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   BGH, 03.12.1975 - 2 StR 636/75   

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BGH, 03.12.1975 - 2 StR 636/75 (https://dejure.org/1975,7578)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1975 - 2 StR 636/75 (https://dejure.org/1975,7578)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1975 - 2 StR 636/75 (https://dejure.org/1975,7578)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Heranziehung als erwiesen angesehener Vorgänge zur Begründung der Gewerbsmäßigkeit des Handelns - Erforderlichkeit naturgesetzlich zwingender Argumentationsketten für die Begründung der vollen richterlichen Gewissheit - Erstreben des üblichen ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1975 - 2 StR 636/75
    Der Senat hält an der vom Bundesgerichtshof zu § 259 StGB aF vertretenen Auffassung (Urteile vom 2. Dezember 1954 - 3 StR 120/54 -, 27. März 1958 - 4 StR 5/58 - und vom 11. Dezember 1960 - 4 StR 387/60 -) fest, daß der Täter, der durch den Weiterverkauf gestohlenen Gutes den geschäftsüblichen Gewinn erstrebt, in der zum inneren Tatbestand der Hehlerei gehörenden Absicht handelt.
  • BGH, 27.03.1958 - 4 StR 5/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1975 - 2 StR 636/75
    Der Senat hält an der vom Bundesgerichtshof zu § 259 StGB aF vertretenen Auffassung (Urteile vom 2. Dezember 1954 - 3 StR 120/54 -, 27. März 1958 - 4 StR 5/58 - und vom 11. Dezember 1960 - 4 StR 387/60 -) fest, daß der Täter, der durch den Weiterverkauf gestohlenen Gutes den geschäftsüblichen Gewinn erstrebt, in der zum inneren Tatbestand der Hehlerei gehörenden Absicht handelt.
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 03.12.1975 - 2 StR 636/75
    Der Senat hält an der vom Bundesgerichtshof zu § 259 StGB aF vertretenen Auffassung (Urteile vom 2. Dezember 1954 - 3 StR 120/54 -, 27. März 1958 - 4 StR 5/58 - und vom 11. Dezember 1960 - 4 StR 387/60 -) fest, daß der Täter, der durch den Weiterverkauf gestohlenen Gutes den geschäftsüblichen Gewinn erstrebt, in der zum inneren Tatbestand der Hehlerei gehörenden Absicht handelt.
  • BGH, 25.02.1969 - 1 StR 548/68

    Annahme einer Anstiftung zur Selbstbegünstigung - Anstiftung zur Falschaussage -

    Auszug aus BGH, 03.12.1975 - 2 StR 636/75
    Ein Gebot lückenhafter Würdigung entsprechend dem mehr oder minder zufälligen Stand anderer Verfahren ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (vgl. BGHSt 25, 64, 65; BGH, Urteil vom 25. Februar 1969 - 1 StR 548/68 bei Dallinger MDR 1969, 532, 535).
  • BGH, 06.12.1972 - 2 StR 499/72

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung mildernder Umstände bei der

    Auszug aus BGH, 03.12.1975 - 2 StR 636/75
    Ein Gebot lückenhafter Würdigung entsprechend dem mehr oder minder zufälligen Stand anderer Verfahren ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (vgl. BGHSt 25, 64, 65; BGH, Urteil vom 25. Februar 1969 - 1 StR 548/68 bei Dallinger MDR 1969, 532, 535).
  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 03.12.1975 - 2 StR 636/75
    Insbesondere gebot der Sachverhalt keine näheren Ausführungen zu der Frage des Fortsetzungszusammenhangs unter dem Gesichtspunkt der Senatsentscheidung BGHSt 26, 4.
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Ein Gebot lückenhafter Würdigung entsprechend dem mehr oder minder zufälligen Stand anderer Verfahren ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1975 - 2 StR 636/75).
  • BGH, 03.12.1975 - 2 StR 455/75

    Versagung des Rechts auf rechtliches Gehör - Zulässigkeit der Verlesung eines

    Wie die - insoweit im Revisionsrechtszug zulässige (BGHSt 22, 26, 28) - Nachprüfung ergeben hat, hat der Mitangeklagte W. die Angaben über frühere gleichgelagerte Fälle, auf die sich das Urteil in zulässiger Weise stützt (Senatsurteil vom heutigen Tag - 2 StR 636/75 -), in der Sitzung vom 11. November 1974 gemacht (Protokollband Bl. 42).

    Auch im übrigen hat die Nachprüfung des angefochtenen Urteils einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht ergeben (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - 2 StR 636/75 -).

  • BGH, 05.11.1980 - 2 StR 488/80
    Der Täter, der durch den Weiterverkauf gestohlenen Gutes den geschäftsüblichen Gewinn erstrebt, handelt aber in der zum Tatbestand der Hehlerei gehörenden Bereicherungsabsicht ( BGH GA 1978, 372; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1975 - 2 StR 636/75 ); daß er den Gewinn tatsächlich erzielt, ist nicht erforderlich, es genügt vielmehr das Bestreben, einen Gewinn aus der Verwertung der Diebesware zu erlangen ( BGH GA 1969, 62, 63).
  • BGH, 31.01.1978 - 5 StR 533/77

    Voraussetzungen für Hehlerei - Frage einer Vorteilsabsicht beim Ankauf von

    An dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof nach der Änderung des § 259 StGB durch das EGStGB festgehalten, weil es bei einem Geschäftsgewinn stets um einen Vermögensvorteil geht, auf den es der Hehlereitatbestand in der seit dem 1. Januar 1975 geltenden Fassung mit dem Merkmal "um sich oder einen Dritten zu bereichern" abstellt (2 StR 455/75 und 2 StR 636/75, beide vom 03.12.1975).
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