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   BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98   

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https://dejure.org/1998,1551
BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98 (https://dejure.org/1998,1551)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1998 - 1 StR 240/98 (https://dejure.org/1998,1551)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 1 StR 240/98 (https://dejure.org/1998,1551)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Rechtsbeugung durch Entscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG nur dann, wenn diese aus sachfremden Gründen erfolgt

Besprechungen u.ä.

  • europa-uni.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsbeugung im Bußgeldverfahren

Sonstiges

  • mainpost.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 01.09.2009)

    Rebellen-Richter klagt gegen Freistaat Bayern // Jurist sieht sich als Opfer einer Intrige

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 258
  • NJW 1999, 1122
  • NStZ 1999, 456 (Ls.)
  • NStZ 2002, 362
  • NZV 1999, 257 (Ls.)
  • JR 2000, 117
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98
    Infolgedessen ist der Tatbestand der Rechtsbeugung (zur Tatzeit § 336 StGB, durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997, BGBl. I S. 2038, unverändert in § 339 StGB umbenannt), für den nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BGHSt 41, 247, 251; BGH NJW 1997, 1455; s. zur Einstellungsentscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG BGH NStZ 1988, 218, 219 m. Anm. Doller; kritisch Seebode JR 1994, 1, 6), nicht hinreichend dargetan.
  • BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87

    Vorwurf der Rechtsbeugung wegen Einstellung eines Bußgeldverfahrens gegen die

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98
    Infolgedessen ist der Tatbestand der Rechtsbeugung (zur Tatzeit § 336 StGB, durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997, BGBl. I S. 2038, unverändert in § 339 StGB umbenannt), für den nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BGHSt 41, 247, 251; BGH NJW 1997, 1455; s. zur Einstellungsentscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG BGH NStZ 1988, 218, 219 m. Anm. Doller; kritisch Seebode JR 1994, 1, 6), nicht hinreichend dargetan.
  • BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91

    Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98
    cc) Den vom Landgericht u.a. betonten Gesichtspunkten der an einem Tag gemeinsam erfolgten Terminierung der vier Verfahren und der nur relativ kurzen Dauer der jeweiligen Hauptverhandlungen kommt im Unterschied dazu angesichts der alltäglichen amtsgerichtlichen Praxis in "Massenverfahren", wie dies Verkehrsordnungswidrigkeiten sind (vgl. BGHSt 38, 106, 110), keine derartige Aussagekraft zu, zumal der Angeklagte bei der Terminierung der vier Verfahren ausreichend Zeit für die Verhandlungen vorgesehen hatte.
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98
    Eine natürliche Handlungseinheit setzt vielmehr nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß ein Geschehen durch einen solchen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen gekennzeichnet ist, daß sich das gesamte Tätigwerden auch für einen "objektiven" Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun darstellt (grundlegend BGHSt 4, 219, 220).
  • BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97

    Zurechnung von Taten, die nicht auf dem gemeinsamen Tatplan basieren - Vollendung

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98
    Ein Zusammentreffen nur in subjektiven Tatbestandsteilen ist zur Annahme von Tateinheit nicht ausreichend (vgl. BGH StV 1998, 204; Tröndle, StGB 48. Aufl. vor § 52 Rdn. 3).
  • BGH, 19.12.1996 - 5 StR 472/96

    Rechtsbeugung durch Nichtverhängung von Fahrverboten - Rechtsbruch als

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98
    Infolgedessen ist der Tatbestand der Rechtsbeugung (zur Tatzeit § 336 StGB, durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997, BGBl. I S. 2038, unverändert in § 339 StGB umbenannt), für den nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BGHSt 41, 247, 251; BGH NJW 1997, 1455; s. zur Einstellungsentscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG BGH NStZ 1988, 218, 219 m. Anm. Doller; kritisch Seebode JR 1994, 1, 6), nicht hinreichend dargetan.
  • BGH, 22.01.2014 - 2 StR 479/13

    Freispruch eines Richters am Amtsgericht vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben

    Jedenfalls bei der fehlerhaften Anwendung oder Nichtanwendung zwingenden Rechts ist es nicht erforderlich, dass der Richter entgegen seiner eigenen Überzeugung oder aus sachfremden Erwägungen handelt (zu Fällen einer Ermessensentscheidung vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 1 StR 240/98, BGHSt 44, 258, 260).
  • OLG Schleswig, 25.01.2017 - 12 U 132/16

    Klage eines vormaligen Tiereigentümers: Auskunftsanspruch hinsichtlich des

    Der Bundesgerichtshof folgt im Grundsatz der objektiven Theorie, verwendet aber auch Elemente der subjektiven Theorie, indem er einen "bewussten Rechtsbruch" voraussetzt, sowie der Pflichtverletzungstheorie und kombiniert beides in einer "Schweretheorie" (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 1 StR 240/98, BGHSt 44, 258; Fischer, aaO Rn. 15 mwN).
  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 83/20

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt

    Dem Strafrecht ist es grundsätzlich fremd, den Inhalt von Ermessensentscheidungen an der Arbeitsbelastung des Richters zu orientieren (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09, Rn. 6 f.; Urteil vom 3. Dezember 1998 - 1 StR 240/98, BGHSt 44, 258).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 328/15

    Verwahrungsbruch: Ausdruck einer elektronisch geführten Verfahrensakte und

    Allein entscheidend ist, ob die Einstellung ohne Ermessensausübung oder aus sachfremden Gründen erfolgt ist (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 1 StR 240/98, BGHSt 44, 258, 261; vgl. LK-StGB/Hilgendorf, aaO Rn. 78; MüKo-StGB/Uebele, aaO Rn. 53; NK-StGB/Kuhlen, aaO Rn. 54).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum

    Diese Vorschrift erlaubt dem Gericht eine - durch das Erfordernis pflichtgemäßen Ermessens eingegrenzte - Opportunitätsentscheidung (vgl. BGHSt 44, 258 ).
  • LG Rostock, 14.11.2019 - 18 KLs 42/18

    Rechtsbeugung, Richter, Belastung, Erkrankung, Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Da selbst im Falle einer prozessordnungswidrigen Verfahrenseinstellung im Ordnungswidrigkeitenrecht der Tatbestand der Rechtsbeugung nicht erfüllt wird (siehe hierzu ausführlich BGH, Urteil vom 03.12.1998, Az. 1 StR 240/98, Rn. 8 ff. sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.08.1998, Az. 4 Ws 159/98, Rn. 32, jeweils zit. nach juris), kann dies erst recht nicht durch prozessual korrekt vorgenommene Einstellungen erfolgen.
  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 16a D 07.1304

    Behördliche Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens; objektive

    Im Hinblick auf die Schwere der Strafdrohung unterfallen dem Tatbestand des § 339 StGB zudem nur Handlungen, mit denen sich der Amtsträger bewusst und in schwerwiegender Weise vom Gesetz entfernt und bei denen er sein Verhalten als Staatsorgan statt an Recht und Gesetz an seinen eigenen Maßstäben ausrichtet (BGH vom 29.10.1992, a.a.O., S. 383; vom 9.5.1994 BGHSt 40, 169/178; vom 6.10.1994 BGHSt 40, 272/283; vom 3.12.1998 BGHSt 44, 258/260).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

    Zweck des Straftatbestandes der Rechtsbeugung ist es nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 38, 381, 383; 40, 272, 283; 42, 343 = NJW 1997, 856; St 44, 258 = NJW 1999, 1122), den Rechtsbruch als elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege unter Strafe zu stellen.
  • LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16

    Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen rechtswidriger Abschiebungshaft

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 32, 357/363 f; 38, 281 ff; 40, 30/40, 169/178, 272/283; 41, 247/251 f; 44, 258), der auch die Kammer folgt, erfasst die Rechtsbeugung nach § 339 StGB nicht jede unrichtige Rechtsanwendung; vielmehr setzt die Norm einen "elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege" voraus.
  • LG Aurich, 13.05.2013 - 15 KLs 2/13

    Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung und Untreue

    Dies ist etwa bei willkürlicher Zuständigkeitsanmaßung (BGH, Urteil vom 11.04.2013 - 5 StR 261/12, Rz. 50) oder etwa dann angenommen worden, wenn der Amtsträger ein Verfahren einstellt oder ein solches nicht mit der rechtlich gebotenen Tiefe bearbeitet, weil ihm dies "zu viel Arbeit" macht (vgl. BGHSt 44, 258 = NJW 1999, 1122) bzw. um auf diese Weise "seine Freizeit zu optimieren" (BGH NStZ 2010, 92 f.).
  • OLG Köln, 02.12.2004 - 8 U 44/04

    Pflichten des Steuerberaters bei Übernahme umfassender Aufträge - Hinweispflicht

  • OLG Schleswig, 04.05.2021 - II OLG 24/21
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