Rechtsprechung
BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 13 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 211 StGB; § 212 StGB; § 264 StPO; § 344 StPO
Kausalität und objektive Zurechnung (eigenverantwortliches Dazwischentreten weiterer Tathandlungen); Vorsatz (wesentliche Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf; dolus generalis); Heimtückemord; Beschränkung der Revision auf einzelne Straftaten (Voraussetzungen); - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 Abs 1 S 1 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB
Tatvorsatz: Abweichung des vorgestellten vom tatsächlichen Geschehensablauf - IWW
§ 264 StPO, § 400 Abs. 1 StPO, § 212 Abs. 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 257 StPO
- Wolters Kluwer
Verwirklichung des Mordmerkmals der Heimtücke durch Schläge mit einer Metallstange als Ursache für einen später unmittelbar durch Messerschnitte herbeigeführten Tod; Nachweisliches Umfassen des Ursachenzusammenhangs vom ursprünglichen Tätervorsatz
- rewis.io
Tatvorsatz: Abweichung des vorgestellten vom tatsächlichen Geschehensablauf
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2; StGB § 212 Abs. 1
Verwirklichung des Mordmerkmals der Heimtücke durch Schläge mit einer Metallstange als Ursache für einen später unmittelbar durch Messerschnitte herbeigeführten Tod; Nachweisliches Umfassen des Ursachenzusammenhangs vom ursprünglichen Tätervorsatz - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall auf
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kausalität - und das weitere Täterhandeln
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Urteil im "Scheunenmord"-Fall aufgehoben
- westfalen-blatt.de (Pressemeldung, 03.12.2015)
Scheunenmord-Prozess muss neu aufgerollt werden
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Scheunenmord
Besprechungen u.ä. (4)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Der Zurechnungszusammenhang bei mehraktigen Geschehen (Alexandra Hehr und Dr. Viola Scharbius; HRRS 2016, 550-555)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Spätere Handlung
- strafrechtsblogger.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Abgebrochene und fortwirkende Kausalität im "Scheunenmord-Fall"
- zeitschrift-jse.de
, S. 45 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf bei mehraktigem Tatgeschehen ("Scheunenmord"-Fall)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 15.01.2015 - 5 KLs 10 Js 152/14
- BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15
- LG Paderborn, 22.08.2016 - 1 KLs 3/16
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 721
- JR 2016, 274
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16
Loveparade-Strafverfahren eröffnet
Denn mitursächlich bleibt das Täterhandeln auch dann, wenn ein Dritter (hier: Polizei) daran anknüpft und die von dem Täter verursachten Gegebenheiten Bedingung für das Eingreifen des Dritten sind (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30; BeckRS 2015, 21030).Dabei ist gleichgültig, ob neben der Tathandlung noch andere Umstände, Ereignisse oder Geschehensabläufe zur Herbeiführung des Erfolgs beigetragen haben (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30; BeckRS 2015, 21030).
Durch ein solches wird der Kausalzusammenhang nicht unterbrochen, sondern gerade erst vermittelt (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30; BeckRS 2015, 21030;… Eisele in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., vor § 13 Rdn. 77 m.w.N.).
- BGH, 06.06.2019 - 4 StR 541/18
BGH hebt zweites Urteil zum tödlich verlaufenden Überfall auf einem …
Die nicht vom Rechtsmittelangriff der Nebenkläger erfassten Entscheidungen über den Anrechnungsmaßstab für erlittene Auslieferungshaft sowie der Adhäsionsausspruch (vgl. BGH, Urteile vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96; vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, NStZ 2016, 721, 723) bleiben unberührt. - LG Paderborn, 22.08.2016 - 1 KLs 3/16
Der Junge, der seinen besten Freund erschlug
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 03.12.2015 (4 StR 223/15) wie folgt entschieden:.Vielmehr ist insoweit nach der Rechtsprechung des BGH ein endgültiger Rechtsverlust eingetreten, da der Angeklagte sein Widerspruchsrecht im ersten Rechtszug nicht innerhalb der insoweit maßgeblichen Frist ausgeübt hat (vgl. BGH vom 09.11.2005, 1 StR 447/05, zitiert nach Juris), was sich aus den diesbezüglichen Ausführungen des BGH im Urteil vom 03.12.2015, 4 StR 223/15, S. 11 f. ergibt.
Eine Tötung zur Verdeckung einer anderen Straftat kommt schon deshalb von vornherein nicht in Betracht, da das Tatgeschehen nach den Grundsätzen des Urteils des BGH vom 03.12.2015, 4 StR 223/15, S. 8 ff. als eine einheitliche Tat zu werten ist.
Denn die diesbezügliche Entscheidung und die Feststellungen hierzu sind vom BGH mit Urteil vom 03.12.2015, Az.: 4 StR 223/15 aufrechterhalten worden, sodass ein entsprechender Titel besteht und die diesbezügliche Entscheidung nicht Gegenstand des vorliegenden Urteils ist.
- BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16
Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs; …
Denn es wird nicht mit der erforderlichen inhaltlichen Bestimmtheit behauptet, welches Ergebnis die unterbliebene Beweiserhebung erbracht hätte (…vgl. BGH, Urteile vom 23. August 1988 - 5 StR 157/88, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1 und vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, NStZ 2016, 721, 723). - BayObLG, 04.11.2020 - 206 StRR 1459/19
Strafbare missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken
Sie setzt vielmehr eine neue Ursachenreihe in Gang (vgl. zur Eröffnung einer neuen Ursachenreihe bei Fortwirken einer ursprünglich gesetzten Bedingung BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015, 4 StR 223/15, NStZ 2016, 721, 722).Dass dieser auf einer bereits früher gesetzten Ursache aufbaute, ist rechtlich ohne Belang (vgl. BGH, Urteil v. 3. Dezember 2015, 4 StR 223/15, NStZ 2016, 721).
- BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16
Betrug (Mitursächlichkeit der Täuschung für den Irrtum; Umgang mit massenhaft …
Sollte die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer erneut von einer solchen Unkenntnis ausgehen, wird sich die Prüfung der Frage aufdrängen, ob sich das Verhalten der Callcenter-Mitarbeiter als unwesentliche Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf darstellt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34; Senatsurteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Kausalverlauf 4;… SSW-StGB/Kudlich, 3. Aufl., vor §§ 13 ff. Rn. 61 f.). - BGH, 10.08.2021 - 3 StR 394/20
Verurteilungen im Zusammenhang mit Erschießungen auf einer Mülldeponie nahe Tabka …
Unwesentlich sind vielmehr Abweichungen, die sich in den Grenzen allgemeiner Lebenserfahrung, das heißt im Rahmen adäquater Kausalität, halten (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 6. Mai 1954 - 3 StR 843/53, GA 1955, 123, 125; vom 21. April 1955 - 4 StR 552/54, BGHSt 7, 325, 329; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60, BGHSt 14, 193, 194; vom 9. Oktober 1969 - 2 StR 376/69, BGHSt 23, 133, 135;… vom 10. April 2002 - 5 StR 613/01, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Kausalverlauf 3; vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Kausalverlauf 4 Rn. 12).Die durch die auf zwei bereits tödlich verwundete Gefangene eigenhändig abgefeuerten Schüsse verwirklichten Tötungsdelikte treten, da die Herbeiführung des Todeserfolgs dem Angeklagten strafrechtlich nur einmal angelastet werden kann, konkurrenzrechtlich dahinter zurück (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Kausalverlauf 4 Rn. 14;… NKStGB/Neumann/Saliger, 5. Aufl., § 212 Rn. 26a).
- BGH, 11.10.2018 - 1 StR 257/18
Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen); Veruntreuen von Arbeitsentgelt …
Jedenfalls mangelt es an Vortrag zu einem bestimmten Beweisergebnis (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 1 StR 489/17 und Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, NStZ 2016, 721, 723); dieses wurde nicht hinreichend konkret bezeichnet (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 1 StR 259/10, NStZ-RR 2010, 316, 317). - BGH, 23.06.2022 - 4 StR 41/22
Vorsatz (Vorliegen: Erstrecken auf den zum Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs …
a) Der Vorsatz des Täters muss sich auf den zum Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs führenden Geschehensablauf erstrecken (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, NStZ 2016, 721, 722 f.; Urteil vom 9. Oktober 1969 - 2 StR 376/69, BGHSt 23, 133, 135; Urteil vom 21. April 1955 - 4 StR 552/54, BGHSt 7, 325, 329).Eine solche Abweichung ist als unwesentlich anzusehen, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren hält und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015, aaO; Beschluss vom 15. Februar 2011 - 1 StR 676/10, BGHSt 56, 162, 166;… LK-StGB/Vogel/Bülte, 13. Aufl., § 16 Rn. 56 ff. mwN).
- LG München I, 06.10.2020 - 1 Ks 128 Js 115661/18
Angeklagte, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Krankenhaus, Sicherungsverwahrung, Arzt, …
Ob es sich bei dem mitwirkenden Verhalten um ein solches des Opfers oder um deliktisches oder undeliktisches Verhalten eines Dritten oder des Täters selbst handelt, ist dabei ohne Bedeutung (BGH, Urteil vom 03.12.2015 - 4 StR 223/15 m.w.N.).Unter Zugrundelegung dieses Maßstabs ist in Fällen, in denen bei Angriffen gegen das Leben der Tod des Opfers nicht unmittelbar durch die Angriffshandlung, sondern durch vorsätzliches Handeln eines Dritten oder eine nicht mehr vom Tötungsvorsatz getragene Verdeckungshandlung des Täters herbeigeführt wurde, von der Rechtsprechung eine wesentliche Abweichung vom Kausalverlauf verneint worden (BGH, Urteil vom 03.12.2015 - 4 StR 223/15 m.w.N.).
- BGH, 03.08.2017 - 4 StR 202/17
Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung)
- BGH, 29.08.2018 - 1 StR 489/17
Beweisantragsrügen - und die erforderliche Begründung