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   BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09   

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BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09 (https://dejure.org/2009,8973)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09 (https://dejure.org/2009,8973)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - RiZ(R) 1/09 (https://dejure.org/2009,8973)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bei Ermahnung eines Richters zur ordnungsgemäßen unverzögerten Erledigung von Fällen durch die Dienstaufsicht; Prüfung des Vorliegens einer unzulässigen Pensumsbelastung für einen Richter; Vorliegen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bei Ermahnung eines Richters zur ordnungsgemäßen unverzögerten Erledigung von Fällen durch die Dienstaufsicht; Prüfung des Vorliegens einer unzulässigen Pensumsbelastung für einen Richter; Vorliegen eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dienstrecht - Dienstaufsicht: Arbeitspensum einer Richterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 2/05

    Überprüfung von Maßnahmen der Dienstaufsicht durch das Dienstgericht für Richter

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09
    Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - auf die Revision des Antragsgegners mit Urteil vom 8. November 2006 - RiZ(R) 2/05 (NJW-RR 2007, 281) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Dienstgericht für Richter zurückverwiesen.

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 8. November 2006 - RiZ(R) 2/05, (NJW-RR 2007, 281 m.w.N.) näher ausgeführt hat, umfasst die Dienstaufsicht gemäß § 26 DRiG die Befugnis, dem Richter die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts vorzuhalten und ihn zu unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen, soweit nicht die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt wird (§ 26 Abs. 1 und 2 DRiG).

    Wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 8. November 2006 - RiZ(R) 2/05 (NJW-RR 2007, 281) ausgeführt hat, ist im dienstgerichtlichen Verfahren ausschließlich die Vereinbarkeit der dienstaufsichtlichen Maßnahmen mit der richterlichen Unabhängigkeit der Antragstellerin zu prüfen.

  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 4/87

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine dienstliche

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09
    Das Dienstgericht verkennt nicht, dass sich aus dem Pensenschlüssel nicht die individuelle Belastung des einzelnen Richters ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ(R) 4/87, NJW 1988, 419).

    Der Pensenschlüssel dient einer möglichst gleichmäßigen Justizversorgung der Bevölkerung einerseits und einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Arbeitslast auf die zur Verfügung stehenden Richter andererseits (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ(R) 4/87, aaO).

  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09
    Eine solche Behauptung ist lediglich für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme der Dienstaufsicht ausreichend (BGH, Urteil vom 7. Juni 1966 - RiZ(R) 1/65, BGHZ 46, 66, 68; Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ(R) 5/89, NJW 1991, 425; Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Aufl., § 26 Rdn. 60).
  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 5/04

    Inhalt und Grenzen der Dienstaufsicht über einen Richter

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09
    Anders ist dies nur zu werten, wenn dem Richter indirekt ein Pensum abverlangt wird, das sich allgemein, also auch von anderen Richtern, in sachgerechter Weise nicht mehr erledigen lässt (st. Rspr. vgl. BGH, Urteile vom 16. September 1987 - RiZ(R) 5/87, NJW 1988, 421, 422 und vom 5. Oktober 2005 - RiZ(R) 5/04, NJW 2006, 692 f.).
  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09
    Insoweit hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass § 557 Abs. 2 ZPO eine Inzidentprüfung der Entscheidung des Berufungsgerichts über ein Ablehnungsgesuch im Revisionsverfahren selbst dann ausschließt, wenn eine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss mangels Zulassung nicht möglich war (BGH, Beschluss vom 30. November 2006 - III ZR 93/06, NJW-RR 2007, 775; Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09
    Die Partei wird dem gesetzlichen Richter entzogen, wenn die gerichtliche Entscheidung über den Ablehnungsantrag nicht mehr verständlich erscheint oder offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 198, 207; 82, 159, 194; NJW 2005, 3410).
  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87

    Anregung zur Abhaltung von mehr Sitzungstagen

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09
    Anders ist dies nur zu werten, wenn dem Richter indirekt ein Pensum abverlangt wird, das sich allgemein, also auch von anderen Richtern, in sachgerechter Weise nicht mehr erledigen lässt (st. Rspr. vgl. BGH, Urteile vom 16. September 1987 - RiZ(R) 5/87, NJW 1988, 421, 422 und vom 5. Oktober 2005 - RiZ(R) 5/04, NJW 2006, 692 f.).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09
    Die Partei wird dem gesetzlichen Richter entzogen, wenn die gerichtliche Entscheidung über den Ablehnungsantrag nicht mehr verständlich erscheint oder offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 198, 207; 82, 159, 194; NJW 2005, 3410).
  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 231/07

    Rechtsfolgen eines Besetzungsmangels in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09
    a) Das Dienstgericht war entsprechend dem Geschäftsverteilungsplan bei der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergangen ist, ordnungsgemäß besetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 231/07, NJW-RR 2009, 210).
  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer;

