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   BGH, 04.02.2015 - VII ZB 36/14   

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https://dejure.org/2015,2943
BGH, 04.02.2015 - VII ZB 36/14 (https://dejure.org/2015,2943)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2015 - VII ZB 36/14 (https://dejure.org/2015,2943)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - VII ZB 36/14 (https://dejure.org/2015,2943)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 3 ArbGG, § 5 Abs 3 S 1 ArbGG, § 87a Abs 2 HGB, § 92a HGB
    Rechtswegabgrenzung für einen Provisionrückzahlungsanspruch nach Kündigung eines Handelsvertretervertrages: Ermittlung der durchschnittlichen monatlichen Vergütung eines Einfirmenvertreters im Rahmen der Prüfung des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten

  • IWW

    § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, § ... 17a Abs. 4 Satz 4 GVG, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 5 Abs. 1 ArbGG, § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 92a HGB, § 5 Abs. 3 ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG, § 92a Abs. 1 HGB, § 87a Abs. 2 HGB, § 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der einem Unternehmer aufgrund von Vertragsstornierungen gegen den Handelsvertreter zustehenden Ansprüche auf Rückzahlung bereits gezahlter Provisionen; Ermittlung der dem Handelsvertreter in den letzten sechs Monaten vor Vertragsbeendigung zustehenden ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Rechtsweg für Klage des Unternehmers auf Rückzahlung von Provisionen eines Einfirmenvertreters wegen Vertragsstornierungen

  • Betriebs-Berater

    Zur Arbeitnehmereigenschaft eines Handelsvertreters

  • rewis.io

    Rechtswegabgrenzung für einen Provisionrückzahlungsanspruch nach Kündigung eines Handelsvertretervertrages: Ermittlung der durchschnittlichen monatlichen Vergütung eines Einfirmenvertreters im Rahmen der Prüfung des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 5 Abs. 3 S. 1
    Rechtsweg für Klage auf Provisionsrückzahlungsanspruch nach Kündigung eines Handelsvertretervertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 5 Abs. 3 S. 1; HGB § 92a
    Berücksichtigung der einem Unternehmer aufgrund von Vertragsstornierungen gegen den Handelsvertreter zustehenden Ansprüche auf Rückzahlung bereits gezahlter Provisionen; Ermittlung der dem Handelsvertreter in den letzten sechs Monaten vor Vertragsbeendigung zustehenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Rückzahlungsanspruch gegen Handelsvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgleichsanspruch des Einfirmenvertreters - Vertragsstorno und die Frage des Rechtswegs

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG: Zur Berücksichtigung der Rückzahlung bereits gezahlter Provisionen bei der Ermittlung der Vergütung des Handelsvertreters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einstufung eines Handelsvertreters als Arbeitnehmer im Sinne des ArbGG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Arbeitnehmereigenschaft eines Handelsvertreters - Nichtberücksichtigung von Provisionsrückforderungsansprüchen wegen Vertragsstornierungen zur Ermittlung der durchschnittlichen Monatsvergütung der letzten sechs Monate

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Ermittlung der Einkommensgrenze, Einfirmenvertreter, Berücksichtigung von Rückprovisionen, Rückprovision

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstufung eines Handelsvertreters als Arbeitnehmer im Sinne des ArbGG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsweg in Streitigkeiten mit Handelsvertretern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1411
  • MDR 2015, 407
  • VersR 2015, 1378
  • WM 2015, 533
  • BB 2015, 577
  • DB 2015, 613
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.2008 - VIII ZB 51/06

    Monatliche Durchschnittsvergütung des Handelsvertreters

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - VII ZB 36/14
    Andernfalls müsste auch der Handelsvertreter, der sich eines über der Vergütungsgrenze des § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG liegenden - vom Unternehmer bestrittenen und deshalb nicht erfüllten - Provisionsanspruchs berühmt, diesen vor den Arbeitsgerichten geltend machen, obwohl er nach seinem eigenen Vorbringen von seinen Einkommensverhältnissen her gerade nicht mit einem Arbeitnehmer vergleichbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2008 - VIII ZB 3/07, NJW-RR 2008, 1418, 1419 und VIII ZB 51/06, NJW-RR 2008, 1420, 1421).
  • BGH, 09.12.1963 - VII ZR 113/62

