und die ihr unmittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen (BGH, Urteil vom 8. Mai 1989 - RiZ(R) 6/88, NJW 1991, 426, 427 m.w.Nachw.), sondern auch nicht ausdrücklich vorgeschriebene, dem Interesse der Rechtsuchenden dienende richterliche Handlungen, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, in Zusammenhang stehen (BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 469).
  • BGH, 19.09.1986 - RiZ(R) 1/86

    Geschäftsprüfung des richterlichen Dienstes

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03
    Die Dienstaufsicht darf sich auch in laufenden Verfahren darüber vergewissern, daß keine Unzuträglichkeiten in der Laufzeit der Prozesse auftreten (BGH, Urteil vom 19. September 1986 - RiZ (R) 1/86, DRiZ 1987, 57), und ggf. auch einen Einzelfall zum Anlaß nehmen, dem Richter die ordnungswidrige Ausübung seiner Tätigkeit vorzuhalten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Januar 1969 - RiZ(R) 6/68, BGHZ 51, 280, 286).
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03
    Auch einer psychologischen Einflußnahme hat sich die Dienstaufsicht zu enthalten (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41, 43 f.).
  • BGH, 07.06.1966 - RiZ(R) 1/66

    Geschäftsverteilung durch das Präsidium eines Gerichts und Dienstaufsicht

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03
    Das Unterlassen eines Zwischenbescheides war kein offensichtlicher, jedem Zweifel entrückter Fehlgriff, der auch im Kernbereich der richterlichen Tätigkeit zum Gegenstand dienstaufsichtlicher Maßnahmen gemacht werden darf (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1966 - RiZ(R) 1/66, BGHZ 46, 147, 150, vom 27. September 1976 - RiZ(R) 3/75, BGHZ 67, 184, 187, vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77, BGHZ 70, 1, 4, vom 5. Februar 1980 - RiZ(R) 2/79, BGHZ 76, 288, 291 und vom 12. Oktober 1995 - RiZ(R) 2/95, DRiZ 1996, 371, 372).
  • BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 2/95

    Maßnahmen der Dienstaufsicht im Bereich der Rechtsfindung

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03
    Das Unterlassen eines Zwischenbescheides war kein offensichtlicher, jedem Zweifel entrückter Fehlgriff, der auch im Kernbereich der richterlichen Tätigkeit zum Gegenstand dienstaufsichtlicher Maßnahmen gemacht werden darf (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1966 - RiZ(R) 1/66, BGHZ 46, 147, 150, vom 27. September 1976 - RiZ(R) 3/75, BGHZ 67, 184, 187, vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77, BGHZ 70, 1, 4, vom 5. Februar 1980 - RiZ(R) 2/79, BGHZ 76, 288, 291 und vom 12. Oktober 1995 - RiZ(R) 2/95, DRiZ 1996, 371, 372).
  • BGH, 17.10.1977 - RiZ(R) 2/77

    Zur dienstaufsichtlichen Beanstandung der mündlichen Urteilsbegründung

  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96

    Zulässigkeit von Vorhalten; Unpünktlichkeit von Diensthandlungen; Erstattung von

  • BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 2/79

    Beanstandung richterlicher Beweisanordnung bei Geschäftsprüfung

  • BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Nur wenn es sich um einen offensichtlichen und jedem Zweifel entrückten Fehlgriff handelt, kann etwas anderes gelten (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. September 1976 - RiZ(R) 3/75 - BGHZ 67, 184, 187, vom 1. Dezember 1983 - RiZ(R) 5/83 - DRiZ 1984, 194, 195, vom 12. Oktober 1995 - RiZ(R) 2/95 - DRiZ 1996, 371, 372, vom 5. Juli 2000 - RiZ(R) 6/99 - NJW-RR 2001, 498, 499 und vom 3. November 2004 - RiZ(R) 4/03 - NJW-RR 2005, 433, 435 mwN).
  • BGH, 17.04.2008 - RiZ(R) 3/07

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine Anweisung, bei

    Selbst nicht ausdrücklich vorgeschriebene richterliche Handlungen gehören zu dem der Dienstaufsicht entzogenen Kernbereich der Rechtsprechung, sofern sie nur in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, in Zusammenhang stehen (BGH, Urteile vom 14. April 1997 aaO S. 469, vom 3. November 2004 - RiZ(R) 4/03, NJW-RR 2005, 433, 435 und vom 22. Februar 2006 aaO).

    In diesem Bereich sind Maßnahmen der Dienstaufsicht selbst dann nicht zulässig, wenn die Rechtsanwendung für fehlerhaft gehalten oder das Verfahren als nicht im Einklang mit dem Gesetz stehend angesehen wird; nur wenn es sich um einen offensichtlichen, jedem Zweifel entrückten Fehlgriff handelt, kann etwas anderes gelten (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. September 1976 - RiZ(R) 3/75, BGHZ 67, 184, 187, vom 1. Dezember 1983 - RiZ(R) 5/83, DRiZ 1984, 194, 195, vom 12. Oktober 1995 - RiZ(R) 2/95, DRiZ 1996, 371, 372, vom 5. Juli 2000 - RiZ(R) 6/99, NJW-RR 2001, 498, 499 und vom 3. November 2004 - RiZ(R) 4/03, NJW-RR 2005, 433, 435 m.w.Nachw.).

    Dies gilt unabhängig davon, ob diese Äußerung - wie es der Antragsteller sieht - eine Weisung darstellt oder einen Vorhalt im Sinne des § 26 Abs. 2 DRiG oder - wovon offenbar der Dienstgerichtshof ausgeht - nur eine schwächere Maßnahme der Dienstaufsicht, etwa einen Hinweis (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2004 - RiZ(R) 4/03, NJW-RR 2005, 433, 434 m.w.Nachw.), wie Akten an das Ministerium der Justiz versandt werden sollen.

  • BGH, 30.10.2017 - RiZ(R) 1/17

    Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter: Beeinträchtigung der richterlichen

    Auch diese stellen Maßnahmen der Dienstaufsicht dar, die der dienstgerichtlichen Überprüfung unterliegen (BGH, Urteile vom 17. April 2008 - RiZ(R) 3/07, BGHZ 176, 162 Rn. 19; vom 3. November 2004 - RiZ(R) 4/03, NJW-RR 2005, 433 unter I 2 a).
  • BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10

    Richterdienstrecht: Begriff "Maßnahme der Dienstaufsicht"; aufsichtsrechtliche

    Dies beinhaltet zumindest einen Hinweis (vgl. hierzu als Maßnahme der Dienstaufsicht: BGH, Urteil vom 3. November 2004 - RiZ(R) 4/03, NJW-RR 2005, 433, 434 mwN), wie der Antragsteller künftig die Korrespondenz mit anderen Behörden außerhalb konkreter Verfahren führen solle, und damit jedenfalls eine Maßnahme der Dienstaufsicht, weil der Antragsteller erkennbar dazu angehalten werden soll, in Fällen dieser Art nicht wieder unmittelbar an andere Behördenleiter heranzutreten, sondern dies nur auf dem Dienstweg zu tun.
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