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   BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53   

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BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53 (https://dejure.org/1953,1683)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1953 - 3 StR 382/53 (https://dejure.org/1953,1683)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1953 - 3 StR 382/53 (https://dejure.org/1953,1683)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • RG, 09.09.1926 - III 670/26

    1. Unter welchen Voraussetzungen können räumlich getrennt zusammenwirkende

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53
    Nicht nur ein durch zufälliges Zusammentreten untereinander fremder Personen gebildeter, ungeordneter Haufen, sondern auch ein geschlossener militärähnlicher Verband mit organisierter Führung kann eine Zusammenrottung in diesem Sinne sein, wenn er rechtsfeindlich gessinnt ist (RGSt 60, 331).

    Wie das Landgericht feststellt, bestand die Möglichkeit, daß sich in dem Propagandazug weitere Gesinnungsgenossen anschlossen, die nicht der SA angehörten (vgl RGSt 60, 331).

  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53
    Diese Begründung ist rechtlich nicht zu beanstanden und genügt der Vorschrift des § 64 StPO (BGHSt 1, 176 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 173/51]).

    Trotzdem beweist die Tatsache, wie der Bundesgerichtshof in der schon angeführten Entscheidung BGHSt 1, 176, (181) [BGH 18.05.1951 - 1 StR 173/51] näher dargelegt hat, daß das Gericht dem unbeeidigten Zeugen im wesentlichen geglaubt hat, nicht, daß es von seinem Ermessen einen fehlerhaften Gebrauch gemacht hat.

  • BGH, 27.11.1952 - 5 StR 603/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53
    Eine zu einem erlaubten Zweck zusammengekommene Menge wird zu einer widerrechtlichen Zusammenrottung, wenn die Teilnehmer in den Bewußtsein beisammen bleiben, daß nunmehr Gewalt verübt werde (RG JW 1934, 1785; BGH 5 StR 603/52 vom 27. November 1952).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53
    Die Gültigkeit dieses Gesetzes hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde des Angeklagten L. gegen das angefochtene Urteilmit Beschluß vom 18. September 1952 (1 BvR 612/52) ausdrücklich bestätigt.
  • RG, 30.12.1919 - II 757/19

    1. Wird das Merkmal der Offentlichkeit einer Zusammenrottung dadurch

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53
    An dieser Gewaltausübung hat sich auch der Angeklagte L. selbst beteiligt (vgl RGSt 54, 88 [...]).
  • BGH, 29.01.1952 - 1 StR 328/51
    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53
    Die Möglichkeit des Anschlusses einer unbestimmten Anzahl Gleichgesinnter genügt (BGH 1 StR 328/51 vom 27. November 1952).
  • BGH, 09.07.1953 - 3 StR 212/52
    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53
    Öffentlich ist die Zusammenrottung, wenn die den Teilnehmern bewußte Möglichkeit besteht, daß sich an der Aktion eine beliebige Menge Menschen in unbestimmter Zahl beteiligt (Kost 54, 88; BGH 3 StR 212/53 [richtig: 3 StR 212/52 - d. Red.] vom 18. Juni 1953).
  • RG, 07.12.1881 - 2779/81

    Ist der Redakteur einer in Preußen erscheinenden Zeitung, in welcher zum Ankaufe

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53
    Für den äusseren Tatbestand der Teilnahme an einer Zusammenrottung im Sinne des § 125 StGB genügt es, daß der Täter sich zu irgendeiner Zeit räumlich in dem gewalttätigen Menschenhaufen befunden hat (RGSt 5, 301).
  • RG, 13.04.1920 - IV 896/19

    Einheitliches oder sachliches Zusammentreffen von Anstiftung zum schweren

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53
    Mit Recht hat das Landgericht auch Tateinheit zwischen schwerem Hausfriedensbruch und Landfriedensbruch angenommen (RGSt 55, 41).
  • RG, 04.04.1919 - II 59/19

    Schwerer Hausfriedensbruch im Sinne von § 124 StGB. Müssen sich die von der

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53
    Es genügt auch, daß diese Absicht im Zeitpunkt des Eindringens bei einzelnen Teilnehmern gegeben war (RGSt 53, 64).
  • RG, 25.02.1918 - III 11/18

