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   BGH, 03.11.2021 - 1 StR 467/18   

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https://dejure.org/2021,47598
BGH, 03.11.2021 - 1 StR 467/18 (https://dejure.org/2021,47598)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2021 - 1 StR 467/18 (https://dejure.org/2021,47598)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2021 - 1 StR 467/18 (https://dejure.org/2021,47598)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 73c Satz 1 StGB, § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG, § 354 Abs. 1 StPO, § 73 Abs. 1, § 73 Abs. 1 StGB, § 73e Abs. 1 StGB, §§ 74, 109 Abs. 2 Satz 1 JGG

  • Wolters Kluwer

    Ermessenskompetenz des Tatgerichts für die Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Anwendung von Jugendstrafrecht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessenskompetenz des Tatgerichts für die Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Anwendung von Jugendstrafrecht

  • rechtsportal.de

    Ermessenskompetenz des Tatgerichts für die Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Anwendung von Jugendstrafrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.2001 - XI ZR 157/00

    Umdeutung eines formnichtigen Schecks; Bereicherungsausgleich bei fehlender

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - 1 StR 467/18
    b) Eine Einziehung des Wertes von Taterträgen in den Fällen C. 5. a) bb) und C. 5. e) der Urteilsgründe hinsichtlich der an die Gläubiger des Angeklagten, die E. GmbH und die S., veranlassten Überweisungen scheidet hingegen aus, da der Angeklagte selbst nichts aus diesen Taten im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB erlangt hat, weil dessen Verbindlichkeiten durch die aus den gefälschten Überweisungsaufträgen resultierenden Gutschriften auf dem jeweiligen Konto seiner Gläubiger nicht erloschen sind (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 10. September 2018, S. 8; BGH, Urteile vom 20. März 2001 - XI ZR 157/00, BGHZ 147, 145, 149 f. und vom 28. November 1990 - XII ZR 130/89, BGHZ 113, 62, 69 f.).
  • BGH, 20.01.2021 - GSSt 2/20

    Einziehung (kein Ermessen über die Anordnung der Einziehung von Wertersatz auch

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - 1 StR 467/18
    Der Große Senat für Strafsachen hat am 20. Januar 2021 - GSSt 2/20 - beschlossen, dass die Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73c Satz 1 StGB) auch bei Anwendung von Jugendstrafrecht nicht im Ermessen des Tatgerichts steht.
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - 1 StR 467/18
    b) Eine Einziehung des Wertes von Taterträgen in den Fällen C. 5. a) bb) und C. 5. e) der Urteilsgründe hinsichtlich der an die Gläubiger des Angeklagten, die E. GmbH und die S., veranlassten Überweisungen scheidet hingegen aus, da der Angeklagte selbst nichts aus diesen Taten im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB erlangt hat, weil dessen Verbindlichkeiten durch die aus den gefälschten Überweisungsaufträgen resultierenden Gutschriften auf dem jeweiligen Konto seiner Gläubiger nicht erloschen sind (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 10. September 2018, S. 8; BGH, Urteile vom 20. März 2001 - XI ZR 157/00, BGHZ 147, 145, 149 f. und vom 28. November 1990 - XII ZR 130/89, BGHZ 113, 62, 69 f.).
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