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   BGH, 03.12.1969 - I ZR 12/68   

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https://dejure.org/1969,4156
BGH, 03.12.1969 - I ZR 12/68 (https://dejure.org/1969,4156)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1969 - I ZR 12/68 (https://dejure.org/1969,4156)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1969 - I ZR 12/68 (https://dejure.org/1969,4156)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit wegen Wettbewerbs mit Fertigpflastern gegen Hühneraugen in Form wettbewerbswidriger Nachahmung von Pflastern und der Verletzung von Ausstattungsrechten - Wettbewerbswidrigkeit der Ausnutzung fremder Leistungen bei Hinzutreten über die Nachahmung hinaus ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.1968 - I ZR 66/66

    Pulverbehälter

    Auszug aus BGH, 03.12.1969 - I ZR 12/68
    Als ein solcher Begleitumstand kommt insbesondere der Gesichtspunkt vermeidbarer Herkunftstäuschung in Betracht, sofern es sich bei dem Vorbild um ein eigenartiges, überdurchschnittliches Erzeugnis handelt, wenn ferner durch die Nachahmung die Gefahr betrieblicher Herkunftsverwechslungen begründet wird und wenn der Nachahmer zumutbare Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung der Verwechslungsgefahr unterläßt (BGHZ 41, 55, 57 f [BGH 06.11.1963 - Ib ZR 37/62] - Klemmbausteine; BGHZ 35, 341, 348 f [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59] - Buntstreifensatin; BGH GRUR 1961, 581, 583 f - Hummel II; 1967, 315, 317 - skai cubana; insbesondere BGHZ 50, 125, 130 [BGH 03.05.1968 - I ZR 66/66] - Pulverbehälter).

    Daß die Pflaster der Klägerin überdurchschnittliche Erzeugnisse sind, hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem Landgericht rechtsirrtumsfrei festgestellte Die weiterhin erforderliche wettbewerbliche Eigenart im Sinne der Rechtsprechung zu § 1 UWG wäre dann anzunehmen, wenn der Verkehr gewohnt ist, aus denjenigen Gestaltungsmerkmalen, deren Nachahmung beanstandet wird, auf die betriebliche Herkunft zu schließen (vgl. BGH GRUR 1963, 152, 155 - Rotaprint; 1966, 97, 100 f - Zündaufsatz; BGHZ 50, 125, 130 [BGH 03.05.1968 - I ZR 66/66] - Pulverbehälter).

    Die Revision verkennt hier indessen folgendes: Unter wettbewerblichen Gesichtspunkten ist - wie der Senat bereits in der Pulverbehälter-Entscheidung näher ausgeführt hat - niemand gehalten, aus dem Stande der Technik, wenn dieser mehrere Lösungen anbietet, die objektiv angeblich beste Lösung zu suchen; denn es soll unter mehreren Lösungen, die als angemessene Verwirklichung einer technischen Aufgabe erscheinen, frei gewählt werden dürfen (BGHZ 50, 125, 129) [BGH 03.05.1968 - I ZR 66/66] .

  • BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63

    Übereinstimmung des Klagemusters mit dem ordnungsgemäß angemeldeten und

    Auszug aus BGH, 03.12.1969 - I ZR 12/68
    Daß die Pflaster der Klägerin überdurchschnittliche Erzeugnisse sind, hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem Landgericht rechtsirrtumsfrei festgestellte Die weiterhin erforderliche wettbewerbliche Eigenart im Sinne der Rechtsprechung zu § 1 UWG wäre dann anzunehmen, wenn der Verkehr gewohnt ist, aus denjenigen Gestaltungsmerkmalen, deren Nachahmung beanstandet wird, auf die betriebliche Herkunft zu schließen (vgl. BGH GRUR 1963, 152, 155 - Rotaprint; 1966, 97, 100 f - Zündaufsatz; BGHZ 50, 125, 130 [BGH 03.05.1968 - I ZR 66/66] - Pulverbehälter).
  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

    Auszug aus BGH, 03.12.1969 - I ZR 12/68
    Als ein solcher Begleitumstand kommt insbesondere der Gesichtspunkt vermeidbarer Herkunftstäuschung in Betracht, sofern es sich bei dem Vorbild um ein eigenartiges, überdurchschnittliches Erzeugnis handelt, wenn ferner durch die Nachahmung die Gefahr betrieblicher Herkunftsverwechslungen begründet wird und wenn der Nachahmer zumutbare Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung der Verwechslungsgefahr unterläßt (BGHZ 41, 55, 57 f [BGH 06.11.1963 - Ib ZR 37/62] - Klemmbausteine; BGHZ 35, 341, 348 f [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59] - Buntstreifensatin; BGH GRUR 1961, 581, 583 f - Hummel II; 1967, 315, 317 - skai cubana; insbesondere BGHZ 50, 125, 130 [BGH 03.05.1968 - I ZR 66/66] - Pulverbehälter).
  • BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1969 - I ZR 12/68
    Daß die Pflaster der Klägerin überdurchschnittliche Erzeugnisse sind, hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem Landgericht rechtsirrtumsfrei festgestellte Die weiterhin erforderliche wettbewerbliche Eigenart im Sinne der Rechtsprechung zu § 1 UWG wäre dann anzunehmen, wenn der Verkehr gewohnt ist, aus denjenigen Gestaltungsmerkmalen, deren Nachahmung beanstandet wird, auf die betriebliche Herkunft zu schließen (vgl. BGH GRUR 1963, 152, 155 - Rotaprint; 1966, 97, 100 f - Zündaufsatz; BGHZ 50, 125, 130 [BGH 03.05.1968 - I ZR 66/66] - Pulverbehälter).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Auszug aus BGH, 03.12.1969 - I ZR 12/68
    Als ein solcher Begleitumstand kommt insbesondere der Gesichtspunkt vermeidbarer Herkunftstäuschung in Betracht, sofern es sich bei dem Vorbild um ein eigenartiges, überdurchschnittliches Erzeugnis handelt, wenn ferner durch die Nachahmung die Gefahr betrieblicher Herkunftsverwechslungen begründet wird und wenn der Nachahmer zumutbare Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung der Verwechslungsgefahr unterläßt (BGHZ 41, 55, 57 f [BGH 06.11.1963 - Ib ZR 37/62] - Klemmbausteine; BGHZ 35, 341, 348 f [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59] - Buntstreifensatin; BGH GRUR 1961, 581, 583 f - Hummel II; 1967, 315, 317 - skai cubana; insbesondere BGHZ 50, 125, 130 [BGH 03.05.1968 - I ZR 66/66] - Pulverbehälter).
  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65

    Rechtmäßigkeit des Vertriebs eines Produkts - Ähnlichkeit zu einem

    Auszug aus BGH, 03.12.1969 - I ZR 12/68
    Als ein solcher Begleitumstand kommt insbesondere der Gesichtspunkt vermeidbarer Herkunftstäuschung in Betracht, sofern es sich bei dem Vorbild um ein eigenartiges, überdurchschnittliches Erzeugnis handelt, wenn ferner durch die Nachahmung die Gefahr betrieblicher Herkunftsverwechslungen begründet wird und wenn der Nachahmer zumutbare Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung der Verwechslungsgefahr unterläßt (BGHZ 41, 55, 57 f [BGH 06.11.1963 - Ib ZR 37/62] - Klemmbausteine; BGHZ 35, 341, 348 f [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59] - Buntstreifensatin; BGH GRUR 1961, 581, 583 f - Hummel II; 1967, 315, 317 - skai cubana; insbesondere BGHZ 50, 125, 130 [BGH 03.05.1968 - I ZR 66/66] - Pulverbehälter).
  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 132/59

    Hummelfiguren II

    Auszug aus BGH, 03.12.1969 - I ZR 12/68
    Als ein solcher Begleitumstand kommt insbesondere der Gesichtspunkt vermeidbarer Herkunftstäuschung in Betracht, sofern es sich bei dem Vorbild um ein eigenartiges, überdurchschnittliches Erzeugnis handelt, wenn ferner durch die Nachahmung die Gefahr betrieblicher Herkunftsverwechslungen begründet wird und wenn der Nachahmer zumutbare Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung der Verwechslungsgefahr unterläßt (BGHZ 41, 55, 57 f [BGH 06.11.1963 - Ib ZR 37/62] - Klemmbausteine; BGHZ 35, 341, 348 f [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59] - Buntstreifensatin; BGH GRUR 1961, 581, 583 f - Hummel II; 1967, 315, 317 - skai cubana; insbesondere BGHZ 50, 125, 130 [BGH 03.05.1968 - I ZR 66/66] - Pulverbehälter).
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