Rechtsprechung
BGH, 03.12.2003 - 5 StR 307/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 6 EMRK; § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 163a Abs. 4 StPO; § 257 StPO; § 337 StPO
Beweisthemenbezogener Widerspruch gegen die Verwertung von Beschuldigtenangaben im Hinblick auf die Verletzung des Verteidigerkonsultationsrechts und grundsätzlich erforderlicher Einzelwiderspruch hinsichtlich jedes einzelnen zeugenschaftlich vernommenen ... - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Jugendstrafe wegen Totschlags in zwei Fällen; Verletzung des Verteidigerkonsultationsrechts; Verwertung einer Befragung des Tatverdächtigen; Zeitpunkt der Einlegung des Widerspruchs bzgl. der Verwertung von Zeugenvernehmungen
- Judicialis
StPO § 137 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 257
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 137 Abs. 1 S. 2 § 137 Abs. 1
Erforderlichkeit eines beweismittelbezogenen Widerspruchs gegen die Verwertung einer Zeugenaussage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 389
- StV 2004, 57
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 06.03.2018 - 1 StR 277/17
Selbstbelastungsfreiheit (Verfassungsrang; Schutz der eigenverantwortlichen …
Ob es bei dieser Rüge eines vorrangigen Widerspruchs in der Hauptverhandlung bedurfte, ist nicht entscheidungserheblich, weil ein umfassender Widerspruch gegen die Verwertung von Zeugenaussagen vorlag (…vgl. etwa zu § 136 StPO vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 40 Rn. 6 und vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, NStZ 2004, 389;… ablehnend bei Kernbereichsverletzungen: BeckOK-StPO/Eschelbach, 29. Ed., StPO, § 257 Rn. 21). - BGH, 21.10.2014 - 5 StR 296/14
Vernehmung bei extremer seelischer und körperlicher Erschöpfung (Ermüdung; …
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Verwertungswiderspruch grundsätzlich vorab erklärt werden kann, ohne nach Abschluss der Vernehmung wiederholt werden zu müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, NStZ 2004, 389; Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, NJW 2013, 2769, 2771 f., insoweit in BGHSt 58, 301 nicht abgedruckt; Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, zum Abdruck in BGHSt bestimmt;… KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 136 Rn. 28). - BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12
Selbstbelastungsfreiheit; Recht zur Konsultation eines Verteidigers (Fortführung …
Der erhobene Verwertungswiderspruch bezüglich der Aussage der Ermittlungsrichterin bezog sich nach seiner Begründung eindeutig auf das Beweisthema - Angaben des Angeklagten in seiner Beschuldigtenvernehmung -, so dass für die Verfahrensbeteiligten ungeachtet des protokollierten Wortlauts des Widerspruchs kein Zweifel bestehen konnte, dass auch der Verwertung etwaiger Angaben des später vernommenen Protokollführers zu diesem Beweisthema widersprochen werden sollte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, BGHR StPO § 136 Abs. 1 Verteidigerbefragung 7).
- BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01
Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische …
Es wird zu klären sein, ob es sich hierbei um allgemeine, die Rüge der Verletzung von Art. 36 WÜK umfassende beweisthemenbezogene Verwertungswidersprüche oder lediglich um beweismittelbezogene Verwertungswidersprüche handelte, die sich ausschließlich auf die Rüge der fehlenden anwaltlichen Vertretung bezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03 -, NStZ 2004, S. 389 f.; BGHSt 39, 349 ). - BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14
Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Widerspruch nämlich grundsätzlich auch umfassend vorab erklärt werden; in diesem Fall muss ihn der Verteidiger nach Abschluss der Zeugenvernehmung nicht noch einmal ausdrücklich wiederholen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, NStZ 2004, 389; Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, NJW 2013, 2769, 2771 f., insoweit in BGHSt 58, 301 nicht abgedruckt;… KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 136 Rn. 28). - BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19
Recht auf Verteidigerkonsultation (Belehrung; fehlgeschlagener Kontaktversuch; …
Werden Beweismittel nur ergänzend im Urteil erwähnt und sogar ausdrücklich für die Entscheidung als nicht wesentlich beschrieben, ist aber regelmäßig auszuschließen, dass das Tatgericht bei Nichtverwertung des Beweismittels zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 598/96, NJW 1997, 1790, 1792; Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, und vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1010). - OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07
Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen …
Ob damit angesichts des Umstandes, dass in der angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zwar grundlegende Ausführungen zur Bedeutung des Richtervorbehalts in § 81 a StPO gemacht werden, im Übrigen aber ausgeführt wird, dass in erster Linie die zuständigen Strafgerichte über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 81 a StPO im Einzelfall zu entscheiden hätten, ohne dass dabei das Erfordernis eines Widerspruchs gegen die Verwertung thematisiert worden wäre, ein solcher tatsächlich erhoben wurde, erscheint zweifelhaft, zumal der Widerspruch eindeutig erklärt werden muss (vgl. BGH NStZ 2004, 389). - BVerwG, 06.08.2009 - 2 B 45.09
Protokollierung der Zeugenaussagen; Protokollberichtigung; rechtliches Gehör; …
Dies gilt auch für die Beweiserhebung und -verwertung in einer weiteren Tatsacheninstanz (BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 -, NJW 1992, 1463 ; vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03 - NStZ 2004, 389; vom 9. November 2005 - 1 StR 447/05 - NJW 2006, 707 und vom 11. September 2007 - 1 StR 237/07 - NJW 2007, 3587 ). - BVerwG, 10.07.2014 - 2 B 54.13
Widerspruchszeitpunkt für Beweisverwertungsverbot; Begriff der Durchsuchung
Dies gilt auch für die Beweiserhebung und -verwertung in einer weiteren Tatsacheninstanz (BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 - NJW 1992, 1463 , vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03 - NStZ 2004, 389, vom 9. November 2005 - 1 StR 447/05 - NJW 2006, 707 und vom 11. September 2007 - 1 StR 273/07 - NJW 2007, 3587 ). - OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 3 Ss 147/10
Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: …
Zutreffend daran ist zwar, dass auch nach der Rechtsprechung des BGH der Widerspruch in der Hauptverhandlung auch vorab (also vor dem in § 257 III StPO genannten Zeitpunkt) erklärt (BGH, NStZ 2004.389=StV 2004, 57) und bis zum Schluss der Beweisaufnahme wieder zurückgenommen werden kann (BGHSt 42, 15, 23).