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09
    Dessen Ermessen ist grundsätzlich revisionsrechtlich nicht nachprüfbar (Kopp/Schenke, aaO, § 137 Rdn. 21; BVerwG, NVwZ-RR 91, 587 und NVwZ-RR 2002, 217, 219).
  • BGH, 07.06.1966 - RiZ(R) 1/65

    Dienstaufsicht und Unabhängigkeit des Richters

  • BGH, 30.11.2006 - III ZR 93/06

    Rechtsfolgen der erfolgreichen Richterablehnung

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07

    Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers

  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 2/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

    bb) Der Vorhalt von Rückständen oder Arbeitsresten und die (auch) hierauf bezogene Ermahnung, die übertragenen Aufgaben fortan ordnungsgemäß und unverzögert zu erledigen, stellen nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes daher grundsätzlich noch keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit dar (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 5/03, juris Rn. 34; Urteil vom 8. November 2006 - RiZ (R) 2/05,NJW-RR 2007, 281 Rn. 21; Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ (R) 1/09, juris Rn. 35).

    Das dienstaufsichtliche Eingreifen wegen vorhandener Rückstände und der mit einem Vorhalt verbundene Erledigungsdruck ist dann eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit, wenn dem Richter damit indirekt ein Pensum abverlangt wird, welches sich allgemein, also auch von anderen Richtern, sachgerecht nicht mehr bewältigen lässt (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 5/03, juris Rn. 34; Urteil vom 5. Oktober 2005 - RiZ (R) 5/04, NJW 2006, 692 Rn. 21; Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ (R) 1/09, juris Rn. 35).

    Das Dienstgericht des Bundes hat deshalb auch bei Vorhalten einzelner verzögert erledigter Verfahren oder bestimmter Verfahrensweisen (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2005 - RiZ (R) 5/04, NJW 2006, 692 Rn. 21.; Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ (R) 1/09, juris Rn. 35) oder beim Vorhalt unzureichender Arbeitsleistung aufgrund der Erledigungs- und Arbeitsrestezahlen (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 5/03, juris Rn. 34) die Grenze für die Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit dort gezogen, wo der geforderte Arbeitsanfall auch von anderen Richtern nicht sachgerecht bewältigt werden kann.

    Für die Frage, ob die Maßnahmen der Dienstaufsicht als Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit zu werten sind, kommt es nicht auf die individuelle Belastbarkeit des Richters an, sondern - wie oben ausgeführt - darauf, ob ihm ein Arbeitspensum abverlangt wurde, das sich allgemein nicht mehr sachgerecht hätte erledigen lassen (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ (R) 1/09, juris Rn. 40).

    Ob dem Richter mit dem Vorhalt indirekt ein Pensum abverlangt wird, welches sich allgemein, also auch von anderen Richtern, sachgerecht nicht mehr bewältigen lässt, ist daher von den Dienstgerichten zu ermitteln und festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2006 - RiZ (R) 2/05, NJW-RR 2007, 281 Rn. 28; Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ (R) 1/09, juris Rn. 35 ff.).

    Soweit zur Ermittlung dieses Pensums, das sich von anderen Richtern nicht sachgerecht erledigen lässt, unter anderem - wie hier - Durchschnittszahlen der tatsächlichen Erledigungsquote, zu den offenen Verfahren und den überjährigen Verfahren anderer Richter herangezogen werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ (R) 1/09, juris Rn. 38), ist die Prüfungsbefugnis der Dienstgerichte eröffnet.

    Zur Feststellung, was sich von anderen Richtern vergleichbarer Position sachgerecht erledigen lässt, kann der Dienstgerichtshof darüber hinaus ggf. auch auf eigene Erfahrung zurückgreifen (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ (R) 1/09, juris Rn. 38).

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Vielmehr orientiert sich die von einem Richter zu erbringende Arbeitsleistung pauschalierend an dem Arbeitspensum, das ein durchschnittlicher Richter vergleichbarer Position in der für Beamte geltenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bewältigt (vgl. BVerwGE 78, 211 ; BVerwG, Beschluss vom 21. September 1982 - 2 B 12/82 -, nach juris, Rn. 3; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ (R) 1/09 -, juris, Rn. 38).

    Die richterliche Unabhängigkeit bleibt dabei gewährleistet, indem der Richter - nach entsprechender Anzeige der Überlastung - für die nach pflichtgemäßer Auswahl zurückgestellten Aufgaben und die dadurch begründete verzögerte Bearbeitung dienstaufsichtsrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 24. Februar 1992 - 1 W 2/92 -, juris, Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. November 2005 - 1 A 494/04 -, juris, Rn. 22 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 1/09 -, juris, Rn. 35).

  • BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit

    Dabei wendet er sich insbesondere gegen die ständige Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes, wonach das dienstaufsichtliche Eingreifen wegen vorhandener Rückstände und der mit einem Vorhalt verbundene Erledigungsdruck dann eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit ist, wenn dem Richter damit indirekt ein Pensum abverlangt wird, welches sich allgemein, also auch von anderen Richtern, sachgerecht nicht mehr bewältigen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 5. Oktober 2005 - RiZ (R) 5/04 -, juris, Rn. 21; Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ (R) 1/09 -, juris, Rn. 35; Urteil vom 7. September 2017 - RiZ (R) 2/15 -, juris, Rn. 22).
  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch Anhalten

    Der Vorhalt und die Ermahnung im Sinne von § 26 Abs. 2 DRiG stellen grundsätzlich keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit dar und sind daher zulässige Maßnahmen der Dienstaufsicht (BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteile vom 08.11.2006 - RiZ (R) 2/05, juris Rn. 21; vom 03.12.2009, RiZ (R) 1/09, juris Rn. 35).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes genügt, um die Antragsbefugnis darzutun, die schlichte - nachvollziehbare - Behauptung einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09 Rn. 44, Juris und vom 24.11.1994 - RiZ(R) 4/94, NJW 1995, 731, 732 mwN).
  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 1/13

    Richterdienstgerichtliches Verfahren: Beeinträchtigung der richterlichen

    Der Vorhalt und die Ermahnung im Sinne von § 26 Abs. 2 DRiG - deren Erlass durch den Vermerk vom 12.10.2011 vorbereitet werden sollte - stellen grundsätzlich keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit dar und sind daher zulässige Maßnahmen der Dienstaufsicht (BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteile vom 08.11.2006 - RiZ (R) 2/05, juris Rn. 21; vom 03.12.2009, RiZ (R) 1/09, juris Rn. 35).
  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    So wenig ein Richter durch Maßnahmen der Geschäftsverteilung aus seinem Amt verdrängt werden darf (vgl. BVerfGE 17, 252, 259; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2007 - 2 BvR 1431/07 - NJW 2008, 909), indem ihm durch den Geschäftsverteilungsplan praktisch kaum noch Aufgaben zugewiesen werden, so wenig darf er mit unerfüllbaren Aufgaben beauftragt werden, indem ihm ein Pensum auferlegt wird, das sich in sachgerechter Weise nicht mehr erledigen lässt (vgl. BGH, Urt. vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 1/09 - juris).

    Es ist nicht auf die individuelle Belastbarkeit des einzelnen Richters abzustellen (vgl. BGH, Urt. vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 1/09 - juris), erst Recht nicht darauf, ob ein Richter bereit und subjektiv willens ist, ein beliebiges, gegebenenfalls weit überdurchschnittliches Pensum zu leisten.

  • DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18

    Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit: Dienstaufsichtlicher Vorhalt von

    Soweit dem Richter Rückstände oder Arbeitsreste vorgehalten werden und eine hierauf bezogene Ermahnung ausgesprochen wird, die übertragenen Aufgaben zukünftig ordnungsgemäß und unverzögert zu erledigen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes grundsätzlich keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit gegeben (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422; Urteil vom 03.11.2004 - RiZ (R) 5/03, juris, Rn. 34; Urteil vom 08.11.2006 - RiZ (R) 2/05, NJW-RR 2007, 281, Rn. 21; Urteil vom 03.12.2009 - RiZ (R) 1/09, juris, Rn. 35).

    So hat das Dienstgericht des Bundes diesen Maßstab etwa auch für den Vorhalt einzelner verzögert erledigter Verfahren oder bestimmter Verfahrensweisen (BGH, Urteil vom 03.12.2009 - RiZ (R) 1/09, juris Rn. 35) oder beim Vorhalt unzureichender Arbeitsleistung aufgrund der Erledigungszahlen bzw. Rückstände (BGH, Urteil vom 03.11.2004 - RiZ (R)5/03, juris, Rn. 34) für zulässig erachtet.

  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12

    Dienstgerichtliches Verfahren: Anfechtbarkeit eines Vermerks bei Beeinträchtigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes genügt, um die Antragsbefugnis darzutun, die schlichte - nachvollziehbare - Behauptung einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09 Rn. 44, Juris und vom 24.11.1994 - RiZ(R) 4/94, NJW 1995, 731, 732 mwN).
  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 3/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes genügt dazu die schlichte - nachvollziehbare - Behauptung einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit (vgl. nur BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 1/09 Rn. 44, juris; Urteil vom 24. November 1994 - RiZ(R) 4/94, NJW 1995, 731, 732 mwN).
  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 7/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Zulässigkeit von Dienstprüfungen gegenüber einem

  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 3/13

    Richterdienstrecht: Anordnung und Durchführung einer Sonderprüfung hinsichtlich

  • BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 5/12

    Prüfungsverfahren wegen Anfechtung einer Maßnahme der richterlichen

  • BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09

    Dienstaufsicht über Richter: Zulässigkeit von Mitteilungen des Dienstvorgesetzten

  • BSG, 03.07.2012 - B 5 R 104/12 B
  • Richterdienstgericht Sachsen, 11.04.2013 - 66 DG 7/11
  • AG Wiesbaden, 10.02.2014 - 97 AR 1/14

    Keine Besorgnis der Befangenheit bei langer Dauer des Rechtsstreits wegen

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