Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 7/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5712
BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 7/08 (https://dejure.org/2009,5712)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2009 - RiZ(R) 7/08 (https://dejure.org/2009,5712)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - RiZ(R) 7/08 (https://dejure.org/2009,5712)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Teilzeitbeschäftigung eines Richters im Blockmodell; § 76c Abs. 1 S. 2 Deutsches Richtergesetz (DRiG) als rahmenrechtliche Möglichkeit zur Schaffung einer Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung; Anwendbarkeit einer Rechtsverordnung über die Möglichkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Teilzeitbeschäftigung eines Richters im Blockmodell; § 76c Abs. 1 S. 2 Deutsches Richtergesetz ( DRiG ) als rahmenrechtliche Möglichkeit zur Schaffung einer Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung; Anwendbarkeit einer Rechtsverordnung über die Möglichkeit ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Richterdienstrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1886
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.1989 - RiZ(R) 4/88

    Ermäßigung der Dienstzeit durch teilweise Freistellung

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 7/08
    Da diese Erweiterung mit Rücksicht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1989 (RiZ (R) 4/88, NJW 1989, 3221) erforderlich geworden war (vgl. BT-Drucks. 13/9350, S. 3), nach welchem das Blockmodell mit zeitweiliger völliger Freistellung vom Dienst keine Reduzierung des regelmäßigen Dienstes im Sinne der Vorschriften über eine Teilzeitbeschäftigung der Richter darstellte, liegt die Annahme des Richterdienstgerichts fern, bei § 76 c Abs. 1 Satz 2 DRiG handele es sich im Gegensatz zu § 76 c Abs. 1 Satz 1 DRiG, der das "Ob" einer Teilzeitbeschäftigung regele, nur um die Frage des "Wie" einer solchen Teilzeitbeschäftigung.

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin kommt es hierauf auch an, da die Antragstellerin mit ihrem Antrag einen Anspruch auf Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell verfolgt hat, ein solcher Anspruch aber nur bei Vorhandensein einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage besteht (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 1989 - RiZ (R) 4/88, NJW 1989, 3221).

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 7/08
    a) Eine derartige Umstellung von einer Verpflichtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage ist in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, der auch in Prüfungsverfahren der vorliegenden Art Anwendung findet (§ 80 Abs. 1 Satz 1 DRiG), in der Revisionsinstanz zulässig; es handelt sich nicht um eine unzulässige Klageänderung nach § 142 Abs. 1 VwGO, denn der Klagegrund wird gegenüber dem bisherigen Verpflichtungsbegehren nur beschränkt, aber nicht verändert (BVerwG, NVwZ-RR 1995, 172, 173 m. w. N.).

    Der Übergang zu einem primär gestellten Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO schließt es aber aus, zugleich eine Erledigungserklärung nach § 161 Abs. 2 VwGO abzugeben, da die auf den Hauptantrag zu treffende Entscheidung keinen Raum für die hilfsweise begehrte Kostenentscheidung lässt (BVerwG, NVwZ 1982, 560, 561 und NVwZ-RR 1995, 172, 174).

  • BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 1/04

    Beamtenrecht - Altersteilzeit für Richter

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 7/08
    Es muss auch nicht entschieden werden, ob das besondere Feststellungsinteresse möglicherweise schon deshalb fehlt, weil der Dienstherr vor der Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung unter anderem zu prüfen hat, ob nicht zwingende dienstliche Gründe entgegen stehen (§ 8 b Abs. 2 Nr. 2 LRiG M-V), was aber nur durch eine zeitnahe Prüfung vor dem jeweils beantragten Bewilligungszeitraum geklärt werden kann (vgl. Senat, BGHZ 162, 327, 331).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 7/08
    Letzteres ist durch die Rücknahme des Antrags auf Bewilligung der Teilzeitbeschäftigung geschehen; ihrem diesbezüglichen Verpflichtungsantrag ist durch die Zurücknahme der Boden entzogen worden (vgl. BVerwG, NVwZ 1989, 860, 861 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80

    Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung;

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 7/08
    Der Übergang zu einem primär gestellten Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO schließt es aber aus, zugleich eine Erledigungserklärung nach § 161 Abs. 2 VwGO abzugeben, da die auf den Hauptantrag zu treffende Entscheidung keinen Raum für die hilfsweise begehrte Kostenentscheidung lässt (BVerwG, NVwZ 1982, 560, 561 und NVwZ-RR 1995, 172, 174).
  • BGH, 18.11.2021 - RiZ 6/20

    Heranziehung eines Richters zur Ausbildung von vier Patentanwaltsbewerber für den

    Die Zulässigkeit dieser Fortsetzungsfeststellungsklage ist auch im dienstgerichtlichen Verfahren allgemein anerkannt (vgl. Senatsurteile vom 4. März 2015 - RiZ(R) 3/14, NVwZ-RR 2015, 782 Rn. 32; vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 7/08, NJW 2010, 1886 Rn. 13; vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 8/08, juris Rn. 13; vom 4. April 1973 - RiZ(R) 3/72, DRiZ 1973, 281, 282; Schmidt-Räntsch, DRiG 6. Aufl. § 67 Rn. 9; Fürst, GKÖD Bd. I T § 67 Rn. 4 [Stand: September 2021]).

