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   BGH, 03.11.2022 - StB 49/22   

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https://dejure.org/2022,33520
BGH, 03.11.2022 - StB 49/22 (https://dejure.org/2022,33520)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2022 - StB 49/22 (https://dejure.org/2022,33520)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2022 - StB 49/22 (https://dejure.org/2022,33520)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 129 Abs. 2 StGB, § ... 129a Abs. 1 Nr. 1, § 52 Abs. 1 StGB, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO, § 129a Abs. 1 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 46 Abs. 2 StGB, § 57 Abs. 1 StGB, § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 57 Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung; Haftgründe der Fluchtgefahr und Schwerkriminalität

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung; Haftgründe der Fluchtgefahr und Schwerkriminalität

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.04.2022 - StB 16/22

    Notwendige Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses bei Haftbeschwerde während

    Auszug aus BGH, 03.11.2022 - StB 49/22
    Dem Tatgericht, das allein einen unmittelbaren Eindruck vom Angeklagten aus der Hauptverhandlung gewonnen hat, kommt insoweit ein Beurteilungsspielraum zu (BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 210 Rn. 11).

    Der Vollzug der Untersuchungshaft steht nach wie vor nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe (§ 120 Abs. 1 Satz 1 StPO; zu den insoweit nach st. Rspr. geltenden Maßstäben s. etwa BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 210 mwN).

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12

    Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 03.11.2022 - StB 49/22
    bb) Eine hypothetische Aussetzung des Strafrests zur Bewährung gemäß § 57 Abs. 1 StGB hat das Oberlandesgericht bei der Einschätzung der drohenden weiteren Haftzeit in den Blick genommen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; zur sog. Nettostraferwartung s. ferner BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 9; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 112 Rn. 23), eine solche Aussetzung jedoch angesichts des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit für unwahrscheinlich erachtet (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 f. mwN).
  • BGH, 21.09.2020 - StB 28/20

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder

    Auszug aus BGH, 03.11.2022 - StB 49/22
    Nach den insoweit anzulegenden Maßstäben (s. zu diesen etwa BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - StB 28/20, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 5 Rn. 16 f. mwN) ergeben sich keine Beanstandungen.
  • BGH, 20.09.2022 - StB 39/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit unter

    Auszug aus BGH, 03.11.2022 - StB 49/22
    Insoweit wird auf die jüngst gegen einen Mitangeklagten ergangene Haftentscheidung des Senats verwiesen (BGH, Beschluss vom 20. September 2022 - StB 39/22, juris Rn. 21).
  • BGH, 02.11.2016 - StB 35/16

    Haftgrund der Fluchtgefahr (durch Verurteilung konkretisierte Straferwartung als

    Auszug aus BGH, 03.11.2022 - StB 49/22
    bb) Eine hypothetische Aussetzung des Strafrests zur Bewährung gemäß § 57 Abs. 1 StGB hat das Oberlandesgericht bei der Einschätzung der drohenden weiteren Haftzeit in den Blick genommen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; zur sog. Nettostraferwartung s. ferner BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 9; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 112 Rn. 23), eine solche Aussetzung jedoch angesichts des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit für unwahrscheinlich erachtet (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 f. mwN).
  • BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20

    Zu den Strafzumessungsumständen der fremdenfeindlichen Beweggründe und Ziele

    Auszug aus BGH, 03.11.2022 - StB 49/22
    Die mögliche Sanktion für den Angeklagten wird § 129a Abs. 1 StGB zu entnehmen sein, der eine Freiheitsstrafe zwischen ein und zehn Jahren vorsieht, wobei rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele strafschärfend wirken (§ 46 Abs. 2 StGB; vgl. im Übrigen BT-Drucks. 18/3007 S. 15; BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 40/20, BGHR StGB § 60 Absehen, fehlerhaft 1 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 28.04.2020 - StB 13/20

    Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

    Auszug aus BGH, 03.11.2022 - StB 49/22
    Am 28. April 2020 hat der Senat eine erste Haftbeschwerde des Angeklagten verworfen (StB 13/20).
  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 110/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der

    Auszug aus BGH, 03.11.2022 - StB 49/22
    Das Erreichen des Termins des § 57 Abs. 1 Nr. 1 StGB hat für sich genommen nicht zur Folge, dass der weitere Vollzug der Untersuchungshaft unverhältnismäßig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22, StV 2022, 634 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 10.08.2017 - AK 35/17

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    Auszug aus BGH, 03.11.2022 - StB 49/22
    Auf die konkurrenzrechtliche Einordnung, namentlich darauf, ob und inwieweit der Angeklagte Tathandlungen im Sinne des § 129a Abs. 1 StGB nur gelegentlich des Waffenbesitzes vornahm (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2017 - AK 35/17 u.a., juris Rn. 37 f.), kommt es für die Haftfrage nicht an.
  • BGH, 30.05.2018 - StB 12/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach mehr als zwei Jahren und vier Monaten

    Auszug aus BGH, 03.11.2022 - StB 49/22
    bb) Eine hypothetische Aussetzung des Strafrests zur Bewährung gemäß § 57 Abs. 1 StGB hat das Oberlandesgericht bei der Einschätzung der drohenden weiteren Haftzeit in den Blick genommen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; zur sog. Nettostraferwartung s. ferner BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 9; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 112 Rn. 23), eine solche Aussetzung jedoch angesichts des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit für unwahrscheinlich erachtet (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 f. mwN).
  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

  • BGH, 20.04.2022 - StB 15/22

    Fortdauer langjähriger Untersuchungshaft: Verhältnismäßigkeit nach noch nicht

  • BGH, 25.08.2021 - StB 30/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

  • BGH, 29.06.2023 - StB 36/23

    Überprüfung des dringenden Tatverdachts während laufender Hauptverhandlung im

    Am 3. November 2022 hat er eine zweite Haftbeschwerde des Angeklagten verworfen (StB 49/22).
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