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   BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14   

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https://dejure.org/2014,45463
BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14 (https://dejure.org/2014,45463)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2014 - 4 StR 512/14 (https://dejure.org/2014,45463)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - 4 StR 512/14 (https://dejure.org/2014,45463)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 344 StPO; § 29a Abs. 2 BtMG
    Revisionsbegründung (Auslegung durch das Revisionsgericht); unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minderschwerer Fall)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 2 BtMG, § 30 Abs 1 BtMG, § 30a Abs 1 BtMG, § 30a Abs 3 BtMG
    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in minder schwerem Fall: Anwendung der Mindeststrafe eines verdrängten Tatbestandes

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 30a Abs. 3 BtMG, § 30 BtMG, § 29a BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 29a Abs. 2 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines minder schweren Falls beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in minder schwerem Fall: Anwendung der Mindeststrafe eines verdrängten Tatbestandes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines minder schweren Falls beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a; BtMG § 30a Abs. 3
    Vorliegen eines minder schweren Falls beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klare Worte fehlen, nach Auslegung war die Revision dann aber zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revisionsbegründung - und ihre Auslegung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorliegen eines minder schweren Falls beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 144
  • StV 2015, 637
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14
    Die Ausführungen zur Rechtfertigung der Revision sind in ihrer Gesamtheit zu würdigen, wobei das Revisionsgericht nicht am Wortlaut haften darf, sondern den Sinn des Vorbringens zu erforschen hat, wie er der Begründungsschrift verständigerweise entnommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1964 - 3 StR 60/63, BGHSt 19, 273, 275; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 344 Rn. 70).
  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 603/96

    Aufnahme gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere oder minder schwere

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14
    Diese Kennzeichnung gehört nicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat im Sinne von § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96, NStZ 1998, 25, 27; SSW-StPO/Franke, § 260, Rn. 10 mwN).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14
    b) Weiterhin hat die Kammer nicht berücksichtigt, dass auch die Mindeststrafe des verdrängten Tatbestandes in Höhe von einem Jahr (§ 29a BtMG) oder - wie von der Kammer fehlerhaft angenommen - zwei Jahren (§ 30 BtMG) nur dann zur Anwendung kommt, wenn nicht auch hinsichtlich des verdrängten Tatbestandes ein minder schwerer Fall gegeben ist (BGHR BtMG § 30a Abs. 3, Strafzumessung 1).
  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 392/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14
    Wegen der Beurteilung der Gefährlichkeit von Amphetamin (vgl. UA 15) verweist der Senat auf die dazu ergangene neuere Rechtsprechung (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81, 82, und vom 13. März 2013 - 4 StR 547/12, Rn. 15).
  • BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grenzwert der nicht geringen

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14
    Wegen der Beurteilung der Gefährlichkeit von Amphetamin (vgl. UA 15) verweist der Senat auf die dazu ergangene neuere Rechtsprechung (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81, 82, und vom 13. März 2013 - 4 StR 547/12, Rn. 15).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung

    Zur Vermeidung wertungswidriger Ergebnisse (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 StR 227/05, NStZ 2006, 34, 35) bedarf es der Annahme einer Sperrwirkung nicht (siehe aber zur "Sperrwirkung' des § 177 Abs. 6 StGB BGH, Urteile vom 6. Februar 2019 - 5 StR 598/18, Rn. 7, vom 12. Januar 2011 - 5 StR 403/10, NStZ-RR 2011, 141, 142; vom 5. Juni 2003 - 3 StR 60/03, NStZ 2004, 32, 33; siehe auch BGH, Urteil vom 7. März 2000 - 5 StR 30/00, NStZ 2000, 419; Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 4 StR 512/14, StV 2015, 637).
  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 570/19

    Beschränkung der Revision (ausnahmsweiser Ausschluss der isolierten Anfechtung

    Unter den hier gegebenen Umständen kann es jedoch dahinstehen, ob sich aus diesen Erklärungen bei verständiger Würdigung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2014 ? 4 StR 512/14 Rn. 6 mwN) eindeutig ein nur auf die Dauer der Sperrfrist gerichteter Anfechtungswille ergibt.
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