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   BGH, 03.11.2014 - AnwSt (R) 4/14   

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https://dejure.org/2014,41444
BGH, 03.11.2014 - AnwSt (R) 4/14 (https://dejure.org/2014,41444)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2014 - AnwSt (R) 4/14 (https://dejure.org/2014,41444)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2014 - AnwSt (R) 4/14 (https://dejure.org/2014,41444)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 1 Nr 1 BRAO, § 45 Abs 3 BRAO, § 113 Abs 1 BRAO, § 3 Abs 1 RABerufsO, § 106 Abs 4 S 1 SGB 5
    Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufspflichtverletzung bei Vertretung eines Beschwerdeausschusses und gleichzeitiger Funktion als Ausschussvorsitzender; Erstreckung des Vertretungsverbots auf sämtliche Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät

  • IWW

    § 45 Abs. 1 Nr. 1, § ... 113 Abs. 1 BRAO, § 3 Abs. 1 BORA, § 106 Abs. 4 Satz 2 SGB V, § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO, § 45 BRAO, § 145 Abs. 1 Nr. 3, § 146 Abs. 1 BRAO, § 4 Abs. 1 SGB V, § 77 Abs. 5 SGB V, § 106 Abs. 4 Satz 1 SGB V, § 106 Abs. 4a Satz 7 und 8 SGB V, § 106 Abs. 7 Satz 1 SGB V, § 78 SGG, § 106 Abs. 5 SGB V, § 106 Abs. 5 Satz 3 SGB V, § 95 SGG, § 2 Abs. 3 WiPrüfVO, § 356 StGB, § 2 WiPrüfVO, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, Abs. 4 WiPrüfVO, § 73 Abs. 1 SGG, § 45 Abs. 3 BRAO, § 3 Abs. 2 Satz 2 BORA, § 43a Abs. 4 BRAO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung von anwaltlichen Pflichten bzgl. Tätigkeit in derselben Rechtssache als Angehöriger des öffentlichen Dienstes

  • BRAK-Mitteilungen

    Berufsrechte und -pflichten: Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot wegen nichtanwaltlicher Vorbefassung

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2015, 93

  • Anwaltsblatt

    § 45 BRAO, § 113 BRAO
    Vorbefassung im öffentlichen Dienst sperrt Anwalt für Mandat

  • Anwaltsblatt

    § 45 BRAO, § 113 BRAO
    Vorbefassung im öffentlichen Dienst sperrt Anwalt für Mandat

  • rewis.io

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufspflichtverletzung bei Vertretung eines Beschwerdeausschusses und gleichzeitiger Funktion als Ausschussvorsitzender; Erstreckung des Vertretungsverbots auf sämtliche Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung von anwaltlichen Pflichten bzgl. Tätigkeit in derselben Rechtssache als Angehöriger des öffentlichen Dienstes

  • rechtsportal.de

    Verletzung von anwaltlichen Pflichten bzgl. Tätigkeit in derselben Rechtssache als Angehöriger des öffentlichen Dienstes

  • datenbank.nwb.de

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufspflichtverletzung bei Vertretung eines Beschwerdeausschusses und gleichzeitiger Funktion als Ausschussvorsitzender; Erstreckung des Vertretungsverbots auf sämtliche Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Beschwerdeausschuss der Ärzte und Krankenkassen - und die Tätigkeit des Rechtsanwalts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflichtverletzung bei gleichzeitiger Tätigkeit als Rechtsanwalt für GKV-Beschwerdeausschuss und als dessen Vorsitzender

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflichtverletzung bei gleichzeitiger Tätigkeit als Rechtsanwalt für GKV-Beschwerdeausschuss und als dessen Vorsitzender

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BRAO §§ 45 I Nr. 1, III, 113; BORA § 3 II 2; SGB V §§ 4 I, 77 V, 106 IV; SGG § 78
    Sozietätserstreckung des Tätigkeitsverbots wegen nichtanwaltlicher Vorbefassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 567
  • AnwBl 2015, 270
  • AnwBl Online 2015, 117
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 31/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsbegehren - Berücksichtigung von

    Wenn die Klägerin aus dem Urteil des BGH vom 3.11.2014 (AnwSt 4/14 - NJW 2015, 567 = GesR 2015, 175 = MedR 2015, 872) folgert, dass die Einlegung der Berufung durch den Vorsitzenden B. unter dem Briefkopf "B. & H., Rechtsanwälte" mit der Unterschrift "R. B., Rechtsanwalt" unwirksam gewesen sei, verkennt sie die Reichweite dieser Entscheidung.
  • BGH, 17.09.2020 - III ZR 283/18

    Interessenkollision: Nur "(Kern-)Bereich" anwaltlicher Berufsausübung zählt

    Maßgebend ist dabei der sachlich-rechtliche Inhalt der anvertrauten Interessen, also das anvertraute materielle Rechtsverhältnis, das bei natürlicher Betrachtungsweise auf ein innerlich zusammengehöriges einheitliches Lebensverhältnis zurückzuführen ist (s. zB BGH, Urteile vom 21. Oktober 2010 - IX ZR 48/10, NJW 2011, 373 Rn. 11 und vom 3. November 2014 - AnwSt(R) 4/14, NJW 2015, 567 Rn. 11; jew. mwN).
  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 31/14

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vereinbarung einer stillen Zwangsverwaltung

    Hierzu gehören nicht nur Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst, sondern alle Personen, die hoheitlich tätig werden (BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 26. November 2007 - AnwSt (R) 10/06, NJW-RR 2008, 795 Rn. 6; vom 3. November 2014 - AnwSt (R) 4/14, NJW 2015, 567 Rn. 10; OVG Bautzen, NJW 2003, 3504, 3505; Henssler/Prütting/Kilian, BRAO, 4. Aufl., § 45 Rn. 17).
  • LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 448/14

    Teilnahmeverbot und Suspendierung der Amateur-Bridgespieler wegen unerlaubter

    Hier befand der BGH, daß die Ehrenamtlichkeit einer Tätigkeit der Annahme einer Tätigkeit als Angehöriger des öffentlichen Dienstes - und in der Folge der Annahme eines Tätigkeitsverbots - nicht entgegensteht (BGH, NJW 2015, 567, 568).
  • BSG, 10.12.2020 - B 6 KA 25/20 B

    Honorarkürzung im Rahmen einer vertragszahnärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Der BGH hat geklärt, dass die Tätigkeit als Vorsitzender oder Vorsitzende des Beschwerdeausschusses eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst darstellt (Urteil vom 3.11.2014 - AnwSt (R) 4/14 - NJW 2015, 567) .
  • LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 304/15
    Hier befand der BGH, daß die Ehrenamtlichkeit einer Tätigkeit der Annahme einer Tätigkeit als Angehöriger des öffentlichen Dienstes - und in der Folge der Annahme eines Tätigkeitsverbots - nicht entgegensteht (BGH, NJW 2015, 567, 568).
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