Rechtsprechung
BGH, 04.02.1966 - 4 StR 624/65 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,7263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen schweren Diebstahls sowie versuchten schweren Diebstahls in Tateinheit mit Mundraub, wegen einfachen Diebstahls und wegen vorsätzlicher Körperverletzung - Kriterien für die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe nach der inneren Einstellung zur Tat ...
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.09.1966 - 4 StR 262/66
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Autostraßenraubes in Tateinheit mit …
Die auf diesen Umständen beruhende Annahme des Landgerichts, er habe den Tatbeitrag der anderen als "eigenen" gewollt (UA 10), also mit Täter-, nicht mit Gehilfenwillen gehandelt, ist daher aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 18, 87, 90 ff [BGH 19.10.1962 - 9 StE 4/62]; BGH Urt. v. 4. Februar 1966 - 4 StR 624/65).