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   BGH, 04.02.1992 - 5 StR 655/91   

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https://dejure.org/1992,2100
BGH, 04.02.1992 - 5 StR 655/91 (https://dejure.org/1992,2100)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1992 - 5 StR 655/91 (https://dejure.org/1992,2100)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1992 - 5 StR 655/91 (https://dejure.org/1992,2100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besteuerungsverfahren - Pflicht des Tatrichters - Ermittlung der Höhe der verkürzten Steuern - Feststellungen der Finanzbehörde - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    AO §§ 162, 370
    Ermittlung der Höhe der verkürzten Steuern

Papierfundstellen

  • StV 1992, 260
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86

    Anforderungen an Bestimmung der Höhe von nachzuzahlender Gewerbesteuer und

    Auszug aus BGH, 04.02.1992 - 5 StR 655/91
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich auf folgendes hin: Grundsätzlich ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 AO auch im Steuerstrafverfahren zulässig (vgl. BGHR AO § 370 I Nr. 2 Steuerschätzung 1, 2; BGH wistra 1984, 182; Kohlmann; Steuerstrafrecht, § 370 AO Rdn. 52, 357 ff.; Tipke/Kruse AO 14. Aufl. § 162 Rdn. 2, 6).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus BGH, 04.02.1992 - 5 StR 655/91
    Die Schätzung muß schon nach steuerrechtlichen Grundsätzen insgesamt in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH BStBl. II 1986, 226; 732).
  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86

    Veranschlagung des Lohnaufwandes bei der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Auszug aus BGH, 04.02.1992 - 5 StR 655/91
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich auf folgendes hin: Grundsätzlich ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 AO auch im Steuerstrafverfahren zulässig (vgl. BGHR AO § 370 I Nr. 2 Steuerschätzung 1, 2; BGH wistra 1984, 182; Kohlmann; Steuerstrafrecht, § 370 AO Rdn. 52, 357 ff.; Tipke/Kruse AO 14. Aufl. § 162 Rdn. 2, 6).
  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn ihre Ergebnisse hinsichtlich aller Bemessungsgrundlagen wirtschaftlich vernünftig und möglich sind (BGH wistra 1992, 147; NStZ 1999, 581, BFH BStBl II 1986, 226).

    Liegen keine hinreichend verlässlichen Anknüpfungstatsachen für die nähere Bestimmung der Bemessungsgrundlagen vor, kann eine durchschnittliche, an Wahrscheinlichkeitskriterien ausgerichtete Schätzung erfolgen (BGH wistra 1992, 147).

    Bei der Entscheidung, welche Schätzungsmethode dem vorgegebenen Ziel, der Wirklichkeit durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen möglichst nahe zu kommen, am besten gerecht wird, kommt dem Tatgericht ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH wistra 1992, 147).

  • BGH, 19.06.2007 - KRB 12/07

    Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses

    Sie muss schlüssig sein, und ihre Ergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BGH, Beschl. v. 4.2.1992 - 5 StR 655/91, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Steuerschätzung 5).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Letztlich ist entscheidend, ob die von dem Tatgericht durchgeführte Mehrerlösschätzung schlüssig ist und zu wirtschaftlich vernünftigen und möglichen Ergebnissen führt (vgl. BGHSt 52, 1 Rn. 12 - Papiergroßhandel; BGH, Beschluss vom 6. April 2016 - 1 StR 523/15, NStZ 2016, 728, 729; Beschluss vom 4. Februar 1992 - 5 StR 655/91, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Steuerschätzung 5).
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