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BGH, 04.02.2013 - 3 StR 481/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 76 GVG; § 199 StPO
Kammerbesetzung bei Nachholung des Eröffnungsbeschlusses - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Verfahrens entsprechend § 206a Abs. 1 StPO wegen Fehlens eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 206a Abs. 1
Einstellung eines Verfahrens entsprechend § 206a Abs. 1 StPO wegen Fehlens eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Eröffnungsbeschluss in falscher Kammerbesetzung: Verfahrenshindernis = § 206a StPO
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Die falsch besetzte Kammer - Über die Eröffnung der Hauptverhandlung muss die Kammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung entscheiden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.02.2010 - 4 StR 596/09
Wirksamer Eröffnungsbeschluss (Verfahrenshindernis; vorschriftsmäßige Besetzung); …
Auszug aus BGH, 04.02.2013 - 3 StR 481/12
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens hätte die Strafkammer indes in der Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung, also mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung der Schöffen, entscheiden müssen (BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09).