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   BGH, 04.02.1998 - 2 StR 605/97   

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https://dejure.org/1998,6128
BGH, 04.02.1998 - 2 StR 605/97 (https://dejure.org/1998,6128)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1998 - 2 StR 605/97 (https://dejure.org/1998,6128)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1998 - 2 StR 605/97 (https://dejure.org/1998,6128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rüge unvorschriftsmäßiger Gerichtsbesetzung hinsichtlich der Wahl der Schöffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 77; StGB § 338 Nr. 1; StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 49
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89

    Kaltblütigkeit bei der Spurenbeseitigung im Sinne eines Strafschärfungsgrundes

    Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 2 StR 605/97
    Dem Täter darf nicht straferschwerend in Rechnung gestellt werden, daß er sich nach der Tat der Strafverfolgung zu entziehen versucht, indem er Spuren verwischt oder ein falsches Alibi "aufbaut" (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17, 18).
  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 2 StR 605/97
    Dem Täter darf nicht straferschwerend in Rechnung gestellt werden, daß er sich nach der Tat der Strafverfolgung zu entziehen versucht, indem er Spuren verwischt oder ein falsches Alibi "aufbaut" (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17, 18).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 114/86

    Verteilung der Hauptschöffenplätze: Berücksichtigung des Bezirks einer

    Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 2 StR 605/97
    Ob sie gleichwohl gültig war (vgl. BGHSt 34, 121 [BGH 24.06.1986 - 5 StR 114/86]), kann dahingestellt bleiben; denn darauf kommt es nicht an.
  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89

    Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 2 StR 605/97
    Dem Täter darf nicht straferschwerend in Rechnung gestellt werden, daß er sich nach der Tat der Strafverfolgung zu entziehen versucht, indem er Spuren verwischt oder ein falsches Alibi "aufbaut" (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17, 18).
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