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BGH, 04.02.1954 - 4 StR 691/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 07.01.1954 - 4 StR 735/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.02.1954 - 4 StR 691/53
Da das JGG nach seinem § 116 Abs. 1 auch auf Verfehlungen, anzuwenden ist, die vor seinem Inkrafttreten begangen sind, und da auch das Revisionsgericht diese Vorschrift zu beachten hat (BGH 4 StR 735/53 vom 7. Januar 1954), kann der Strafausspruch nicht bestehen bleiben; der Tatrichter hat vielmehr die Prüfung nachzuholen, ob die Strafvorschriften für Jugendliche auf den Angeklagten anzuwenden sind (so schon BGH 4 StR 460/53 vom 15.10.1953).