Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,400
BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09 (https://dejure.org/2010,400)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2010 - 1 StR 95/09 (https://dejure.org/2010,400)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 1 StR 95/09 (https://dejure.org/2010,400)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,400) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6 StGB; § 259 StGB; § 263 StGB; § 266 StGB; § 28 Abs. 1 StGB; 2. Geldwäscherichtlinie
    Geldwäsche (Sich-Verschaffen und kollusives Zusammenwirken; Einvernehmen mit dem Vortäter; Relativität der Rechtsbegriffe; tatbestandsrelative Auslegung; Anwendung auf die Forderungseinziehung durch Rechtsanwälte; kein strafloser Vorerwerb bei Zahlung über das Anderkonto ...

  • lexetius.com

    StGB § 261 Abs. 2 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 Abs 2 Nr 1 StGB
    Geldwäsche: Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Sich-Verschaffen" in § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB; Einwilligung des Vortäters in die Übertragung der Verfügungsgewalt infolge Täuschung oder Nötigung

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines kollusiven Zusammenwirkens zwischen Vortäter und Geldwäscher zur Erfüllung des Merkmals "sich verschaffen"; Erfüllung des Merkmals "sich verschaffen" mit Erlangung der Verfügungsgewalt über den inkriminierten Gegenstand im Einvernehmen mit dem ...

  • rewis.io

    Geldwäsche: Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Sich-Verschaffen" in § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB; Einwilligung des Vortäters in die Übertragung der Verfügungsgewalt infolge Täuschung oder Nötigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Geldwäsche: Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Sich-Verschaffen" in § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB; Einwilligung des Vortäters in die Übertragung der Verfügungsgewalt infolge Täuschung oder Nötigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit eines kollusiven Zusammenwirkens zwischen Vortäter und Geldwäscher zur Erfüllung des Merkmals "sich verschaffen"; Erfüllung des Merkmals "sich verschaffen" mit Erlangung der Verfügungsgewalt über den inkriminierten Gegenstand im Einvernehmen mit dem ...

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit eines kollusiven Zusammenwirkens zwischen Vortäter und Geldwäscher zur Erfüllung des Merkmals "sich verschaffen"; Erfüllung des Merkmals "sich verschaffen" mit Erlangung der Verfügungsgewalt über den inkriminierten Gegenstand im Einvernehmen mit dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des "Sich-Verschaffens"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geldwäsche durch "Sich-Verschaffen" des ergaunerten Geldes

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verurteilung eines Rechtsanwalts

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für strafbare Geldwäsche

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Notar und Rechtsanwalt wegen Geldwäsche verurteilt

  • sokolowski.org (Leitsatz und Auszüge)

    Sich-Verschaffen im Rahmen der Geldwäsche

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Sich-Verschaffen im Rahmen der Geldwäsche

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vom Forderungskauf zur Geldwäsche

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des "Sich-Verschaffens"

Besprechungen u.ä.

  • stv-online.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsprechungsänderung zu § 261 StGB und Neues zum Nachteilsbegriff bei § 266 StGB - oder: lässt sich Wertloses noch wertloser machen und ist die Erfüllung zivilrechtlicher Pflichten strafbar? (Prof. Dr. Holm Putzke; StV 2011, 176)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Geldwäsche
    Gesetzliche Regelungen
    Strafgesetzbuch
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 55, 36
  • NJW 2010, 3730
  • NStZ 2010, 517
  • StV 2010, 359
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 4/09

    Geldwäsche (Vortat der Bestechung: Herrühren des Bestechungsgeldes;

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09
    Sie soll den staatlichen Zugriff auf inkriminierte Vermögenswerte gewährleisten und deren Einschleusen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf verhindern (vgl. BT-Drucks. 12/989 S. 26; BGHSt 53, 205, 209; 50, 347, 354 m.w.N.).

    Geschützt werden soll die Aufgabe der staatlichen Rechtspflege, die Wirkungen von Straftaten zu beseitigen (BT-Drucks. 12/3533 S. 11; BGHSt 53, 205, 209).

