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   BGH, 03.11.2021 - XII ZB 289/21   

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BGH, 03.11.2021 - XII ZB 289/21 (https://dejure.org/2021,51392)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2021 - XII ZB 289/21 (https://dejure.org/2021,51392)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2021 - XII ZB 289/21 (https://dejure.org/2021,51392)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 4 BGB, § 38 Abs 3 S 3 FamFG, § 151 FamFG, § 17a Abs 2 GVG
    Zuständigkeit für die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen: Unterlassene Vorabentscheidung bei Rüge der Zulässigkeit des Rechtswegs; Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle; ausschließliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für Maßnahme ...

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Rechtswegzuständigkeit im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Sachentscheidung bei gerichtlich unterlassener gebotener Vorabentscheidung; Notwendige Empfangnahme durch den Urkundsbeamten für die Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle als ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Rechtswegzuständigkeit im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Sachentscheidung bei gerichtlich unterlassener gebotener Vorabentscheidung; Notwendige Empfangnahme durch den Urkundsbeamten für die Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle als ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsweg - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für Maßnahmen gegenüber schulischen Behörden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Familiengerichte sind nicht für Anordnungen gegenüber Schulen in Verbindung mit ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Zuständigkeit der Familiengerichte zur Überprüfung von Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen - Bundesgerichtshof weist die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts zurück

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 217
  • MDR 2022, 262
  • FamRZ 2022, 189
  • JR 2022, 575
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 21.06.2021 - 6 AV 4.21

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem rechtswegübergreifenden negativen

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - XII ZB 289/21
    Sie betreffen das Schulverhältnis als Rechtsverhältnis zwischen dem Schüler und einer öffentlichen, von einer Gebietskörperschaft getragenen Schule, deren Handeln in inneren Schulangelegenheiten einschließlich der Schulordnungsmaßnahmen der öffentlichen Gewalt zugerechnet wird (BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 7).

    Davon erfasst werden auch von der Schule angeordnete Infektionsschutzmaßnahmen (BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 7; OLG Bamberg FamRZ 2021, 1539, 1540; OLG Brandenburg Beschluss vom 27. Juli 2021 - 13 UF 80/21 - juris Rn. 10; OLG München FamRZ 2021, 1538, 1539; OLG Nürnberg FamRZ 2021, 935, 936; BeckOK VwGO/Reimer [Stand: 1. April 2021] § 40 Rn. 71a; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZB 34/21 - FamRZ 2021, 1402 Rn. 13 zur verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit für die Untersagung von Maßnahmen des Jugendamts).

    Die Vorschrift des § 17 a GVG ist jedoch einschränkend dahin auszulegen, dass eine Verweisung von Amts wegen betriebener Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit mangels "Beschreitung eines Rechtswegs" durch einen Antragsteller oder Kläger nicht in Betracht kommt, sondern diese bei fehlender Zuständigkeit einzustellen sind (BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 11; OLG Karlsruhe NJW 2021, 2054; OLG Frankfurt FamRZ 2021, 1383, 1384; OLG Brandenburg Beschluss vom 27. Juli 2021 - 13 UF 80/21 - juris Rn. 5, 10 f.; vgl. auch OLG Köln Beschluss vom 12. Juli 2021 - 14 UF 90/21 - juris Rn. 10 f.).

    Aufgrund der Eingabe der Beteiligten zu 2 und 3 vom 13. März 2021 hätte beim Familiengericht kein kontradiktorischen Regeln folgendes Antragsverfahren eröffnet werden können, das einer Verweisung an das Verwaltungsgericht zugänglich gewesen wäre (vgl. BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 11 f.), sondern allenfalls ein Verfahren von Amts wegen.

  • BGH, 06.10.2021 - XII ARZ 35/21

    Fehlende Zuständigkeit der Familiengerichte für Anordnungen gegenüber Schulen in

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - XII ZB 289/21
    Für Maßnahmen gegenüber schulischen Behörden (hier: mit dem Ziel der Unterlassung schulinterner Infektionsschutzmaßnahmen) ist der Rechtsweg zu den Familiengerichten im Verfahren nach § 1666 Abs. 1 und 4 BGB nicht eröffnet; zuständig sind ausschließlich die Verwaltungsgerichte (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2021 - XII ARZ 35/21, juris).

    Eine Verweisung des Verfahrens an das Verwaltungsgericht kommt wegen unüberwindbar verschiedener Prozessmaximen beider Verfahrensordnungen nicht in Betracht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2021 - XII ARZ 35/21, juris).

    b) Zu Recht hat das Oberlandesgericht den eigenen Rechtsweg gemäß § 17 a Abs. 2 GVG für unzulässig erklärt (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2021 - XII ARZ 35/21 - juris Rn. 7 f.).

    c) Ebenfalls zu Recht hat das Oberlandesgericht eine Verweisung des Verfahrens an das Verwaltungsgericht abgelehnt und das Verfahren eingestellt (vgl. auch Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2021 - XII ARZ 35/21 - juris Rn. 9 ff.).

  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - XII ZB 289/21
    Unterlässt das erstinstanzliche Gericht eine nach § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG gebotene Vorabentscheidung, kann die Rechtswegzuständigkeit noch im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Sachentscheidung geprüft werden (im Anschluss an BGHZ 121, 367 = NJW 1993, 1799).

    Der Ausschluss der Prüfung gilt damit nicht, wenn die Zulässigkeit des Rechtswegs trotz Rüge nicht durch Vorabbeschluss, sondern entgegen § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG erst in der Sachentscheidung bejaht wurde (vgl. BGHZ 121, 367 = NJW 1993, 1799, 1800).

    Das Unterlassen der Vorabentscheidung führt dazu, dass die Frage der Rechtswegzuständigkeit noch im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Sachentscheidung geprüft werden kann (BGHZ 121, 367 = NJW 1993, 1799, 1800).

    Denn die im Gesetz angelegte Systematik will sicherstellen, dass die Beteiligten die Rechtswegentscheidung in jedem Fall überprüfen lassen können (vgl. BGHZ 121, 367 = NJW 1993, 1799, 1800).

  • OLG Brandenburg, 27.07.2021 - 13 UF 80/21

    Zulässigkeit der Verweisung eines Verfahrens gem. § 1666 BGB gegenüber dem Land

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - XII ZB 289/21
    Davon erfasst werden auch von der Schule angeordnete Infektionsschutzmaßnahmen (BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 7; OLG Bamberg FamRZ 2021, 1539, 1540; OLG Brandenburg Beschluss vom 27. Juli 2021 - 13 UF 80/21 - juris Rn. 10; OLG München FamRZ 2021, 1538, 1539; OLG Nürnberg FamRZ 2021, 935, 936; BeckOK VwGO/Reimer [Stand: 1. April 2021] § 40 Rn. 71a; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZB 34/21 - FamRZ 2021, 1402 Rn. 13 zur verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit für die Untersagung von Maßnahmen des Jugendamts).

    Die Vorschrift des § 17 a GVG ist jedoch einschränkend dahin auszulegen, dass eine Verweisung von Amts wegen betriebener Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit mangels "Beschreitung eines Rechtswegs" durch einen Antragsteller oder Kläger nicht in Betracht kommt, sondern diese bei fehlender Zuständigkeit einzustellen sind (BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 11; OLG Karlsruhe NJW 2021, 2054; OLG Frankfurt FamRZ 2021, 1383, 1384; OLG Brandenburg Beschluss vom 27. Juli 2021 - 13 UF 80/21 - juris Rn. 5, 10 f.; vgl. auch OLG Köln Beschluss vom 12. Juli 2021 - 14 UF 90/21 - juris Rn. 10 f.).

  • BGH, 12.05.2021 - XII ZB 34/21

    Verfahrensfähigkeit eines Minderjährigen in einem Verfahren wegen

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - XII ZB 289/21
    Davon erfasst werden auch von der Schule angeordnete Infektionsschutzmaßnahmen (BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 7; OLG Bamberg FamRZ 2021, 1539, 1540; OLG Brandenburg Beschluss vom 27. Juli 2021 - 13 UF 80/21 - juris Rn. 10; OLG München FamRZ 2021, 1538, 1539; OLG Nürnberg FamRZ 2021, 935, 936; BeckOK VwGO/Reimer [Stand: 1. April 2021] § 40 Rn. 71a; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZB 34/21 - FamRZ 2021, 1402 Rn. 13 zur verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit für die Untersagung von Maßnahmen des Jugendamts).

