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   BGH, 03.11.2009 - 4 StR 445/09   

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https://dejure.org/2009,9047
BGH, 03.11.2009 - 4 StR 445/09 (https://dejure.org/2009,9047)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2009 - 4 StR 445/09 (https://dejure.org/2009,9047)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2009 - 4 StR 445/09 (https://dejure.org/2009,9047)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 250 Abs. 3 StGB
    Strafzumessung (Berücksichtigung der Wirkungen der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft; berufsrechtliche und standesrechtliche Folgen); minder schwerer Fall des schweren Raubes

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Berücksichtigung der durch eine strafrechtliche Verurteilung zwingend erfolgenden Beendigung eines Beamtenverhältnisses bei der Festsetzung einer schuldangemessenen Strafe

  • Judicialis

    StGB § 46 Abs. 1; ; StPO § 267 Abs. 3; ; BeamtStG § 24 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Berücksichtigung der durch eine strafrechtliche Verurteilung zwingend erfolgenden Beendigung eines Beamtenverhältnisses bei der Festsetzung einer schuldangemessenen Strafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • derwesten.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 06.06.2015)

    Verurteilter Polizist ist wieder auf freiem Fuß

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 39
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 03.11.2009 - 4 StR 445/09
    Dabei kann offen bleiben, ob das Landgericht bei Berücksichtigung der beamtenrechtlichen Nebenfolge zur Annahme eines minder schweren Falles des schweren Raubes im Sinne des § 250 Abs. 3 StGB gelangt wäre (zur Bedeutung dieser Nebenfolge für die Strafrahmenwahl vgl. BGHSt 35, 148).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 492/96

    Berücksichtigung des Umstandes, dass der Täter mit Rechtskraft der Verurteilung

    Auszug aus BGH, 03.11.2009 - 4 StR 445/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören dazu auch die berufsund standesrechtlichen Folgen der Strafe (Senatsbeschluss vom 14. September 1982 - 4 StR 436/82 - NStZ 1982, 507; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1996 - 5 StR 492/96 - NStZ-RR 1997, 195).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter

    Auszug aus BGH, 03.11.2009 - 4 StR 445/09
    Deshalb ist der Umstand, dass eine strafgerichtliche Verurteilung nach den Vorschriften des Beamtenrechts die Beendigung des Beamtenverhältnisses zur Folge hat, bei der Straffestsetzung regelmäßig als bestimmender Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO zu erörtern (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1986 - 2 StR 501/86 - BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2).
  • BGH, 14.09.1982 - 4 StR 436/82

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen im Rahmen der Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 03.11.2009 - 4 StR 445/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören dazu auch die berufsund standesrechtlichen Folgen der Strafe (Senatsbeschluss vom 14. September 1982 - 4 StR 436/82 - NStZ 1982, 507; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1996 - 5 StR 492/96 - NStZ-RR 1997, 195).
  • BGH, 15.11.2012 - 3 StR 199/12

    Berücksichtigung berufsrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung (hier: Verlust

    Der Umstand, dass eine strafgerichtliche Verurteilung nach den Vorschriften des Beamtenrechts die Beendigung des Beamtenverhältnisses zur Folge hat, ist deshalb regelmäßig als bestimmender Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO zu erörtern (BGH, Beschluss vom 3. November 2009 - 4 StR 445/09, NStZ-RR 2010, 39 mwN).
  • BGH, 05.10.2023 - 6 StR 299/22

    Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters von Hannover im Strafausspruch

    Zwar sind nicht unerhebliche beamtenrechtliche Folgen - wie etwa der Verlust der Beamtenrechte wegen einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlichen Tat von mindestens einem Jahr (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG) - regelmäßig strafmildernd zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2006 - 1 StR 541/05, NStZ 2006, 393, 394; vom 3. November 2009 - 4 StR 445/09, NStZ-RR 2010, 39; vom 15. November 2012 - 3 StR 199/12, NJW 2013, 1892; Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO, Rn. 737 mwN).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Dies gilt insbesondere für den (drohenden) Verlust des Arbeitsplatzes oder der Stellung als Beamter (BGH NStZ 1981, 342; BGH NStZ 1985, 215; BGH NStZ 1988, 305; BGH NStZ 1990, 221; BGH NStZ-RR 97, 195; BGH NStZ-RR 2010, 39) oder des Dienstverhältnisses als Zeitsoldat (BGHSt 32, 79) bzw. Berufssoldat (BGH StV 16, 557), namentlich wenn die Grundlage für die berufliche Existenz verloren geht und der Beruf die alleinige berufliche Basis des Täters bildet (BGH NStZ-RR 2016, 8; BGH StV 1996, 604).
  • BGH, 04.08.2015 - 3 StR 265/15

    Abänderung des Strafausspruchs

    Derartige dienstrechtliche Folgen einer Verurteilung, die mit dem Verlust der wirtschaftlichen und der beruflichen Grundlagen einhergehen können, bilden einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, den zu erwägen das Landgericht gehalten gewesen wäre (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; BGH, Beschlüsse vom 15. November 2012 - 3 StR 199/12, juris Rn. 3; vom 3. November 2009 - 4 StR 445/09, NStZ-RR 2010, 39).
  • OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 4 Ss 623/16

    Berufung im Strafverfahren wegen Untreue: Anforderungen an einen Beweisantrag auf

    Drohende Disziplinarmaßnahmen, durch die der Angeklagte seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verlieren kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 1 StR 412/15, juris Rn. 3; vom 3. November 2009 - 4 StR 445/09, juris Rn. 4 f.), hat die Strafkammer sowohl bei der Strafrahmenwahl (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 527/87, BGHSt 35, 148, 149 f.) als auch bei der Bemessung der Einzelstrafen hinreichend bedacht.
  • BGH, 12.01.2012 - 1 StR 559/11

    Strafzumessung (Auswirkungen der Verurteilung auf das Berufsleben:

    Im Übrigen brauchte die Strafkammer hier die in Betracht zu ziehenden Wirkungen der Strafe, die für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind (vgl. § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB; hierzu z.B. BGH, Beschluss vom 3. November 2009 - 4 StR 445/09 mwN), nicht breiter als geschehen zu erörtern.
  • KG, 27.08.2013 - 161 Ss 101/13

    StPO § 318 Satz 1 - Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung (Spielsucht des

    So ist der Umstand, dass eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung eines Beamten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer vorsätzlich begangenen Tat (oder - wie hier - wegen Bestechlichkeit zu einer solchen von mindestens sechs Monaten) nach den Vorschriften des Beamtenrechts (§ 24 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern [Beamtenstatusgesetz - BeamtStG]) die Beendigung des Beamtenverhältnisses zu Folge hat, bei der Straffestsetzung regelmäßig mit in Betracht zu ziehen (vgl. BGH StV 1987, 243; NStZ-RR 2010, 39; jeweils m.w.Nachw.).
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