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BGH, 03.12.2008 - IV ZR 325/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine gesetzliche Rente für schwerbehinderte Menschen; Auslegung des Wartezeiterfordernisses aus dem gesetzlichen Rentenversicherungsrecht hinsichtlich eines sachgerechten Verhältnisses zu dem in einer Satzungsbestimmung vorausgesetzten ...
- Judicialis
KZVKS § 73 Abs. 2 S. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KZVKS § 73 Abs. 2 S. 4
Auslegung der Satzung der kirchlichen Zusatzversorgungskasse hinsichtlich der Startgutschriftberechnung für rentennahe, schwerbehinderte Versicherten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.03.2007 - 20 O 57/06
- OLG Köln, 08.11.2007 - 7 U 77/07
- BGH, 03.12.2008 - IV ZR 325/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 600
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.12.2008 - IV ZR 251/06
Rechtstellung schwerbehinderter Versicherter in der Zusatzversorgung des Bundes …
Auszug aus BGH, 03.12.2008 - IV ZR 325/07
Das Berufungsgericht hat sich ausdrücklich der Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Urteil vom 21. September 2006 (12 U 89/05) das im Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 251/06, ebenfalls Gegenstand der Überprüfung war, angeschlossen und demgemäß entschieden, dass der Kläger die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 Satz 4 KZVKS nicht erfülle, da er am 31. Dezember 2001 noch keine Wartezeit von 420 Monaten erfüllt gehabt habe.Dies hält einer rechtlichen Nachprüfung - wie auch im Falle des genannten Urteils des Oberlandesgerichts Karlsruhe durch Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 251/06 entschieden - nicht stand.
- OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 89/05
Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember …
Auszug aus BGH, 03.12.2008 - IV ZR 325/07
Das Berufungsgericht hat sich ausdrücklich der Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Urteil vom 21. September 2006 (12 U 89/05) das im Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 251/06, ebenfalls Gegenstand der Überprüfung war, angeschlossen und demgemäß entschieden, dass der Kläger die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 Satz 4 KZVKS nicht erfülle, da er am 31. Dezember 2001 noch keine Wartezeit von 420 Monaten erfüllt gehabt habe. - BGH, 03.12.2008 - IV ZR 104/06
Rechtsstellung schwerbehinderter Versicherter in der Zusatzversorgung des Bundes …
Auszug aus BGH, 03.12.2008 - IV ZR 325/07
Wie der Senat im Urteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 104/06 (zur Veröffentlichung vorgesehen) zu einer inhaltsgleichen Bestimmung in der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) erkannt hat, setzt diese, am Maßstab des durchschnittlichen Versicherten entwickelte Auslegung insbesondere das Wartezeiterfordernis aus dem gesetzlichen Rentenversicherungsrecht in ein sachgerechtes Verhältnis zu dem in der Satzungsbestimmung vorausgesetzten Mindestlebensalter von 52 Jahren.
- LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 S 47/07
VBL: Individuelle Steuerdaten des Berechtigten zur Berechnung der Betriebsrente
bb) Soweit der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen vom 3. Dezember 2008 - Az. IV ZR 104/06 (veröffentlicht in VersR 2009, 201 ff.), IV ZR 105/06; IV ZR 251/06, IV ZR 325/07; IV ZR 148/08; IV ZR 319/06 - (jeweils veröffentlicht in Juris) die vorzitierten Entscheidungen der erkennenden Kammer im Ergebnis bestätigt, gleichzeitig aber - mit anderer Begründung, nämlich unter Heranziehung insbesondere der Nachzahlungsberechtigung für nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigte (Schul-)Ausbildungszeiten gem. § 207 SGB VI - ausgeführt hat, dass es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS ausreiche, wenn ein mindestens 52-jähriger, schwerbehinderter Versicherter die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Sozialversicherung am Umstellungsstichtag einseitig hätte schaffen können - unterstellt, er hätte das Renteneintrittsalter bereits erreicht gehabt, ergibt sich daraus keine andere rechtliche Beurteilung. - LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 237/07
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Berechnung der Startgutschrift unter …
Zwischenzeitlich hat der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen vom 3. Dezember 2008 - Az. IV ZR 104/06 (veröffentlicht in VersR 2009, 201 ff.), IV ZR 105/06; IV ZR 251/06, IV ZR 325/07; IV ZR 148/08; IV ZR 319/06 - (jeweils veröffentlicht in Juris) die vorzitierten Entscheidungen der erkennenden Kammer im Ergebnis bestätigt, gleichzeitig aber - mit anderer Begründung, nämlich unter Heranziehung insbesondere der Nachzahlungsberechtigung für nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigte Ausbildungszeiten gem. § 207 SGB VI - ausgeführt, dass es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS ausreiche, wenn ein mindestens 52-jähriger, schwerbehinderter Versicherter die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Sozialversicherung am Umstellungsstichtag einseitig hätte schaffen können - unterstellt, er hätte das Renteneintrittsalter bereits erreicht gehabt.