    Kann aus § 124 StGB. nur derjenige Teilnehmer der öffentlichen Zusammenrottung

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
  • BGH, 14.02.1952 - 3 StR 965/51

    Rechtsmittel

  • RG, 16.01.1900 - 4175/99

    Genügt es für die Rechtsverbindlichkeit eines durch Bekanntmachung eines

  • RG, 06.12.1926 - II 920/26

    Inwiefern sind polizeiliche Protokolle über Erklärungen des Angeklagten in der

  • RG, 24.01.1935 - 2 D 1330/34

    Zur Frage der Verwertung von Urkunden in der Hauptverhandlung.

  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des

    Ältere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, auf welche sich das Landgericht beruft (UA S. 44: BGH, Urteile vom 5. Februar 1952 - 1 StR 667/51 -, vom 11. Juni 1953 - 3 StR 511/51 - und vom 13. Juli 1960 - 2 StR 291/60 - ebenso BGH, Urteile vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 382/53 - und vom 7. Mai 1968 - 5 StR 699/67 -) - durchweg zur früheren Fassung des § 125 StGB ergangen, die indes ebenfalls das Tatbestandsmerkmal der "Menschenmenge" enthielt -, lassen in Einzelfällen Personengruppen von jeweils nicht mehr als zwölf Menschen unter Umständen als "Menschenmenge" ausreichen.
  • BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89

    Beihilfe zur Bestechung - Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten -

    Zwar ist eine Protokollstelle, wenn ihr Sinn zweifelhaft ist, der Auslegung zugänglich (BGHSt 4, 140, 141 f.; 13, 53, 59; 31, 39; st. Rspr.), und zur Auslegung können neben anderen Quellen grundsätzlich auch die Urteilsgründe herangezogen werden (BGH, Urteile vom 18. Juni 1953 - 5 StR 184/53 und vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 382/53; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 885; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 274 Rdn. 7; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 274 Rdn. 5).
  • BGH, 12.12.1972 - 1 StR 420/72

    Negative Beweiskraft des Sitzungsprotokolls - Zulässigkeit der Verlesung einer

    Abgesehen davon, daß es dann immer noch an der vom Gesetz geforderten Angabe des Grundes für die Verlesung fehlt, widerspricht eine solche Annahme in der Regel auch dem Zweck des § 251 Abs. 4 StPO, der das Gericht veranlassen soll, vor der Verlesung zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür im Augenblick der Beschlußfassung vorliegen und ob nicht überdies die Aufklärungspflicht eine unmittelbare Beweiserhebung gebietet (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 382/53 - und vom 19. Januar 1954 - 5 StR 389/53).
  • BGH, 08.11.1966 - 1 StR 423/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Strafvereitelung, Hehlerei sowie

    Der Bundesgerichtshof hat bei solcher Sachlage schon mehrfach ausgesprochen, daß das Urteil auf dem Verstoß gegen § 251 Abs. 4 StPO nicht beruhe (Urteile vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 382/53 - und vom 19. Januar 1954 - 5 StR 589/53 -); auch der erkennende Senat hat bereits in diesem Sinn entschieden (Urteil vom 27. September 1955 - 1 StR 186/55; vgl. auch RG JW 1925, 2612 Nr. 2).
  • BGH, 08.07.1954 - 3 StR 84/54

    Rechtsmittel

    Ihre Ergebnisse dürfen allerdings nicht unmittelbar für die Urteilsfindung verwertet werden (BGH 3 StR 382/53 vom 3. Dezember 1953; RG JW 1938, 2736).
  • BGH, 22.10.1965 - 4 StR 349/65

    Rechtsmittel

    Ein Verstoß gegen § 261 StPO läge hier also nur dann vor, wenn das Ergebnis der Ortsbesichtigung durch die Berufsrichter der Strafkammer als Beweismittel gegen den Angeklagten verwertet worden wäre, ohne zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden zu sein (vgl. RGSt 50, 154, 155; DRiZ 1927, Nr. 835; OGHSt 2, 334; BGH 3 StR 382/53 v. 3. Dezember 1953 u. 84/54 vom 8. Juli 1954).
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