    Einfirmenvertreter, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Zuständigkeit des

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - VII ZB 36/14
    Eine Berücksichtigung von Provisionsrückforderungsansprüchen des Unternehmers nach § 87a Abs. 2 HGB kann bei der Ermittlung der nach § 5 Abs. 3 Satz 1ArbGG maßgebenden durchschnittlichen monatlichen Vergütung des Handelsvertreters allein dann in Betracht kommen, wenn die dem Handelsvertreter in den letzten sechs Monaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses entstandenen Provisionsansprüche infolge von Vertragsstornierungen nachträglich wieder entfallen und vom Unternehmer nach § 87a Abs. 2 HGB zurückgefordert werden können (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1963 - VII ZR 113/62, NJW 1964, 497, 498).
  • BGH, 12.02.2008 - VIII ZB 3/07

    Monatliche Durchschnittsvergütung des Handelsvertreters

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - VII ZB 36/14
    Andernfalls müsste auch der Handelsvertreter, der sich eines über der Vergütungsgrenze des § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG liegenden - vom Unternehmer bestrittenen und deshalb nicht erfüllten - Provisionsanspruchs berühmt, diesen vor den Arbeitsgerichten geltend machen, obwohl er nach seinem eigenen Vorbringen von seinen Einkommensverhältnissen her gerade nicht mit einem Arbeitnehmer vergleichbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2008 - VIII ZB 3/07, NJW-RR 2008, 1418, 1419 und VIII ZB 51/06, NJW-RR 2008, 1420, 1421).
  • BGH, 21.10.2015 - VII ZB 8/15

    Rechtswegabgrenzung bei Streitigkeit aus einem Handelsvertretervertrag eines

    (1) Für die Ermittlung der während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses im Durchschnitt monatlich bezogenen Vergütung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG sind alle unbedingt entstandenen Ansprüche des Handelsvertreters zu berücksichtigen unabhängig davon, ob und auf welche Weise sie von dem Unternehmer erfüllt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2015 - VII ZB 36/14, ZVertriebsR 2015, 116 Rn. 11; Beschluss vom 28. Juni 2011 - VIII ZB 91/10, NJW-RR 2011, 1255 Rn. 17).

    Eine Berücksichtigung von Provisionsrückforderungsansprüchen des Unternehmers kommt bei der Ermittlung der nach § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG maßgebenden durchschnittlichen monatlichen Vergütung des Handelsvertreters allein dann in Betracht, wenn sie in den letzten sechs Monaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses entstandene Provisionsansprüche oder in diesem Zeitraum gezahlte Provisionsvorschüsse, die nachträglich durch unbedingt entstandene Provisionsansprüche gedeckt werden, betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2015 - VII ZB 36/14, ZVertriebsR 2015, 116 Rn. 12).

  • OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 12 W 16/16

    - OVB 18 -, Einfirmenvertreter, Berechnung der Einkommensgrenze, Erfüllung von

    Für die zur Klärung der Rechtswegzuständigkeit aufgeworfene Frage, ob die Provisionseinnahmen des HV in den letzten 6 Monaten vor Klageerhebung im Durchschnitt über 1.000,00 EUR lagen, ist unerheblich, ob es zu einer Auszahlung der Provisionen gekommen ist ( unter Bezugnahme auf BGH, 04.02.2015 - VII ZB 36/14 - LS 3, MDR 15, 407 Tzz . 11 ff.).

    Für die Ermittlung der während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses im Durchschnitt monatlich bezogenen Vergütung nach § 5 Abs. 3 ArbGG sind alle unbedingt entstandenen Ansprüche des HV zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob und auf welche Weise sie vom U erfüllt worden sind (unter Bezugnahme auf BGH , 04.02.2015 - VII ZB 36/14 - LS 3, MDR 15, 407 Tzz. 11 ff.) .

    Danach sind Gegenansprüche des U bei der Ermittlung der dem HV in den letzten sechs Monaten vor Vertragsbeendigung zustehenden durchschnittlichen monatlichen Vergütung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (unter Bezugnahme auf BGH , 04.02.2015 - VII ZB 36/14 - LS 3, 5, MDR 15, 407 Tzz. 11, 12) .

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