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   BGH, 03.11.2017 - 3 StR 392/17   

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https://dejure.org/2017,46612
BGH, 03.11.2017 - 3 StR 392/17 (https://dejure.org/2017,46612)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2017 - 3 StR 392/17 (https://dejure.org/2017,46612)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2017 - 3 StR 392/17 (https://dejure.org/2017,46612)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 266 StGB; § 67 StGB; § 67d StGB
    Höchstfrist der Unterbringung bei daneben angeordneter Freiheitsstrafe; Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen dem Hang des Täters zu erheblichen Straftaten und dessen Gefährlichkeit für die Allgemeinheit bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB, § 66 Abs 3 StGB, § 67 Abs 4 StGB, § 67d Abs 1 S 1 StGB, § 67d Abs 1 S 3 StGB
    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Nichtanordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Höchstdauer; kumulative Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und der Sicherungsverwahrung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 64 Satz 2 StGB, § 64 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 3 StGB, § 67 Abs. 4 StGB, § 66 Abs. 3 StGB, § 72 Abs. 1 StGB, § 66 Abs. 3, Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB, § 66 Abs. 4 Satz 3 und 4 StGB, § 64, § 66 StGB, § 246a StPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg innerhalb der gesetzlichen Frist; Verlängerung der Höchstfrist der Unterbringung bei gleichzeitiger Verhängung einer Freiheitsstrafe

  • rewis.io

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Nichtanordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Höchstdauer; kumulative Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und der Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg innerhalb der gesetzlichen Frist; Verlängerung der Höchstfrist der Unterbringung bei gleichzeitiger Verhängung einer Freiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 62
  • StV 2019, 264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.05.2009 - 3 StR 191/09

    Sicherungsverwahrung (Vorrang milderer Maßregeln); Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 03.11.2017 - 3 StR 392/17
    Das neue Tatgericht wird dabei gegebenenfalls auch zu beachten haben, dass Unsicherheiten über den Erfolg allein der milderen Maßnahme zur kumulativen Anordnung von Maßregeln führen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, NStZ 2010, 83, 84).
  • BGH, 20.12.2011 - 3 StR 374/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Verschlechterungsverbot; Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 03.11.2017 - 3 StR 392/17
    Da die Entscheidung des Landgerichts zu der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt durchgreifende Rechtsmängel aufweist, kann die Anordnung der - hier auf § 66 Abs. 3 StGB gestützten - Sicherungsverwahrung ebenfalls nicht bestehen bleiben; denn erweist sich die Ablehnung einer Maßregelanordnung nach § 64 StGB als rechtsfehlerhaft, so ist damit zugleich der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung die Grundlage entzogen (§ 72 Abs. 1 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106, 107).
  • LG Osnabrück, 09.01.2019 - 3 KLs 4/18

    Adhäsionsverfahren - Hinterbliebenengeld bei Tötung eines Kindes

    Vielmehr verlängert sich die Höchstfrist nach Maßgabe von § 67 d Abs. 1 Satz 3 StGB um die Dauer des nach § 67 Abs. 4 StGB anrechenbaren Teils der Freiheitsstrafe (vgl. BGH NStZ-RR 2018, 62 unter Hinweis auf BT-Dr. 18/7244, S. 1, 2, 24 f.).
  • LG München I, 09.07.2021 - 12 KLs 271 Js 190002/18

    Fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zu einem Verbrechen

    Dabei muss im Zeitpunkt der Hauptverhandlung positiv feststehen, dass bei erfolgreichem Verlauf die Gefährlichkeit des Täters aufgehoben oder deutlich herabgesetzt wird, was sich aus konkreten Anhaltspunkten in der Persönlichkeit des Täters und dessen Lebensumstände ergibt (BGH Beschluss vom 03.11.2017 - 3 StR 392/17; NStZ-RR 2018, 62; BGH Urt. v. 28.05.2018 - 1 StR 51/18; NStZ-RR 2018, 275).
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