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   BGH, 03.12.1980 - 3 StR 430/80   

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BGH, 03.12.1980 - 3 StR 430/80 (https://dejure.org/1980,13096)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1980 - 3 StR 430/80 (https://dejure.org/1980,13096)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1980 - 3 StR 430/80 (https://dejure.org/1980,13096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer rechtsfehlerfreien Annahme des individuellen Abbauwertes zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) - Annahme eines minder schweren Falles des Totschlags - Berücksichtigung eines Merkmals des gesetzlichen Tatbestandes beim Strafrahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - 3 StR 430/80
    Soweit die 2. Alternative dieser Vorschrift in Frage steht, hat es nicht übersehen, daß die verminderte Schuldfähigkeit infolge alkoholischer Beeinflussung für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles des Totschlags führen kann, wenn der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Strafrahmen des § 212 StGB nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79], ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 06.07.1977 - 3 StR 248/77

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit - Stündlicher

    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - 3 StR 430/80
    Daß das Landgericht nach Vernehmung zweier Sachverständigen (UA S. 20 ff), denen die Ergebnisse zweier Blutproben vorlagen (UA S. 14), bei der Berechnung der höchstmöglichen Blutalkoholkonzentration einen individuellen Abbauwert von 0, 2 %o pro Stunde - und nicht den Höchstwert von 0, 29 %o (BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77) - zugrundegelegt hat, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 329/80

    Handeln ohne eigenes Verschulden unter dem Eindruck der durch die Beleidigungen

    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - 3 StR 430/80
    Möglicherweise hat die Strafkammer dabei nicht bedacht, daß auch Vorgänge den Täter "auf der Stelle" mit zur Tat hinreißen können, die zeitlich länger zurückliegen (BGH bei Dallinger NDR 1975, 542; Beschluß vom 24. September 1980 - 3 StR 329/80; Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 213 Rdn 6; Lackner, StGB 13. Aufl. § 213 Anm. 2).
  • BGH, 22.12.1982 - 3 StR 457/82

    Verwendung des Schimpfwortes "Schwein" als schwere Beleidigung - Schwere Kränkung

    Die Vergünstigung kommt dem Täter selbst dann zugute, wenn neben der Reizung zum Zorn noch andere Motive zur Tatauslösung beigetragen haben, sofern sie den Zorn nicht in eine unerhebliche Rolle verdrängt hatten (BGH NJW 1977, 2086; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 f [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 24. September 1980 - 3 StR 329/80 , vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 430/80 - und vom 27. Oktober 1982 - 3 StR 365/82).
  • BGH, 27.10.1982 - 3 StR 365/82

    Milderungsgrund der Reizung zum Zorn - Totschlag - Minder Schwerer Fall -

    Die Vergünstigung kommt dem Täter selbst dann zugute, wenn neben der Reizung zum Zorn noch andere Motive zur Tatauslösung beigetragen haben, sofern sie den Zorn nicht in eine unerhebliche Rolle verdrängt hatten (BGH NJW 1977, 2086; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 f; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 24. September 1980 - 3 StR 329/80 - und 3. Dezember 1980 - 3 StR 430/80).
  • BGH, 23.03.1981 - 3 StR 86/81

    Anforderungen an eine fehlerfreie gerichtliche Prüfung und Ausführung

    Bei Zugrundelegung eines maximalen stündlichen Abbauwertes von 0, 29 %o (BGH VRS 23, 209, 211; Beschluß vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 430/80, ständige Rechtsprechung), der für die erste Zeit nach der Tat nicht von vornherein auszuschließen ist, wäre zur Tatzeit am 29. Februar 1980 um 22.40 Uhr (UA S. 19) von einer Alkoholkonzentration von etwa 2, 00 %o auszugehen.
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