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   BGH, 03.12.1997 - XII ZB 41/97   

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BGH, 03.12.1997 - XII ZB 41/97 (https://dejure.org/1997,17058)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1997 - XII ZB 41/97 (https://dejure.org/1997,17058)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - XII ZB 41/97 (https://dejure.org/1997,17058)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Wahrung der Berufungsfrist bei Eingang der ersten - nicht unterzeichneten - Seite der Berufungsschrift in Form einer Telekopie - Einhaltung der Frist des ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 121/73

    Fristenwesen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristablauf - Jahresfrist

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - XII ZB 41/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist sie nicht anzuwenden, wenn die Partei innerhalb der Rechtsmittelfrist Prozeßkostenhilfe beantragt, das Gericht aber erst nach Ablauf der Jahresfrist über den Antrag entschieden hatte (BGH, Beschluß vom 12. Juni 1973 - VI ZR 121/73 - NJW 1973, 1373).
  • BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79

    Revision - Formvorschriften - Frist - Materiellrechtliche Entscheidung

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - XII ZB 41/97
    Darüber hinaus ist die Anwendung der Vorschrift ausgeschlossen worden, wenn das Gericht allein aus in seiner Sphäre liegenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres von dem Ende der versäumten Frist an darüber entschieden hat, ob ein Rechtsmittel form- und fristgerecht eingelegt worden ist und beide Parteien aufgrund gerichtlicher Verfügung der Auffassung sein konnten, der Rechtsstreit werde demnächst materiell-rechtlich entschieden (BAG, Urteil vom 2. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 - MDR 1982, 171; vgl. auch BGH, Beschluß vom 1. Juni 1987 - II ZB 43/87 - VersR 1987, 1237) .
  • BGH, 22.10.1993 - V ZR 112/92

    Anforderungen an eine Unterschrift

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - XII ZB 41/97
    Durch die am 14. August 1995 als Telekopie eingegangene erste - nicht unterzeichnete - Seite der Berufungsschrift ist die Berufungsfrist nicht gewahrt worden, da die für eine Rechtsmittelschrift als bestimmenden Schriftsatz notwendige Unterschrift der Prozeßbevollmächtigten des Klägers fehlte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1993 - V ZR 112/92 - NJW 1994, 55; Senatsbeschluß vom 4. Mai 1994 - XII ZB 21/94 -BGHR ZPO § 518 Abs. 1 Einlegung 4 = FamRZ 1994, 1098, 1099 jeweils m.N.).
  • BGH, 01.06.1987 - II ZB 43/87

    Berechnung der Wiedereinsetzungsfrist bei Verfahrensverzögerungen in der Sphäre

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - XII ZB 41/97
    Darüber hinaus ist die Anwendung der Vorschrift ausgeschlossen worden, wenn das Gericht allein aus in seiner Sphäre liegenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres von dem Ende der versäumten Frist an darüber entschieden hat, ob ein Rechtsmittel form- und fristgerecht eingelegt worden ist und beide Parteien aufgrund gerichtlicher Verfügung der Auffassung sein konnten, der Rechtsstreit werde demnächst materiell-rechtlich entschieden (BAG, Urteil vom 2. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 - MDR 1982, 171; vgl. auch BGH, Beschluß vom 1. Juni 1987 - II ZB 43/87 - VersR 1987, 1237) .
  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - XII ZB 41/97
    Durch die am 14. August 1995 als Telekopie eingegangene erste - nicht unterzeichnete - Seite der Berufungsschrift ist die Berufungsfrist nicht gewahrt worden, da die für eine Rechtsmittelschrift als bestimmenden Schriftsatz notwendige Unterschrift der Prozeßbevollmächtigten des Klägers fehlte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1993 - V ZR 112/92 - NJW 1994, 55; Senatsbeschluß vom 4. Mai 1994 - XII ZB 21/94 -BGHR ZPO § 518 Abs. 1 Einlegung 4 = FamRZ 1994, 1098, 1099 jeweils m.N.).
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