    Schließlich stehen auch die Konkurrenzregel und der persönliche Strafausschließungsgrund des § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB (vgl. dazu BGHSt 53, 205, 207) der Strafbarkeit wegen Geldwäsche nicht entgegen.

  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 202/96

    Merkmal des "Sich-Verschaffens" beim Straftatbestand der Hehlerei (Ausschluß bei

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09
    Der unterschiedliche Bedeutungsinhalt dieses Tatbestandsmerkmals in anderen Straftatbeständen zeigt, dass das "Sich-Verschaffen" tatbestandsspezifisch - anhand des jeweiligen Normzwecks - auszulegen ist (vgl. auch BGHSt 42, 196, 197 zur Hehlerei).

    Mit Urteil vom 25. Juli 1996 - nach Einführung des Geldwäschetatbestandes im Jahr 1992 - hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGHSt 42, 196, 198) entschieden, dass es an dem für das "Sich-Verschaffen" in § 259 Abs. 1 StGB erforderlichen einverständlichen Zusammenwirken auch dann fehlt, wenn der Täter den Vortäter durch Drohungen zur Übertragung der Verfügungsmacht veranlasst (ebenso Fischer, StGB 57. Aufl. § 259 Rdn. 13; Hoyer in SK-StGB 120. Lfg. § 259 Rdn. 31; Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl. § 259 Rdn. 10; Lauer in MüKo-StGB § 259 Rdn. 61; BeckOK-StGB/Ruhmannseder § 259 Rdn. 17.2; aA weiterhin Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 259 Rdn. 42).

    Der Senat kann offen lassen, ob sich die Angeklagten zugleich auch tateinheitlich wegen Betruges, Nötigung oder Erpressung (vgl. BGHSt 5, 254, 258; 42, 196) strafbar gemacht haben; insofern sind sie jedenfalls nicht beschwert.

  • BGH, 10.01.2006 - 4 StR 561/05

    Nicht auszuschließendes Strafverfolgungshindernis des fehlenden Strafantrages bei

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09
    Derartiges ist durch die bisherigen Feststellungen, die keinerlei Auskunft zum Stammkapital oder zur Vermögenssituation der A. GmbH geben, nicht belegt (zu den Anforderungen der Feststellung einer konkreten Existenzgefährdung vgl. BGH NStZ-RR 2007, 79, 80).

    Dass durch die Vereinbarung die Existenz der A. GmbH konkret gefährdet oder ihr Stammkapital angegriffen wurde, versteht sich vorliegend auch nicht von selbst (vgl. dazu BGH NStZ-RR 2007, 79, 80; 2005, 86).

  • BGH, 05.05.2009 - 3 StR 475/08

    Betrug (Täuschung über das Bestehen, den Wert oder die Verwertbarkeit einer

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09
    Das Landgericht hat zur Berechnung des Vermögensschadens einen Vermögensvergleich (vgl. dazu nur BGHSt 53, 199) vorgenommen und in diesen auch die Sicherheiten (vgl. dazu nur BGH StraFo 2009, 342) - hier die von den Angeklagten gestellten Grundschulden - einbezogen.

    Denn dessen Wissenselement setzt in Fällen der vorliegenden Art - Kompensation durch Sicherheiten - voraus, dass der Täter im Zeitpunkt der Vermögensverfügung die Minderwertigkeit des Anspruchs der Anleger wegen wertloser Sicherheiten gekannt oder wenigstens für möglich gehalten hat (vgl. BGH StraFo 2009, 342 f.; NStZ-RR 2001, 328, 330 m.w.N.).

  • BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07

    Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09
    Ein den Nachteil kompensierender deliktischer oder vertraglicher Schadensersatzanspruch gegen einen zahlungswilligen und mit ausreichenden liquiden Mitteln versehenen Täter - oder gegen eine seiner Gesellschaften - lag ersichtlich nicht vor (vgl. dazu BGH NStZ 2008, 457).
  • BGH, 30.09.2004 - 4 StR 381/04

    Strafantragserfordernis bei der Untreue durch Gewinnentnahmen zuungunsten einer

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09
    Dass durch die Vereinbarung die Existenz der A. GmbH konkret gefährdet oder ihr Stammkapital angegriffen wurde, versteht sich vorliegend auch nicht von selbst (vgl. dazu BGH NStZ-RR 2007, 79, 80; 2005, 86).
  • OLG Stuttgart, 14.04.2009 - 1 Ws 32/09

    Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführers wegen Untreue gegenüber der

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09
    Vermögensnachteilige Dispositionen des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH, die offen erfolgen, sind grundsätzlich nicht pflichtwidrig, solange damit keine Beeinträchtigung des Stammkapitals (zu den Auswirkungen der Änderung von § 30 GmbHG durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen - MoMiG - vgl. OLG Stuttgart, Beschl. vom 14. April 2009 - 1 Ws 32/09) oder keine konkrete wirtschaftliche Existenzgefährdung der Gesellschaft einhergeht (BGHSt 35, 335, 336 f.; 49, 147, 157 f.; BGH wistra 2006, 265; Fischer, StGB 57. Aufl. § 266 Rdn. 96 m.w.N.).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09
    In der Urteilsformel ist der Anrechnungsmaßstab für die von den Angeklagten R. S. und E. S. in Österreich erlittene Auslieferungshaft anzugeben, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB (vgl. BGH, Urt. vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09; Beschl. vom 6. April 2006 - 3 StR 93/06 jew. m.w.N.).
  • BGH, 06.04.2006 - 3 StR 93/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09
    In der Urteilsformel ist der Anrechnungsmaßstab für die von den Angeklagten R. S. und E. S. in Österreich erlittene Auslieferungshaft anzugeben, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB (vgl. BGH, Urt. vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09; Beschl. vom 6. April 2006 - 3 StR 93/06 jew. m.w.N.).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 502/87

    Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht gemäß § 266 Abs. 1 Alt. 1

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09
    Die Vermögensbetreuungspflicht gemäß § 266 Abs. 1 StGB ist ein strafbarkeitsbegründendes besonderes persönliches Merkmal im Sinne dieser Vorschrift (BGH wistra 2009, 105; BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 1), das bei den Angeklagten Ga., G., E. S. und R. S. fehlte.
  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

  • BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05

    Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei

  • BGH, 19.02.1992 - 2 StR 454/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von Verfahrensrügen bei einem Strafverfahren

  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

  • BGH, 22.03.2006 - 5 StR 475/05

    Untreue (Tatbegehung durch Alleingesellschafter einer GmbH zu deren Lasten;

  • BGH, 19.11.1953 - 3 StR 17/53
  • BGH, 26.11.2008 - 5 StR 440/08

    Beihilfe zur Untreue (Strafrahmenverschiebung bei strafbegründenden besonderen

  • EuGH, 26.06.2007 - C-305/05

    DAS RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN WIRD NICHT DADURCH VERLETZT, DASS

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

  • BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96

    Verwirklichung des Tatbestands von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn die

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

  • BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00

    Betrug; Vermögensschaden; Konkret schadensgleiche Vermögensgefährdung (Zug um Zug

  • RG, 12.06.1902 - 2256/02

    Kann durch eine und dieselbe Handlung in Bezug auf die nämliche Sache Erpressung

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Maßgeblich ist stets der Schutzzweck der betroffenen Norm, der auch eine differenzierte Interpretation erforderlich machen kann (vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 1 StR 95/09, BGHSt 55, 36 ff. ; für eine unterschiedliche Definition des Begriffs "Pornographie" innerhalb der verschiedenen Tatbestände des § 184 StGB daher auch Wolters in SK-StGB, 136. Lfg., § 184 Rn. 5; Schroeder, Pornographie, Jugendschutz und Kunstfreiheit, 1992, S. 21 ff.).
  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Demgegenüber umfasst der Schutzbereich der Geldwäsche jedenfalls im Rahmen des § 261 Abs. 2 StGB sowohl das durch die Vortat verletzte Rechtsgut wie auch die Rechtspflege (BTDrucks. 12/989, S. 27; BTDrucks. 12/3533, S. 13; Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, StraFo 2013, 346; BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 1 StR 95/09, BGHSt 55, 36, 49).
  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung

