Rechtsprechung
BGH, 03.12.1991 - VI ZR 140/91 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rabattverlust durch Rückstufung in der Kaskoversicherung - Feststellungs- statt Leistungsklage - Nachteilige Auswirkung der Rückstufung
- RA Kotz
Rabattverlust bei Rückstufung in der Fahrzeug-Vollkaskoversicherung - Klageart
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 249, 252; ZPO §§ 256, 287
Geltendmachung des Rabattverlustes durch Rückstufung in der Vollkaskoversicherung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Zur Notwendigkeit der Feststellungsklage bei zukünftigem Rückstufungsschaden
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung; Ersatz des Rückstufungsschadens
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1035
- MDR 1992, 853
- NZV 1992, 107
- VersR 1992, 244
Wird zitiert von ... (27)
- BGH, 25.04.2006 - VI ZR 36/05
Haftung des Schädigers für die Rückstufung in der Kaskoversicherung
Das hierfür erforderliche und von Amts wegen zu prüfende Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO ist für den künftigen Schaden jedenfalls zu bejahen, weil noch nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststeht, ob und inwieweit sich die Rückstufung im Vermögen der Geschädigten tatsächlich nachteilig auswirken wird (vgl. Senatsurteil vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 140/91 - VersR 1992, 244). - OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07
Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine …
So ist ein vom Schädiger zu ersetzender Rabattverlust durch Rückstufung in der Fahrzeugvollkaskoversicherung nach der ständigen Rechtsprechung des BGH für die Zukunft regelmäßig nur mit der Feststellungsklage prozessual durchsetzbar, weil nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststeht, ob und inwieweit sich die Rückstufung im Vermögen des Geschädigten nachteilig auswirken wird (BGH NJW 1992, 1035). - OLG Frankfurt, 08.02.2011 - 22 U 162/08
Relevante Umstände für die Festsetzung des Schmerzensgeldes
Hinsichtlich des Höherstufungsschadens (inkongruenter Schaden) kann die Klägerin zu 1) die ausgewiesene Quote verlangen, auch wenn die Höherstufung schon auf Grund der Zahlung der Kaskoversicherung auf den von ihr selbst zu tragenden Haftungsanteil eintreten würde (BGH MDR 1992, 853; MDR 06, 1344; Kirchhoff, MDR 1998, 251 m.w.N.).
- AG Bad Kreuznach, 19.05.2014 - 23 C 428/13
Fahrzeugkollision eines Fahrzeugs mit einem Hund - Haftungsabwägung
Weitere interessante Urteile aus dem Versicherungsrecht BGH, Az.: VI ZR 140/91, Urteil vom 03.12.1991 Tatbestand Am 19. Dezember 1989 verursachte der Beklagte zu 1) einen Verkehrsunfall, für dessen Folgen er und sein Haftpflichtversicherer, die Beklagte zu 2), dem Kläger voll ersatzpflichtig sind, wie inzwischen außer Streit ist. - OLG München, 27.05.2020 - 10 U 6795/19
Anspruch auf Schadensersatz aus Verkehrsunfall
Die hierbei vertretene Ansicht der Beklagtenseite, dass die Rückstufung durch eine Freistellung des Kaskoversicherers von dem Kaskoschaden aufgehoben werden könnte, lässt außer Betracht, dass zwar die Rückstufung als Schadensfolge feststeht, nicht jedoch gegenwärtig zu übersehen ist, ob und in welchem Umfang sich die Rückstufung in Zukunft nachteilig im Vermögen des Klägers auswirken wird (vgl. BGH, Urteil vom 03. Dezember 1991 - VI ZR 140/91).Daher ist ein vom Schädiger zu ersetzender Rabattverlust durch Rückstufung in der Fahrzeugvollkaskoversicherung nach der ständigen Rechtsprechung des BGH für die Zukunft regelmäßig nur mit der Feststellungsklage prozessual durchsetzbar (BGH NJW 1992, 1035).
