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   BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96   

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https://dejure.org/1997,2587
BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96 (https://dejure.org/1997,2587)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1997 - 5 StR 606/96 (https://dejure.org/1997,2587)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1997 - 5 StR 606/96 (https://dejure.org/1997,2587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verjährungsbeginn bei Vergewaltigungshandlungen an Minderjährigen - Formelle Anforderungen an eine Aufklärungsrüge - Rekonstruktion der Beweisaufnahme im Rahmen der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 296
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96
    Das hierfür in Frage kommende Opfer ist als Tatzeugin vernommen worden; ein Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO kann im allgemeinen nicht mit der Behauptung begründet werden, ein Beweismittel sei nicht ausgeschöpft worden (BGHSt 17, 351, 352) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62].

    Die Rekonstruktion der Beweisaufnahme ist dem Revisionsgericht versagt (BGHSt 15, 347; 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; 21, 149; 28, 384; 29, 18, 20; 31, 139, 140; BGH NJW 1984, 1245, 1246 [BGH 22.02.1984 - 3 StR 530/83]; BGH NStZ 1990, 35 [BGH 05.09.1989 - 1 StR 291/89]; BGH StV 1992, 549; BGHR StPO § 261 Inbegriff 14).

  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 607/92

    Beweiswürdigung - Urteilsgründe - Strafzumessung - Revision - Aussage -

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96
    Allenfalls dann, wenn das Revisionsgericht mit den Mitteln des Revisionsrechts das Beweisergebnis zum Zeitpunkt der Urteilsfällung ohne weiteres feststellen könnte, weil es sich durch Rückgriff auf objektive Grundlagen, insbesondere Urkunden und Abbildungen, den Beweisgehalt des Beweismittels unmittelbar selbst erschließen kann, könnte das prozessuale Geschehen vom Revisionsgericht überprüft werden (BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff 6, 22, 30).
  • BGH, 22.02.1984 - 3 StR 530/83

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Verletzung des Verfahrens zur

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96
    Die Rekonstruktion der Beweisaufnahme ist dem Revisionsgericht versagt (BGHSt 15, 347; 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; 21, 149; 28, 384; 29, 18, 20; 31, 139, 140; BGH NJW 1984, 1245, 1246 [BGH 22.02.1984 - 3 StR 530/83]; BGH NStZ 1990, 35 [BGH 05.09.1989 - 1 StR 291/89]; BGH StV 1992, 549; BGHR StPO § 261 Inbegriff 14).
  • BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03

    Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine

    Auch im Revisionsverfahren sind Rügen ausgeschlossen, die eine Rekonstruktion der Beweisaufnahme voraussetzen würden (st. Rspr., u. a. BGHSt 17, 351, 352; 29, 18, 20; 31, 139, 140; BGH NJW 1992, 2840; NStZ 1997, 296; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 23, 26, 34).
  • BVerfG, 31.01.2000 - 2 BvR 104/00

    Es verstößt nicht gegen die Verfassung, wenn der Gesetzgeber nach Begehung von

    Nichts anderes gilt, wenn - wie hier - das Ruhen der Verjährung auch für Taten angeordnet wird, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begangen worden sind, sofern ihre Verfolgung zu diesem Zeitpunkt nicht bereits verjährt gewesen ist (Art. 2 30. StRÄndG; vgl. neben BVerfGE 72, 200 die - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs: BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 3 und 5; BGH, Urt. vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96 - und zuletzt BGH, Urt. vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 565/99 - im Ergebnis zustimmend auch Fischer in Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 78b Rn. 3 f.).
  • BGH, 06.02.2002 - 5 StR 476/01

    Anwendbarkeit des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB auf DDR-Taten;

    Damit schiebt § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB den Beginn der Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers auch für die Taten hinaus, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 30. Juni 1994 begangen worden sind, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht verjährt waren (vgl. BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 3 und 7; BGH, Beschl. vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 1997, 296).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 647/98

    Mord; Vergewaltigung mit Todesfolge; Lebenslange Freiheitsstrafe;

    Unter diesen Umständen ist der gerügte Verfahrensfehler nicht nachgewiesen; eine Rekonstruktion der Beweisaufnahme ist dem Revisionsgericht grundsätzlich - so auch hier - versagt (vgl. BGHSt 17, 351, 352; 29, 18, 20; 31, 139, 140; BGH NStZ 1997, 296 m. w. N.
  • BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07

    Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör;

    Eine Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme durch das Revisionsgericht widerspricht aber - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hatte - der Ordnung des Revisionsverfahrens (vgl. BGH NStZ 1992, 506, 507; 1997, 296).
  • BGH, 07.12.1999 - 1 StR 565/99

    Strafverfolgungsverjährung; Frist; Ruhen; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Art.

    Wie der 1. Strafsenat schon durch seinen Beschluß vom 19. November 1996 (BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 3; ebenso 2. Strafsenat BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 5; 5. Strafsenat Urt. vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96) ausgeführt hat, schiebt § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB den Beginn der Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Tatopfers hinaus.
  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01

    Entfernung des Angeklagten bei Zeugnisverweigerung in einer Drucksituation

    Die Vermutung der Verteidigung, der Zeuge habe die Entfernung der Angeklagten aus "taktischen" Gründen - also rechtsmissbräuchlich - beantragt, ist nicht erwiesen; eine Rekonstruktion der Beweisaufnahme insoweit ist dem Senat versagt (vgl. BGH NStZ 1997, 296 m. w. Nachw.).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97

    Versuchter Totschlag an einer Ehefrau durch versuchtes Erwürgen - Verletzung von

    Allenfalls dann, wenn sich das Revisionsgericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Beweisgehalt des Beweismittels ohne weiteres unmittelbar selbst zu erschließen vermag, kann die Rüge eines Verstoßes gegen § 261 StPO unter Umständen erfolgreich sein (std. Rspr.; BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff 6, 22, 30; BGH, Beschl. vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96 - und vom 8. April 1997 - 5 StR 6/97).
  • BGH, 21.01.1998 - 2 StR 498/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Die Neuregelung der Verjährungsvorschriften gilt nämlich auch für Taten, die vor ihrem Inkrafttreten begangen worden sind und noch nicht verjährt waren (Art. 2 des 30. StrÄndG; BGHR StGB § 78 b Abs. 1 - Ruhen 3; BGH, Urt. vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96).
  • BGH, 19.07.2016 - 4 StR 154/16

    Verbot der Rekonstruktion der Beweisaufnahme; Ergänzung des Tenors des

    Denn der Senat kann dem wegen des Verbots der Rekonstruktion der Beweisaufnahme nicht nachgehen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NJW 2016, 513, 517; Urteil vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96, NStZ 1997, 296; Bartel, Das Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung, 2014, S. 67).
  • BGH, 02.09.1998 - 1 StR 385/98

    Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers bei

  • BGH, 17.02.2004 - 3 StR 448/03

    Aufklärungsrüge (vollständige Darlegung des relevanten Aktenauszugs in der

  • OLG Hamm, 29.11.2004 - 3 Ss 467/04

    Wahllichtbildvorlage; Wiedererkennen

  • BGH, 21.01.1998 - 5 StR 727/97

    Maßgeblichkeit des für den Beschuldigten günstigsten Tatzeitpunkts bei der

  • BGH, 08.04.1997 - 5 StR 6/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch vom Vorwurf der

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