Rechtsprechung
BGH, 03.12.2019 - KZR 27/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rewis.io
Kartellschadensersatz für Abnehmer im sog. Schienenkartell: Grundsätze zum Schadensersatz bei einem Quoten- und Kundenschutzkartell
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 33 Abs. 4
Anspruch eines Auftraggebers auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens bei Zahlung überhöhter Preise; Kartellabsprache zwischen Unternehmen - datenbank.nwb.de
Kartellschadensersatz für Abnehmer im sog. Schienenkartell: Grundsätze zum Schadensersatz bei einem Quoten- und Kundenschutzkartell
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 03.07.2015 - 7 O 145/14
- OLG Karlsruhe, 10.03.2017 - 6 U 133/15
- BGH, 03.12.2019 - KZR 27/17
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 19.05.2020 - KZR 8/18
Schienenkartell IV
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Voraussetzung des haftungsbegründenden Tatbestands eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs sowohl nach § 33 Satz 1 GWB 1999 als auch nach § 33 Abs. 3, Abs. 1 GWB 2005 ebenso wie nach § 823 Abs. 2 BGB, dass dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers unmittelbar oder mittelbar zu begründen (…BGH, WuW 2020, 202 Rn. 25 - Schienenkartell II; Urteil vom 3. Dezember 2019 - KZR 27/17, NZKart 2020, 384 Rn. 43). - LG Dortmund, 30.09.2020 - 8 O 115/14
Freie Schätzung von Kartellschäden
Den Entscheidungen des BGH vom 11.12.2018 (KZR 26/17 - Schienenkartell I) und vom 28.01.2020 (KZR 24/17 - Schienenkartell II; nichts anderes gilt für die weiteren Entscheidungen KZR 23/17, KZR 25/17 und KZR 27/17) ist insoweit nicht zu entnehmen, dass all dies nunmehr keine Geltung mehr beanspruchen soll. - BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17
Schienenkartell III
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Voraussetzung eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs sowohl nach § 33 Satz 1 GWB 1999 als auch nach § 33 Abs. 3, Abs. 1 GWB 2005 ebenso wie nach § 823 Abs. 2 BGB, dass dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers unmittelbar oder mittelbar zu begründen (…BGH, WuW 2020, 202 Rn. 25 - Schienenkartell II;… Urteile vom 3. Dezember 2019 - KZR 23/17, juris Rn. 33; KZR 25/17, juris Rn. 42, und KZR 27/17, NZKart 2020, 384 Rn. 43). - OLG Bremen, 08.03.2021 - 1 U 48/20
Grundsätze des Indizienbeweises zum Nachweis eines gestellten bzw. manipulierten …
Das Gericht ist aber bei der Behandlung von Anträgen zum Beweis von Indizien freier gestellt als bei sonstigen Beweisanträgen und es darf und muss bei einem Indizienbeweis vor der Beweiserhebung prüfen, ob es durch die vorgetragenen Indizien - ihre Richtigkeit unterstellt - von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugt wird (siehe BGH…, Urteil vom 17.02.1970 - III ZR 139/67, juris Rn. 231, BGHZ 53, 245;… Urteil vom 25.11.1992 - XII ZR 179/91, juris Rn. 7, NJW-RR 1993, 443;… Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, juris Rn. 45, BGHZ 193, 159;… Urteil vom 25.10.2012 - I ZR 167/11, juris Rn. 26, NJW-RR 2013, 743;… Urteil vom 13.03.2018 - VI ZR 281/16, juris Rn. 9, NJW 2018, 2133;… Urteil vom 12.03.2019 - X ZR 32/17, juris Rn. 71, GRUR 2019, 713; Urteil vom 03.12.2019 - KZR 27/17, juris Rn. 52, NZKart 2020, 384).Wird mithin die Behauptung des Vorliegens eines für die Annahme eines gestellten Unfalls sprechenden Indizes bestritten, ist daher vom Gericht hierüber gegebenenfalls Beweis zu erheben oder es ist darzulegen, dass es auf das Vorliegen dieses Umstandes nicht ankommt, d.h. dass das Gericht auch ohne das Vorliegen dieser Indiztatsache von der Unfallmanipulation überzeugt ist (siehe BGH…, Urteil vom 28.03.1989 - VI ZR 232/88, juris Rn. 18, NJW 1989, 3161) oder dass das Gericht auch bei Vorliegen dieser Indiztatsache nicht von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugt ist (siehe BGH…, Urteil vom 29.06.1982 - VI ZR 206/80, juris Rn. 10, VersR 1982, 972;… Urteil vom 04.07.1989 - VI ZR 309/88, juris Rn. 10, NJW 1989, 2947;… Urteil vom 25.11.1992 - XII ZR 179/91, juris Rn. 7, NJW-RR 1993, 443;… Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, juris Rn. 45, BGHZ 193, 159;… Urteil vom 25.10.2012 - I ZR 167/11, juris Rn. 26, NJW-RR 2013, 743; Urteil vom 03.12.2019 - KZR 27/17, juris Rn. 52, NZKart 2020, 384).
Wird dagegen ein gegen die Annahme eines gestellten Verkehrsunfalls sprechendes Indiz behauptet, dessen Vorliegen von der Gegenseite, insbesondere von der Versicherung, bestritten wird, dann muss das Gericht, wenn es dennoch das Vorliegen einer Unfallmanipulation feststellt, darlegen, ob es entweder die Behauptung des Vorliegens dieses Indizes aufgrund einer gegebenenfalls durchgeführten Beweisaufnahme als widerlegt ansieht oder ob es dieses Indiz im Rahmen der Gesamtwürdigung als nicht erheblich ansieht (siehe BGH…, Urteil vom 13.03.2018 - VI ZR 281/16, juris Rn. 9, NJW 2018, 2133; Urteil vom 03.12.2019 - KZR 27/17, juris Rn. 52, NZKart 2020, 384).
Unmittelbar zum Hauptbeweis des Gegenteils angebotene Beweismittel sind dagegen vom Gericht generell zu berücksichtigen und daraufhin zu würdigen, ob sie dem Indizienbeweis entgegenstehen, wobei eine vorweggenommene Beweiswürdigung nach den allgemeinen Grundsätzen ausgeschlossen ist und ein solcher Gegenbeweisantritt nicht auf Grund der Würdigung von Indiztatsachen übergangen werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2002 - XI ZR 183/01, juris Ls., WM 2002, 1004;… Beschluss vom 07.12.2006 - IX ZR 173/03, juris Rn. 10, NJW-RR 2007, 500;… Urteil vom 06.06.2013 - IX ZR 204/12, juris Rn. 17, NJW 2013, 2345; Urteil vom 03.12.2019 - KZR 27/17, juris Rn. 53, NZKart 2020, 384).
- LG Hannover, 15.10.2018 - 18 O 19/17