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BGH, 03.12.1998 - 4 StR 380/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 132 Abs. 3 GVG; § 2 Abs. 3 StGB
Vorlagebeschluß; Schwerer Raub bei objektiv gefährlichem Tatmittel, vom dem keine konkrete Gefährdung ausgehen kann; Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges (Waffe); Milderes Gesetz - Judicialis
StGB 1998 § 250
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Ungefährliches Verwenden einer Waffe
Verfahrensgang
- LG Hagen - 4 StR 380/98
- BGH, 03.12.1998 - 4 StR 380/98
- BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98
Papierfundstellen
- StV 1999, 151
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 20.10.1999 - 1 StR 429/99
Ungeladene Pistole als Drohmittel beim Raub
Auf der Grundlage dieses Maßstabes hat der Bundesgerichtshof eine unter der Drohung zu schießen verwendete ungeladene Gaspistole nicht als Waffe gewertet (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 Nr. 1 StGB), sondern lediglich als Werkzeug oder Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB (vgl. nur BGH StV 1998, 382; StV 1999, 151; NStZ 1999, 301 einerseits; StV 1998, 487 andererseits;… siehe die Rechtsprechungsübersicht bei Boetticher/Sander, aaO S. 294). - BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98
Waffe i.S.d. § 250 StGB
Der Senat hält insoweit an der in seinem Anfragebeschluß vom 3. Dezember 1998 in dieser Sache (BGH StV 1999, 151) geäußerten Rechtsauffassung, für ein "Verwenden" des Tatmittels sei erforderlich, daß dessen abstrakte (potentielle) Gefährlichkeit bei dem in Frage stehenden Einsatz in der Weise zum Tragen komme, daß eine konkrete Leibes- oder Lebensgefahr vorliege, die Drohung also jederzeit in die Realisierung der angedrohten Gewalteinwirkung umschlagen könne, nicht fest. - BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02
Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges; …
Diese Konsequenz hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs schon in seiner Antwort (Beschluß vom 26. Februar 1999 - 3 ARs 1/99 = NStZ 1999, 301) auf die Anfrage des 4. Strafsenats (Beschluß vom 3. Dezember 1998 - 4 StR 380/98 = StV 1999, 151) aufgezeigt. - BGH, 08.09.2021 - 4 StR 166/21
Sexueller Übergriff bei der Straßenprostitution - und der Schraubenzieher
Hiernach ist unter "verwenden" das Anwenden oder die Benutzung eines Gegenstandes für einen bestimmten Zweck, insbesondere zur Herstellung oder Ausführung von etwas (…vgl. Duden, Bedeutungswörterbuch, 5. Aufl., Stichwort "verwenden"), mithin ein Gebrauchmachen von dem Gegenstand (so [zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB] BGH, Anfragebeschluss vom 3. Dezember 1998 - 4 StR 380/98 Rn. 10), zu verstehen. - BGH, 03.02.1999 - 1 ARs 1/99
Voraussetzungen der Tatmodalitäten "Verwenden" und "Beisichführen" einer Waffe …
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Anfrage des 4. Strafsenats vom 3. Dezember 1998 - 4 StR 380/98 - am 3. Februar 1999 beschlossen:.