    Auf Grundlage des § 1666 BGB können die Familiengerichte auch die Jugendämter nicht zur Unterlassung von Maßnahmen der Jugendhilfe wie etwa einer Inobhutnahme verpflichten (Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZB 34/21 - FamRZ 2021, 1402 Rn. 13 mwN; vgl. auch BVerwG FamRZ 2002, 668 f.).

  • BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - XII ZB 289/21
    Daneben kann die Entscheidung nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung auch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 15. April 1993 - 2 AZB 32/92, NJW 1993, 2458).

    Daneben kann die inkorrekte Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung auch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (vgl. BAG NJW 1993, 2458, 2459).

  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00

    Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - XII ZB 289/21
    Auf Grundlage des § 1666 BGB können die Familiengerichte auch die Jugendämter nicht zur Unterlassung von Maßnahmen der Jugendhilfe wie etwa einer Inobhutnahme verpflichten (Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZB 34/21 - FamRZ 2021, 1402 Rn. 13 mwN; vgl. auch BVerwG FamRZ 2002, 668 f.).
  • BGH, 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80

    Zuständigkeitsstreit zwischen Familiengericht und Gericht der (allgemeinen)

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - XII ZB 289/21
    Auch konnte ein Zuständigkeitsstreit zwischen dem für Kindschaftssachen zuständigen Familiengericht und dem für Vormundschaftssachen zuständigen Gericht der allgemeinen freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Verweisung gelöst werden (Senatsbeschluss BGHZ 78, 108 = FamRZ 1980, 1107).
  • BGH, 29.07.1991 - NotZ 25/90

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche gegen die Notarkammer

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - XII ZB 289/21
    Umgekehrt kann ein beim Gericht für Notarsachen (§ 111 BNotO) anhängig gemachtes Verfahren, das als ein streitiges Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzusehen ist, an die Zivilgerichte verwiesen werden (BGHZ 115, 275 = MDR 1992, 185).
  • OLG Frankfurt, 05.05.2021 - 4 UF 90/21

    Fehlende Zuständigkeit der Familiengerichte für die Überprüfung

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - XII ZB 289/21
    Die Vorschrift des § 17 a GVG ist jedoch einschränkend dahin auszulegen, dass eine Verweisung von Amts wegen betriebener Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit mangels "Beschreitung eines Rechtswegs" durch einen Antragsteller oder Kläger nicht in Betracht kommt, sondern diese bei fehlender Zuständigkeit einzustellen sind (BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 11; OLG Karlsruhe NJW 2021, 2054; OLG Frankfurt FamRZ 2021, 1383, 1384; OLG Brandenburg Beschluss vom 27. Juli 2021 - 13 UF 80/21 - juris Rn. 5, 10 f.; vgl. auch OLG Köln Beschluss vom 12. Juli 2021 - 14 UF 90/21 - juris Rn. 10 f.).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2021 - 20 WF 70/21

    Familiensache: Rechtswegverweisung nach Anregung auf Einleitung eines

  • BGH, 13.10.1983 - I ARZ 408/83

    Einschlägige Zuständigkeit bei einem Zuständigkeitsstreit zwischen einem Gericht

  • OLG Köln, 12.07.2021 - 14 UF 90/21

    Einleitung eines kinderschutzrechtlichen Verfahrens im Wege der einstweiligen

  • BGH, 30.09.1999 - V ZB 24/99

    Vorabentscheidung über den Rechtsweg

  • OLG Jena, 14.05.2021 - 1 UF 136/21

    Keine Zuständigkeit der Familiengerichte zur Überprüfung von

  • BGH, 09.11.2006 - I ZB 28/06

    Gesamtzufriedenheit

  • OLG Bamberg, 17.05.2021 - 7 WF 124/21

    Rechtswegverweisung im Amtsverfahren

  • OLG Nürnberg, 26.04.2021 - 9 WF 342/21

    Unzuständigkeit des Familiengerichts für die Überprüfung coronabedingter

  • BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 114/09

    Notwendigkeit der Zulassung einer Beschwerde zum BGH durch den Anwaltsgerichtshof

