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BGH, 04.02.1958 - 5 StR 628/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.06.1956 - 5 StR 169/56
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Auszug aus BGH, 04.02.1958 - 5 StR 628/57
Der Tatrichter kann deshalb bei der Strafzumessung schon den Umstand, daß durch solche Taten schwere seelische Schäden entstehen können, zu Ungunsten des Angeklagten verwerten ( BGH 5 StR 169/56 vom 19. Juni 1956). - RG, 02.04.1936 - 3 D 155/36
1. Was ist in § 175 a Nr. 3 StGB. unter "Verführung" zu verstehen? Welche …
Auszug aus BGH, 04.02.1958 - 5 StR 628/57
Zum Begriff der Verführung gehört, wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGSt 70, 199; HRR 1939, 214) schon mehrfach ausgeführt hat, daß der Volljährige irgendwie auf den Willen des Minderjährigen einwirkt, um ihn zu der Unzucht, die er an sich nicht will, geneigt zu machen, und dabei seine geschlechtliche Unerfahrenheit und geringe Widerstandsfähigkeit ausnutzt.
- BGH, 21.03.1961 - 1 StR 14/61
Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener Notzucht in Tateinheit mit …
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in den richtveröffentlichten Entscheidungen 5 StR 169/56 vom 19. Juni 1956 und 5 StR 628/57 vom 4. Februar 1958, welche die Verurteilung von Sittlichkeitsverbrechen an Kindern betreffen, ausgesprochen, bei der Strafzumessung könne zuungunsten des Angeklagten schon die Möglichkeit verwertet werden, daß durch solche Sittlichkeitsverbrechen schwere seelische Schäden des Opfers entstehen; ob solche Schäden im Einzelfall schon eingetreten seien, sei ohne Belang. - BGH, 16.10.1962 - 5 StR 296/62
Rechtsmittel
Der Tatrichter darf deshalb schon den Umstand, daß durch solche Taten schwere seelische Schäden entstehen können , zu Ungunsten eines Angeklagten bei der Strafzumessung verwerten (BGH 5 StR 169/56 vom 19. Juni 1956; 5 StR 628/57 vom 4. Februar 1958).