    Ein Sich-Verschaffen des Gegenstands der Geldwäsche setzt nämlich, wenn der Geldwäscher nicht sogar mit dem Vortäter identisch ist, nur voraus, dass er die Verfügungsgewalt über den Gegenstand im Einvernehmen mit dem Vortäter erlangt hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 1 StR 95/09, BGHSt 55, 36, 48 ff.).
  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

    e) Diesem Auslegungsergebnis kann schließlich nicht entgegen gehalten werden, dass Hehlerei "Hilfeleistung zugunsten des Täters nach der Tat' sei (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 202/96, BGHSt 42, 196, 197 unter Bezugnahme auf Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht BT Teilband 1, 7. Aufl., § 39 I Rn. 3; siehe auch BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 1 StR 95/09, BGHSt 55, 36, 53; Hruschka, JR 1980, 221, 222 f.; Miehe, Honig-FS (1970), S. 91, 105).

    f) Ein einvernehmliches Handeln im Sinne eines kollusiven Zusammenwirkens zwischen Vortäter und Hehler oder ein Handeln des Hehlers im Interesse des Vortäters ist daher für die Erfüllung der Tatbestandsvariante des Sich-Verschaffens im Rahmen des Straftatbestands der Hehlerei (für den Straftatbestand der Geldwäsche siehe BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 95/09, BGHSt 55, 36, 48 ff.) nicht vorausgesetzt.

  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 311/17

    Leichtfertige Geldwäsche (Beendigung; Begriff und vorsatznahe Auslegung)

    Das von ihm verwahrte und (auch zum Erwerb von Surrogaten) verwendete Buchgeld - das er sich zudem verschafft hatte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 1 StR 95/09, BGHSt 55, 36 Rn. 58) - stammte den Urteilsgründen zufolge aus einer gewerbsmäßigen Untreue des gesondert verfolgten Cv. (§ 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. a) StGB).

    Sinn und Zweck der Straftatbestände des § 261 Abs. 2 StGB ist es, den Vortäter dadurch gegenüber der Umwelt zu isolieren, dass der aus einer der in Abs. 1 Satz 2 dieser Vorschrift genannten Straftaten herrührende Gegenstand "praktisch verkehrsunfähig' gemacht wird (BT-Drucks. 12/989 S. 27; vgl. BGH aaO, BGHSt 55, 36 Rn. 57).

  • BGH, 23.04.2013 - 2 ARs 91/13

    Übertragung der Zuständigkeit; Phishing und Geldwäsche (Leichtfertigkeit);

    Der hier in Betracht kommende Tatbestand des § 261 Abs. 2 StGB ist auf die Vortat bezogen und schützt zugleich deren Rechtsgüter (BGHSt 55, 36).
  • BGH, 06.06.2018 - 2 ARs 163/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts hinsichtlich Anwendbarkeit des deutschen

    Zwar schützt der hier in Betracht kommende Tatbestand des § 261 Abs. 2 StGB auch die individuellen Rechtsgüter des durch Betrug als Vortat betroffenen Geschädigten (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253; BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 1 StR 95/09, BGHSt 55, 36, 49).
  • OLG Köln, 13.09.2012 - 2 Ws 524/12

    Anforderungen an eine Arrestanordnung zur Sicherung der Rückgewinnhilfe

    Angesichts des vom Gesetzgeber durchaus intendierten kriminalpolitischen Zweckes der Vorschrift, die Verwertung von aus Straftaten erlangten Vermögenswerten extensiv zu kriminalisieren, spricht alles für die Erfüllung des objektiven Tatbestandes (vgl. dazu ausführlich BGH 1StR 95/09, BGHSt 55, 36).
  • LSG Bayern, 14.04.2010 - L 7 AS 172/10

    Arbeitslosengeld II - berufsbezogener Bedarf - kein besonderer laufender Bedarf

    Ferner wurde verwiesen auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf die aktive und passive Wahlfreiheit, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten (Beschluss vom 10.12.2009, 1 BvR 3151/07), eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Verbot der Diskriminierung wegen Alters zwischen Privatpersonen (C 555/07 vom 19.01.2010) und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einer Verurteilung wegen Geldwäsche (1 StR 95/09 vom 04.02.2010).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht