Rechtsprechung
BGH, 03.12.1975 - IV ZR 114/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umwandlung einer Neuwertversicherung in eine Zeitwertversicherung durch eine Deckungszusage - Anspruch auf Versicherungsleistungen für einen Brandschaden - Bewertung einer widerspruchslosen Entgegennahme eines Antrages - Deckungszusage als vorläufige Gewährung eines in ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
Deckungszusage; VVG § 81
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1976, 160
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.05.1951 - II ZR 8/51
Unrichtige Angaben des Versicherungsagenten
Auszug aus BGH, 03.12.1975 - IV ZR 114/74
Eine Deckungszusage wird von dem Versicherer erteilt, wenn zwischen ihm und dem Versicherungsnehmer über den Abschluß eines Versicherungsvertrages oder die Abänderung eines bestehenden Vertrages soweit Einigkeit erzielt ist, daß der künftige Abschluß in Aussicht genommen werden kann, während der endgültige Abschluß, namentlich die Ausfertigung der Versicherungspapiere, vielleicht auch die Klärung minder wesentlicher Einzelheiten, mutmaßlich noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen (RGZ 107, 198; BGHZ 2, 87;… Prölss/Martin VVG 20. Aufl. Zusatz zu § 1 VVG Anm. 1 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).Andererseits folgt aus dem Sinn und Zweck der Deckungszusage als vorläufige Gewährung eines in Wirklichkeit noch nicht bestehenden Versicherungsschutzes, daß für sie dann kein Raum ist und sie daher wirkungslos bleiben muß, wenn die an der Verhandlung Beteiligten davon ausgehen, daß der begehrte Versicherungsschutz bereits auf Grund eines abgeschlossenen Vertrages besteht (BGHZ 2, 87, 91) [BGH 09.05.1951 - II ZR 8/51] , oder wenn vor einer zur Herabminderung des Versicherungsschutzes beantragten Vertragsänderung eine Deckungszusage über Versicherungsschutz abgegeben wird, der ohnehin auf Grund des abgeschlossenen und noch nicht abgeänderten Versicherungsvertrages besteht.
- BGH, 08.06.1964 - II ZR 163/61
Auszug aus BGH, 03.12.1975 - IV ZR 114/74
Daraus ergibt sich einerseits, daß eine Deckungszusage keinen vertragslosen Zustand voraussetzt, sondern auch dann praktisch werden kann, wenn die gegenständliche oder zeitliche Erweiterung eines bestehenden Versicherungsvertrages beabsichtigt ist und schon für die Übergangszeit dem Versicherungs nehmer der von ihm beantragte erweiterte Versicherungsschutz gewährt werden soll (BGH VersR 1964, 840, 841 [BGH 08.06.1964 - II ZR 163/61] ; OLG Köln VersR 1958, 747, 749). - RG, 16.10.1923 - VII 18/23
Feuerversicherung. ; Deckungszusage.
Auszug aus BGH, 03.12.1975 - IV ZR 114/74
Eine Deckungszusage wird von dem Versicherer erteilt, wenn zwischen ihm und dem Versicherungsnehmer über den Abschluß eines Versicherungsvertrages oder die Abänderung eines bestehenden Vertrages soweit Einigkeit erzielt ist, daß der künftige Abschluß in Aussicht genommen werden kann, während der endgültige Abschluß, namentlich die Ausfertigung der Versicherungspapiere, vielleicht auch die Klärung minder wesentlicher Einzelheiten, mutmaßlich noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen (RGZ 107, 198; BGHZ 2, 87;… Prölss/Martin VVG 20. Aufl. Zusatz zu § 1 VVG Anm. 1 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).