  • OLG München, 21.06.2021 - 2 WF 618/21

    Kostenentscheidung bei Einleitung eines Kinderschutzverfahrens trotz

  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 43/22

    Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf

    Hat das Gericht erster Instanz entgegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG nach einer Rüge der Zulässigkeit des Rechtswegs hierüber nicht vorab durch Beschluss, sondern erst in der Entscheidung in der Hauptsache entschieden, ist § 17a Abs. 5 GVG zwar nicht anwendbar (vgl. BGHZ 119, 246 [juris Rn. 15] - Rechtswegprüfung; BGH, Beschluss vom 3. November 2021 - XII ZB 289/21, NJW-RR 2022, 217 [juris Rn. 9] mwN).
  • BGH, 12.10.2022 - XII ZB 450/21

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen

    Eine nicht verkündete Entscheidung ist mit der Übergabe des unterzeichneten Beschlusses an die Geschäftsstelle erlassen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2018 - XII ZB 240/17, FamRZ 2018, 1593 und vom 3. November 2021 - XII ZB 289/21, FamRZ 2022, 189).

    Eine nicht verkündete Entscheidung ist nach der Vorschrift des § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG, die nach § 113 Abs. 1 Satz 1 FamFG auch in der vorliegenden Familienstreitsache zur Anwendung kommt (vgl. dazu auch BT-Drucks. 18/5918 S. 21), mit der Übergabe des unterzeichneten Beschlusses an die Geschäftsstelle erlassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2018 - XII ZB 240/17 - FamRZ 2018, 1593 Rn. 9 und vom 3. November 2021 - XII ZB 289/21 - FamRZ 2022, 189 Rn. 10).

  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 75/22

    Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf

    Hat das Gericht erster Instanz entgegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG nach Rüge über die Zulässigkeit des Rechtswegs hierüber nicht vorab durch Beschluss, sondern erst in der Entscheidung in der Hauptsache entschieden, ist § 17a Abs. 5 GVG zwar nicht anwendbar (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 1992 - I ZB 3/92, BGHZ 119, 246 [juris Rn. 15] - Rechtswegprüfung; Beschluss vom 3. November 2021 - XII ZB 289/21, NZFam 2022, 63 [juris Rn. 9] mwN).
  • BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 2318/21

    Verfassungsbeschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen, die die

    Die Fachgerichte haben in Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2021 - XII ARZ 35/21 -, Rn. 8, und vom 3. November 2021 - XII ZB 289/21 -, Rn. 15) § 1666 Abs. 4 BGB dahingehend ausgelegt, dass damit eine Befugnis der Familiengerichte zum Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls gegenüber Behörden und sonstigen Trägern der öffentlichen Gewalt nicht verbunden ist.
  • OLG Nürnberg, 14.03.2022 - 7 WF 1114/21

    Antrag auf Anordnung von Maßnahmen nach dem GewSchG gegen hoheitliches Handeln

    Die Frage der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ist abschließend durch den Bundesgerichtshof geklärt (vgl. BGH NJW 2021, 3470; NJW-RR 2022, 73; FamRZ 2022, 103; FamRZ 2022, 189 hinsichtlich Infektionsschutzmaßnahmen im schulischen Sonderrechtsverhältnis).

    Unterschiede in der Rechtsprechung sind insoweit nicht erkenn- oder absehbar (vgl. BVerfG Beschluss vom 18.1.2022 - 1 BvR 2318/21 zur verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter Bezugnahme auf BGH NJW 2021, 3470 und FamRZ 2022, 189; vgl. bereits BayVGH Beschluss vom 24.7.2012 - 10 CE 12.1171, beck-online, bzgl. Maßnahmen nach dem GewSchG gegen Polizeibeamte).

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