Rechtsprechung
BGH, 03.12.2009 - III ZR 73/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- webshoprecht.de
Vermutung der Wiederholungsgefahr nach einer Gesetzesänderung
- JurPC
Zeitpunkt der Beurteilung für eine Belehrung bezüglich Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 312d Abs. 3 BGB
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bei Verwendung von unzulässigen Klauseln; Beurteilung der Wettbewerbswidrigkeit unerlaubter Telefonwerbung
- info-it-recht.de
Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 312 d Absatz 3 BGB (hier: Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Belehrung)
- Judicialis
UKlaG § 1; ; UKlaG § 2; ; UKlaG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; UKlaG § 4 Abs. 1; ; UKlaG § 4 Abs. 2; ; BGB § 312d Abs. 3; ; BGB § 312d Abs. 3 Nr. 2; ; BGB § 321d Abs. 3
- ra.de
- kanzlei.biz
Anpassung der Widerrufsbelehrung an Gesetzesänderung erforderlich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 312d Abs. 3 Nr. 2
Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bei Verwendung von unzulässigen Klauseln; Beurteilung der Wettbewerbswidrigkeit unerlaubter Telefonwerbung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3; 4 Nr. 11; § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB
Eine Wiederholungsgefahr ist zu verneinen, wenn der Wettbewerbsverstoß mit einer Gesetzesänderung sofort abgestellt wird - mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
"Veraltete" Widerrufsbelehrung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Vermutung einer Wiederholungsgefahr entfällt bei geänderter Rechtslage
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Wiederholungsgefahr in Online-Wettbewerbsstreitigkeiten bei Gesetzesänderung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Entfallen der Wiederholungsgefahr
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 29.05.2008 - 12 O 414/07
- OLG Brandenburg, 11.02.2009 - 7 U 116/08
- BGH, 03.12.2009 - III ZR 73/09
Papierfundstellen
- MMR 2010, 173
- K&R 2010, 110
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 21.09.2012 - V ZR 230/11
Besitzschutz: Kraftfahrzeughalterhaftung auf Unterlassung eines Falschparkens auf …
Dies kann regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geschehen (BGH, Urteil vom 25. Juli 2012 - IV ZR 201/10, WM 2012, 1673, 1682; Urteil vom 3. Dezember 2009 - III ZR 73/09, MMR 2010, 173). - BGH, 22.03.2010 - II ZR 12/08
ADCOCOM
Ist - wie hier - eine während des Revisionsverfahrens eingetretene Rechtsänderung bei der Entscheidung zu berücksichtigen, sind neue Tatsachen, die aufgrund des veränderten Rechts entscheidungserheblich geworden sind, sogar im Revisionsrechtszug zu beachten (BGH, Urt. v. 3. Dezember 2009 - III ZR 73/09, juris Tz. 12 m.w.Nachw.). - KG, 27.12.2018 - 23 U 196/13
Inhaltskontrolle für Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausländischer Unternehmen …
Denn es kann nicht angenommen werden, dass derjenige, der bei unklarer Rechtslage sein Verhalten mit vertretbaren Gründen gegen den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verteidigt, auch dann auf einer Fortsetzung oder Wiederholung seines Handelns besteht, wenn der Gesetzgeber die offene Frage eindeutig im Sinne des zuvor streitigen Verbots entschieden hat (vgl. BGH, Urt. vom 03.12.2009 - III ZR 73/09 Rn. 12).
- BGH, 08.12.2022 - IX ZB 72/19
Insolvenzverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher Insolvenzgerichte bei …
Ist demnach geändertes Recht zu berücksichtigen, sind infolgedessen auch neue Tatsachen, die aufgrund des geänderten Rechts entscheidungserheblich geworden sind, im Rechtsbeschwerdeverfahren zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - III ZR 73/09, K&R 2010, 110 Rn. 12;… Musielak/Voit/Ball, ZPO, 19. Aufl., § 559 Rn. 10 mwN). - BGH, 18.11.2010 - I ZR 168/07
Lotterien und Kasinospiele
Aus der die Frage des Wegfalls der Wiederholungsgefahr nach einer Gesetzesänderung betreffenden Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2009 (III ZR 73/09, MMR 2010, 173 Rn. 11 f.), die sich der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausdrücklich anschließt, kann die Klägerin in diesem Zusammenhang nichts für sich ableiten. - BGH, 18.11.2010 - I ZR 156/07
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung und Veranstaltung von Glücksspielen durch …
Aus der die Frage des Wegfalls der Wiederholungsgefahr nach einer Gesetzesänderung betreffenden Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2009 (III ZR 73/09, MMR 2010, 173 Rn. 11 f.), die sich der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausdrücklich anschließt, kann die Klägerin in diesem Zusammenhang nichts für sich ableiten. - BGH, 18.11.2010 - I ZR 165/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen …
Aus der die Frage des Wegfalls der Wiederholungsgefahr nach einer Gesetzesänderung betreffenden Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2009 (III ZR 73/09, MMR 2010, 173 Rn. 11 f.), die sich der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausdrücklich anschließt, kann die Klägerin in diesem Zusammenhang nichts für sich ableiten. - BGH, 18.11.2010 - I ZR 159/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen …
Aus der die Frage des Wegfalls der Wiederholungsgefahr nach einer Gesetzesänderung betreffenden Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2009 (III ZR 73/09, MMR 2010, 173 Rn. 11 f.), die sich der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausdrücklich anschließt, kann die Klägerin in diesem Zusammenhang nichts für sich ableiten. - BGH, 18.11.2010 - I ZR 171/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen …
Aus der die Frage des Wegfalls der Wiederholungsgefahr nach einer Gesetzesänderung betreffenden Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2009 (III ZR 73/09, MMR 2010, 173 Rn. 11 f.), die sich der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausdrücklich anschließt, kann die Klägerin in diesem Zusammenhang nichts für sich ableiten. - BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen …
Aus der die Frage des Wegfalls der Wiederholungsgefahr nach einer Gesetzesänderung betreffenden Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2009 (III ZR 73/09, MMR 2010, 173 Rn. 11 f.), die sich der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausdrücklich anschließt, kann die Klägerin in diesem Zusammenhang nichts für sich ableiten.