- LG Hamburg, 04.06.2013 - 302 O 92/11
Ersatzfähigkeit von überhöhten Reparaturkosten i.R.d. Schadensersatzes nach …
Das hierfür erforderliche und von Amts wegen zu prüfende Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO ist für den künftigen Schaden zu bejahen, weil noch nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststeht, ob und inwieweit sich die Rückstufung im Vermögen der Geschädigten tatsächlich nachteilig auswirken wird (vgl. BGH VersR 1992, 244). - LG Hamburg, 23.01.2015 - 302 O 220/14
Kollision beim Einbiegen in eine Grundstückseinfahrt
Für den künftigen Schaden ist es zu bejahen, weil noch nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststeht, ob und inwieweit sich die Rückstufung im Vermögen der Geschädigten tatsächlich nachteilig auswirken wird (vgl. BGH VersR 1992, 244).Die Rückstufung in der Vollkaskoversicherung ist für den Kläger auch Folge seines unfallbedingten Fahrzeugschadens (BGH, Urteil vom 03.12.1991 - VI ZR 140/91, NZV 1992, 107).
- OLG München, 06.12.2019 - 10 U 2554/19
Anspruch auf Schadensersatz aus einem Unfall
Das hierfür erforderliche und von Amts wegen zu prüfende Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 I ZPO ist für den künftigen Schaden zu bejahen, weil noch nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststeht, ob und inwieweit sich die Rückstufung im Vermögen des Klägers tatsächlich nachteilig auswirken wird (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 25. April 2006 - VI ZR 36/05; Urteil vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 140/91 - VersR 1992, 244). - BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 6.93
Beamter - Verkehrsunfall - Rabattverlust - Zu ersetzender Sachschaden
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 140/91 - (NJW 1992, 1035) beruht der Rabattverlust bei der Vollkaskoversicherung auf dem Unfallereignis und ist deshalb als adäquate Folge der Beschädigung des Fahrzeugs anzusehen (ebenso Urteil vom 18. Januar 1966 (BGHZ 44, 383, 387)). - BGH, 25.05.1993 - VI ZR 272/92
Erlaß der Schadensersatzforderung durch Regreßverzicht in Teilungsbakommen - …
Dabei wird auch das berechtigte Interesse des Geschädigten, nicht mit dem Verlust des Schadensfreiheitsrabattes in der Kaskoversicherung belastet zu werden, nicht unbillig beeinträchtigt: Der Geschädigte kann die ihm insoweit aus einer versicherungsrechtlichen Rückstufung entstehenden Nachteile vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung ersetzt verlangen (vgl. BGHZ 44, 382, 387; Senatsurteil vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 140/91 - VersR 1992, 244; BGH, Urteil vom 14. Juni 1976 - III ZR 35/74 - VersR 1976, 1066, 1067). - LG Bonn, 28.09.2016 - 1 O 454/13
Einsatzfahrzeug, rote Ampel, Sonderrechte, Blaulicht
- LG Karlsruhe, 18.04.2008 - 3 O 335/07
Haftung bei Kfz-Unfall: Schutz des Querverkehrs gegenüber einem …
- OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 1 U 159/05
Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs - Kosten der Inanspruchnahme …
- LG Karlsruhe, 26.01.2007 - 3 O 471/05
Haftung bei Kfz-Unfall: Vorrang des Gegenverkehrs gegenüber einem Linksabbiegers …
- LG Aachen, 05.03.2009 - 12 O 388/07
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall bei …
- OLG Koblenz, 23.02.2006 - 12 U 230/05
- AG Brilon, 13.09.2007 - 8 C 146/07
Haftungsverteilung bei Kollision eines überbreiten Fahrzeugs mit einem …
- AG München, 14.12.2016 - 332 C 16442/16
Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalles - hier: Rückstufungsschaden in der …
- VG Düsseldorf, 23.11.2005 - 2 K 4541/04
Verwendung eines Kraftfahrzeugs für dienstliche Zwecke durch einen …
- OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95
Anwaltsgebühren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf spätere Prozeßgebühr
- OLG München, 30.06.1992 - 5 U 2001/91
Kenntnis des Käufers von der Mangelhaftigkeit einer Wohnung bei Aufklärung …
- AG Münster, 17.11.1999 - 5 C 4641/99
Inanspruchnahme einer Vollkaskoversicherung ohne vorherhige Inanspruchnahme der …
- LG Dresden, 29.04.1996 - 6 O 122/96
- AG Düsseldorf, 30.01.2013 - 25 C 2143/12
Substantiierungspflichten bzgl. eines Höherstufungsschadens im Zusammenhang mit …
- LG Düsseldorf, 22.12.2005 - 21 S 133/05
Ein aufgrund der Inanspruchnahme des Fahrzeugversicherers nach einem …
- AG Siegburg, 08.09.2005 - 110 C 151/05
Rückstufung in der Fahrzeug-Vollkaskoversicherung als Verkehrsunfallschaden; …
- AG Ibbenbüren, 28.10.2003 - 13 C 243/03