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   BGH, 04.02.1982 - I ZR 195/80   

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BGH, 04.02.1982 - I ZR 195/80 (https://dejure.org/1982,6678)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1982 - I ZR 195/80 (https://dejure.org/1982,6678)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1982 - I ZR 195/80 (https://dejure.org/1982,6678)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 04.02.1982 - I ZR 195/80
    Zweck dieser Regelung ist es, zu verhindern, daß der Spediteur wegen seiner Ansprüche mit zweifelhaften Gegenforderungen und deren zeitraubender Prüfung hingehalten wird (vgl. BGHZ 12, 136, 143) [BGH 22.01.1954 - I ZR 34/53].

    Im Streitfall hat die Klägerin - wie das Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat - sowohl zum Grund als auch zur Höhe der zur Aufrechnung gestellten Schadensersatzforderung Tatsachen vorgebracht, die jedenfalls nicht von vornherein unbegründet erscheinen (vgl. BGHZ 12, 136 ff [BGH 22.01.1954 - I ZR 34/53]).

  • BGH, 26.02.1987 - I ZR 110/85

    Unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners; Zulässige Berufung auf das

    Die Vorschrift soll den Spediteur davor schützen, daß die Zahlung der ihm zustehenden Vergütung oder die Erfüllung seiner sonstigen Ansprüche aus dem Speditionsverhältnis durch einen erst weiterer Prüfung bedürfenden Aufrechnungseinwand hinausgezögert wird (BGHZ 12, 136, 143 [BGH 22.01.1954 - I ZR 34/53]; BGH, Urt. v. 4.2.1982 - I ZR 195/80, S. 5 = Spediteur 1983 Nr. 5, S. 24).

    Demgemäß hat der Senat auch schon bislang die Geltung des § 32 ADSp mit Blick auf die Vorschriften des AGB-Gesetzes nicht in Frage gestellt (Urt. v. 4.2.1982 - I ZR 195/80, Spediteur 1983 Nr. 5, S. 24; BGHZ 94, 71).

    Wie ausgeführt ist es der Zweck des § 32 ADSp, den Spediteur davor zu schützen, daß die Durchsetzung seiner Ansprüche durch Aufrechnung mit Gegenforderungen hinausgezögert wird, die nach Grund oder Höhe streitig sind und deshalb erst noch der Aufklärung bedürfen (BGHZ 12, 136, 143 [BGH 22.01.1954 - I ZR 34/53]; BGH, Urt. v. 4.2.1982 - I ZR 195/80, a.a.O.).

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