Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,249
BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04 (https://dejure.org/2005,249)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2005 - V ZR 142/04 (https://dejure.org/2005,249)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - V ZR 142/04 (https://dejure.org/2005,249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1
    Wiederherstellung als Teil der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Pflicht des Bodenabtrags und der Grundstückwiederherstellung eines für eine Bodenkontamination auf dem Nachbargrundstück Verantwortlichen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Eigentümers eines Grundstücks gegen den Störer bei Selbstvornahme der Beseitigung der Störung auf Ersatz der zu der Störungsbeseitigung erforderlichen Aufwendungen; Qualifizierung der Verunreinigung eines Grundstücks mit Kohlenwasserstoffen als ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eigentümer eines Grundstücks kann Beseitigung der Störung und Ersatz der Aufwendungen verlangen, §§ 683, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, 818 Abs. 2, 903, 946, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bodenkontamination auf Nachbargrundstück

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1 S. 1
    Beseitigungspflicht infolge Bodenkontamination umfasst auch die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des beeinträchtigten Grundstücks

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Voraussetzung der Beseitigungspflicht nach § 1004 BGB (Ablehnung der "Usurpationstheorie"); Störereigenschaft i.S.v. § 1004 BGB (Handlungs- und Zustandsstörer); Reichweite der negatorischen verschuldensunabhängigen Haftung aus § 1004 BGB in Abgrenzung zum verschuldensabhängigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1 S. 1
    Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem Nachbargrundstück

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beseitigung von Bodenkontamination

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Boden des Nachbargrundstücks verseucht ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Besteitigungsanspruch bei Bodenverseuchung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Chemikalie verseucht Grundstück - Verursacher muss nicht nur die verunreinigte Erde entsorgen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Bodenkontamination

  • baeumeundrecht.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Haftung auch ohne Verschulden? Die BGH-Rechtsprechung zu Verkehrssicherungspflicht und Nachbarrecht

  • lw.com PDF (Leitsatz und Kurzinformation)

    Umfang der Beseitigungspflicht für eine Bodenkontamination

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Umfang der Beseitigungspflicht bei Bodenkontamination

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Voraussetzung der Beseitigungspflicht nach § 1004 BGB (Ablehnung der "Usurpationstheorie"); Störereigenschaft i.S.v. § 1004 BGB (Handlungs- und Zustandsstörer); Reichweite der negatorischen verschuldensunabhängigen Haftung aus § 1004 BGB in Abgrenzung zum verschuldensabhängigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beseitigungspflicht bei Bodenkontaminationen (IBR 2005, 711)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1366
  • MDR 2005, 745
  • NVwZ 2005, 848 (Ls.)
  • NZM 2005, 315
  • VersR 2005, 839
  • DB 2005, 1517 (Ls.)
  • BauR 2005, 1974 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)

  • BGH, 11.03.2016 - V ZR 102/15

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Entfernen eines unbefugt auf einem

    Der Störer wird von der ihm gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB obliegenden Pflicht frei, so dass die Übernahme des Geschäfts auch in seinem objektiven Interesse liegt und er - wenn die weiteren Voraussetzungen einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag vorliegen - verpflichtet ist, dem Eigentümer gemäß § 683 BGB die zu der Störungsbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu erstatten (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1990 - III ZR 81/88, BGHZ 110, 313, 314 ff.; siehe auch Senat, Urteil vom 4. Februar 2005 - V ZR 142/04, NJW 2005, 1366 ff.; Urteil vom 13. Januar 2012 - V ZR 136/11, NJW 2012, 1080, Rn. 6).
  • LG Essen, 15.12.2016 - 2 O 285/15

    Bauer aus Peru verklagt RWE: Señor Luciano kämpft um sein Haus

    Grundsätzlich kann der Eigentümer, der eine Beeinträchtigung seines Eigentums selbst beseitigt hat, von dem nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB an sich hierzu verpflichteten Störer Ersatz der zu der Störungsbeseitigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, weil er ein Geschäft des Störers besorgt hat oder - wenn sich die Voraussetzungen einer Geschäftsführung ohne Auftrag nicht feststellen lassen - weil der Störer unter Ersparung eigener Aufwendungen von seiner Beseitigungspflicht frei geworden und deshalb ungerechtfertigt bereichert ist (§§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, 818 Abs. 2 BGB) (BGH NJW 2005 1366 m.w.N.).

    Zustandsstörer ist der Eigentümer, Besitzer oder Verfügungsberechtigter einer Sache, von der eine Beeinträchtigung ausgeht, wenn die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf seinen Willen zurückgeht (BGH NJW 05 1366).

  • BGH, 01.07.2011 - V ZR 154/10

    Abwehranspruch des Eigentümers gegen Zugangsbehinderung zu seinem Grundstück auf

    Zwar ist grundsätzlich jeder dem Inhalt des Eigentums (§ 903 BGB) widersprechende Zustand eine nach § 1004 Abs. 1 BGB abzuwehrende Eigentumsbeeinträchtigung (Senat, Urteil vom 4. Februar 2005 - V ZR 142/04, NJW 2005, 1366, 1367 mwN), so dass alle sich ohne Einverständnis des Eigentümers auf seinem Grundstück befindenden fremden Gegenstände - wie dort abgestellte Fahrzeuge - sein Eigentumsrecht beeinträchtigen (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1990 - III ZR 81/88, BGHZ 110, 313, 315 und Senatsurteil vom 4. Februar 2005 - V ZR 142/04, aaO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht