Rechtsprechung
BGH, 03.12.2013 - 2 StR 160/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 299 Abs. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 267 Abs. 1 StPO
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (Mittäterschaft: Anforderung an die Darlegung im Urteil) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 299 Abs 2 StGB
Strafbarkeit wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr: Abzeichnung von Scheinrechnungen als Vorteilsgewährung - Wolters Kluwer
Abzeichnung der Scheinrechnungen war eine Vorteilsgewährung im Sinne des § 299 Abs. 2 StGB
- rewis.io
Strafbarkeit wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr: Abzeichnung von Scheinrechnungen als Vorteilsgewährung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 299 Abs. 2
Abzeichnung der Scheinrechnungen war eine Vorteilsgewährung im Sinne des § 299 Abs. 2 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr bei Abzeichnung von Scheinrechnungen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 31.10.2011 - 12 KLs 12/10
- BGH, 03.12.2013 - 2 StR 160/12
- BGH, 15.04.2014 - 2 StR 160/12
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 323
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83
Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten
Auszug aus BGH, 03.12.2013 - 2 StR 160/12
Dazu reicht es aus, wenn die im Gegenzug zur Schmiergeldzahlung vorgesehenen Vergünstigungen in Umrissen bekannt sind (vgl. zur Bestechung Senat, Urteil vom 29. Februar 1984 - 2 StR 560/83, BGHSt 32, 290, 291).
- BGH, 06.07.2022 - 2 StR 50/21
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (abstraktes …
Zur Annahme einer Unrechtsvereinbarung reicht es aus, wenn die Übereinkunft der Beteiligten darauf zielt, dass der Vorteilsgeber innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereichs oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig werden soll (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 StR 200/10, wistra 2010, 447; Urteil vom 3. Dezember 2013 - 2 StR 160/12, NStZ 2014, 323).Da dann oft noch keine genaue Vorstellung darüber besteht, wann, bei welcher Gelegenheit und in welcher Weise die Vereinbarung eingelöst werden soll, genügt es, wenn die ins Auge gefasste künftige Bevorzugung nach ihrem sachlichen Gehalt in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 StR 200/10, wistra 2010, 447, 448; Urteil vom 3. Dezember 2013 - 2 StR 160/12, NStZ 2014, 323, 324;… Matt/Renzikowski/Sinner, StGB, 2. Aufl., § 299 Rn. 21;… LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 299 Rn. 29;… a.A. SK-StGB/Rogall, 9. Aufl., § 299 Rn. 59).
cc) Lässt sich eine zwischen den Beteiligten getroffene Unrechtsvereinbarung nach Zeitpunkt und Inhalt nicht im Einzelnen konkretisieren, müssen die Indizien, die für und gegen ihre Existenz sprechen, in einer lückenlosen Gesamtwürdigung aller wesentlichen Umstände abgewogen werden (vgl. Senat, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 2 StR 160/12, NStZ 2014, 323).
- OLG Köln, 30.09.2014 - 1 RVs 91/14
Anforderungen an die Urteilsdarstellungen im Falle eines Freispruchs aus …
Fehlt nämlich jeder direkte Beweis für die angenommene Tatsache (Unrechtsvereinbarung), müssen die Beweisanzeichen, die für und gegen die Annahme sprechen in einer lückenlosen Gesamtwürdigung aller wesentlichen Umstände abgewogen werden (BGH NStZ 2014, 323 [324]). - FG Niedersachsen, 21.07.2020 - 6 K 279/17
Unterfallen von Betriebsausgaben unter das Abzugsverbot bei Zahlung von …
Ausreichend ist, dass die Tathandlung auf die Herbeiführung einer wettbewerbsverzerrenden Handlung angelegt ist und die vorgesehene Bevorzugung in Umrissen bekannt ist (BGH-Urteil vom 3. Dezember 2013 2 StR 160/12, NStZ 2014, 323; Krick in: Münchener Kommentar § 299 StGB Rn 101).