Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27206
BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06 (https://dejure.org/2008,27206)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06 (https://dejure.org/2008,27206)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - AnwZ (B) 73/06 (https://dejure.org/2008,27206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,27206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06

    Besorgnis der Befangenheit der ehrenamtlichen Mitglieder des Anwaltssenats beim

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ (B) 64/06 AnwZ (B) 73/06 AnwZ (B) 79/06 AnwZ (B) 30/07.

    Das Verfahren AnwZ (B) 79/06 ist in der Hauptsache erledigt.

    Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde des Antragstellers in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06, mit der dieser die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses des Anwaltsgerichtshofs und die Zurückverweisung der Sache an den Anwaltsgerichtshof begehrt.

    b) Gleiches gilt im Ergebnis für den Verpflichtungsantrag auf Zulassung 11 zur Rechtsanwaltschaft in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06.

    Zwar hat in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06 nur die Antragsgegnerin eine der Erledigung Rechnung tragende Erklärung abgegeben.

    Auch in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06 war dem Antragsteller der Übergang zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag verwehrt.

    13 c) Infolge der Erledigung waren die verbundenen Verfahren AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06 und AnwZ (B) 79/06 in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs analog § 269 Abs. 3 ZPO für unwirksam zu erklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.6.2008 - 3 C 5/07 Tz. 1).

  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06

    Rechtsfolgen der Erledigung verschiedener anwaltsgerichtlicher Verfahren

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ (B) 64/06 AnwZ (B) 73/06 AnwZ (B) 79/06 AnwZ (B) 30/07.

    Die sofortige Beschwerde in dem Verfahren AnwZ (B) 30/07 gegen den Beschluss des Anwaltsgerichtshofs des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. März 2007 wird als unzulässig verworfen.

    Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit seiner sofortigen Beschwerde in dem Verfahren AnwZ (B) 30/07, mit der er seinen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des angegriffenen Bescheids weiterverfolgt, wobei er in erster Linie die Zurückverweisung des Rechtsstreits an den Anwaltsgerichtshof beantragt.

    16 4. In dem Verfahren AnwZ (B) 30/07 war die sofortige Beschwerde als unzulässig zu verwerfen, weil der Anwaltsgerichtshof die sofortige Beschwerde nicht zugelassen hat.

  • BVerwG, 30.11.1999 - 5 B 214.99

    Wirksamwerden einer Zustimmungserklärung zur vom Prozeßgegner erklärten

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06
    Denn übereinstimmende Erledigungserklärungen beenden die Rechtshängigkeit der Hauptsache und entziehen dem Gericht jede Entscheidungsbefugnis (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1992, 276; BVerwG, Beschl. v. 30.11.1999 - 5 B 214/99 Tz. 4).

    Liegen übereinstimmende Erledigungserklärungen vor, kann die Hauptsache insbesondere nicht mehr zum Gegenstand einer Fortsetzungsfeststellungsklage gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.11.1999 - 5 B 214/99 Tz. 4).

  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06
    Die Versagungsbescheide enthalten vorliegend keine selbständige Beschwer, die über die Versagung des begehrten Verwaltungsakts hinausgeht (vgl. BVerwGE 88, 111, 116).
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06
    18 6. Der Senat konnte die unzulässigen Beschwerden ohne mündliche Verhandlung verwerfen (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 22.05.1985 - AnwZ (B) 42/84

    Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06
    Für sie ist nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls dann kein Raum, wenn - wie hier - dem Rechtsschutzbedürfnis des Zulassungsbewerbers schon dadurch genügt wird, dass ihm die sofortige Beschwerde im Rahmen der in der Bundesrechtsanwaltsordnung vorgesehenen Anfechtungs- und Verpflichtungsbeschwerde offen steht (BGH, Beschl. v. 22.5.1985 - AnwZ (B) 42/84, NJW 1985, 1842, 1843; BGH, Beschl. v. 1.7.2002 - AnwZ (B) 46/01, NJW-RR 2002, 1641, 1642; vgl. BGH, Beschl. v. 7.8.2006 - AnwZ (B) 28/06, BeckRS 2006, 11039 Tz. 10).
  • BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 46/01

    Anfechtbarkeit der Löschung in der Rechtsanwaltsliste

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06
    Für sie ist nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls dann kein Raum, wenn - wie hier - dem Rechtsschutzbedürfnis des Zulassungsbewerbers schon dadurch genügt wird, dass ihm die sofortige Beschwerde im Rahmen der in der Bundesrechtsanwaltsordnung vorgesehenen Anfechtungs- und Verpflichtungsbeschwerde offen steht (BGH, Beschl. v. 22.5.1985 - AnwZ (B) 42/84, NJW 1985, 1842, 1843; BGH, Beschl. v. 1.7.2002 - AnwZ (B) 46/01, NJW-RR 2002, 1641, 1642; vgl. BGH, Beschl. v. 7.8.2006 - AnwZ (B) 28/06, BeckRS 2006, 11039 Tz. 10).
  • BGH, 07.08.2006 - AnwZ (B) 28/06

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung mit dem Ziel der

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06
    Für sie ist nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls dann kein Raum, wenn - wie hier - dem Rechtsschutzbedürfnis des Zulassungsbewerbers schon dadurch genügt wird, dass ihm die sofortige Beschwerde im Rahmen der in der Bundesrechtsanwaltsordnung vorgesehenen Anfechtungs- und Verpflichtungsbeschwerde offen steht (BGH, Beschl. v. 22.5.1985 - AnwZ (B) 42/84, NJW 1985, 1842, 1843; BGH, Beschl. v. 1.7.2002 - AnwZ (B) 46/01, NJW-RR 2002, 1641, 1642; vgl. BGH, Beschl. v. 7.8.2006 - AnwZ (B) 28/06, BeckRS 2006, 11039 Tz. 10).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06
    Dieser unbehebbare Zulässigkeitsmangel hätte durch Umstellung auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage nicht geheilt werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.3.1982 - 1 C 157/79, NJW 1982, 2513).
  • BGH, 29.05.1979 - VI ZB 4/79

    Berufung - Verwerfung - Verhandeln zur Sache

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06
    Die Entscheidung ergeht daher nicht aufgrund mündlicher Verhandlung (vgl. BGH, NJW 1979, 1891).
  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97

    Entziehung der Zulassung eines von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwalts

  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 29/92

    Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts im Nebenberuf - Vereinbarkeit mit der

  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren;

  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 4/94

    Fachanwaltsbezeichnung - Umzulassung - Rechtsanwaltskammerwechsel

  • BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07

    Erfordernis der Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision bei einer

  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Erledigung - Berufungsverfahren -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht