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   BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98   

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https://dejure.org/1999,8053
BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98 (https://dejure.org/1999,8053)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1999 - 4 StR 658/98 (https://dejure.org/1999,8053)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - 4 StR 658/98 (https://dejure.org/1999,8053)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 StGB; § 323a StGB; § 64 StGB
    Rücktritt vom Versuch bei Rauschtat; Rücktrittshorizont bei Rauschtat; natürlicher Vorsatz; Vollrausch; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Judicialis

    StPO § 246 a; ; StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative; ; StGB § 64; ; StGB a.F. § 223a

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98
    Das Landgericht hätte sich vor allem mit den Vorstellungen des Angeklagten von den Wirkungen des gegen den Geschädigten geführten Messerstichs befassen müssen (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; 39, 221, 227; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 24 Rn 4a).

    Dies gilt auch dann, wenn der Täter nur deshalb von weiteren Handlungen absieht, weil er sein außertatbestandsmäßiges Handlungsziel - etwa: dem Opfer einen "Denkzettel" zu verabreichen - bereits erreicht hat (vgl. BGHSt 39, 221).

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363).

    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98
    Das Landgericht hätte sich vor allem mit den Vorstellungen des Angeklagten von den Wirkungen des gegen den Geschädigten geführten Messerstichs befassen müssen (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; 39, 221, 227; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 24 Rn 4a).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98
    Das Landgericht hätte sich vor allem mit den Vorstellungen des Angeklagten von den Wirkungen des gegen den Geschädigten geführten Messerstichs befassen müssen (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; 39, 221, 227; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 24 Rn 4a).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363).
  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 314/95

    Tötungsvorsatz - Nähere Begründung - Tiefe Degenstiche - Rumpf des Opfers -

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98
    Dies rechtfertigt es, den Schuldspruch ausnahmsweise aufrechtzuerhalten (vgl. Senatsurteil vom 11. September 1995 - 4 StR 314/95).".
  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 789/93

    Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch bei einer Rauschtat - Deliktische

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind die Vorschriften über den strafbefreienden Rücktritt vom Versuch auch dann anzuwenden, wenn der mit "natürlichem" Vorsatz handelnde Täter vom Versuch der Rauschtat freiwillig zurückgetreten ist (vgl. BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rücktritt 1; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1998 - 5 StR 717/97).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98
    Das Landgericht hätte sich vor allem mit den Vorstellungen des Angeklagten von den Wirkungen des gegen den Geschädigten geführten Messerstichs befassen müssen (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; 39, 221, 227; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 24 Rn 4a).
  • BGH, 27.05.1998 - 5 StR 717/97

    Freiwilligkeit des Rücktritts von einem in Vollrausch begangenen Versuch des

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind die Vorschriften über den strafbefreienden Rücktritt vom Versuch auch dann anzuwenden, wenn der mit "natürlichem" Vorsatz handelnde Täter vom Versuch der Rauschtat freiwillig zurückgetreten ist (vgl. BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rücktritt 1; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1998 - 5 StR 717/97).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98
    Daß bei ihm die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges nicht besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ff. = NStZ 1994, 578), kann den Urteilsgründen nicht entnommen werden.
  • BGH, 11.02.2003 - 4 StR 8/03

    Tötungsvorsatz (individuelle Prüfung; gefährliche Handlungen); Rücktritt vom

    Angesichts dessen, daß der Angeklagte und K. sich nach dem Messerstich entfernten und der Geschädigte noch ersichtlich ohne fremde Hilfe das mehrere hundert Meter entfernte Polizeirevier aufsuchen konnte, ohne daß der Angeklagte und K. ihn noch verfolgten, drängt sich - zumal angesichts des lediglich einen Stichs - die Annahme eines (aus der allein maßgeblichen Sicht des Angeklagten) unbeendeten Versuchs auf (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 9; NStZ 1999, 449 f.; Senatsbeschlüsse vom 5. November 1998 - 4 StR 474/98 -, vom 4. Februar 1999 - 4 StR 658/98 - und vom 27. Juni 2000 - 4 StR 211/00).
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