    Das erforderliche Feststellungsinteresse kann sich aus einer Wiederholungsgefahr ergeben (Senatsurteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 7/08, NJW 2010, 1886 Rn. 14; Kopp/Schenke aaO Rn. 141).

  • BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20

    Patentanwaltsausbildung: Heranziehung eines Richters zu einer Nebentätigkeit und

    Die Zulässigkeit dieser Fortsetzungsfeststellungsklage ist auch im dienstgerichtlichen Verfahren allgemein anerkannt (vgl. Senatsurteile vom 4. März 2015 - RiZ(R) 3/14, NVwZ-RR 2015, 782 Rn. 32; vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 7/08, NJW 2010, 1886 Rn. 13; vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 8/08, juris Rn. 13; vom 4. April 1973 - RiZ(R) 3/72, DRiZ 1973, 281, 282; Schmidt-Räntsch, DRiG 6. Aufl. § 67 Rn. 9; Fürst, GKÖD Bd. I T § 67 Rn. 4 [Stand: September 2021]).

    Das erforderliche Feststellungsinteresse kann sich aus einer Wiederholungsgefahr ergeben (Senatsurteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 7/08, NJW 2010, 1886 Rn. 14; Kopp/Schenke aaO Rn. 141).

  • BGH, 10.02.2016 - RiZ(R) 4/15

    Dienstrecht der Richter in Rheinland-Pfalz: Bewilligung einer

    Von der durch § 76c Abs. 1 Satz 2 DRiG aF eröffneten Möglichkeit, Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell zuzulassen, hat er demnach keinen Gebrauch gemacht (zum Landesrichtergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 7/08, DRiZ 2010, 333 Rn. 17).

    Der Landesgesetzgeber dürfe den ihm vom Bundesgesetzgeber mit § 76a DRiG eingeräumten Spielraum bei der Ausgestaltung von Teilzeitbeschäftigung im Blick auf die verfassungsrechtlich gewährleistete Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern nicht der Justizverwaltung überlassen (vgl. BVerwG, DRiZ 2006, 284, 285 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. November 2007 - RiZ(R) 3/06, BGHZ 174, 213 Rn. 29; zu § 76c Abs. 1 Satz 2 DRiG aF vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 7/08, DRiZ 2010, 333 Rn. 18 bis 26).

  • OLG Celle, 15.03.2010 - Not 14/09

    Notarbestellung in Niedersachsen: Subjektives Recht auf Ausschreibung einer

    Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ist analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu bejahen, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage beim nächsten Bewerbungsverfahren wieder stellen wird und die Gefahr besteht, dass ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BGH NJW-RR 1995, 826 - Rz. 19, aus juris; BGH, Beschluss vom 18. November 2009, Az: NotZ 2/09; vgl. auch BGH RiZ (R) 7/08 vom 3. Dezember 2009).

    Eine Prüfung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses ist allerdings entbehrlich, wenn feststeht, dass der Feststellungsantrag aus sachlichen Gründen unbegründet ist (BGH, Az: RiZ (R) 7/08, Urteil vom 3. Dezember 2009, Rz. 15).

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09

    Rechtsschutz eines bei der Staatsanwaltschaft tätigen Richters auf Probe gegen

    Ein Ermessensfehler bei der Entlassung ist ebenfalls nicht festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.2009, Az. RiZ(R) 7/08).
  • BGH, 15.11.2010 - NotZ 4/10

    Bestellung zum Notar: Bedürfnisse einer geordneten Rechtspflege; subjektive

    Die Prüfung des Feststellungsinteresses ist indes entbehrlich, wenn feststeht, dass der Feststellungsantrag aus sachlichen Gründen keinen Erfolg haben könnte (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 7/08 - NJW 2010, 1886, 1887 Tz. 15).
  • DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09
    Ein Ermessensfehler bei der Entlassung ist ebenfalls nicht festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.2009, Az. RiZ(R) 7/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht